Patientenrechte wurden nicht so gestärkt

Situation hat sich aber verändert:

Aus: Ärzteblatt

"Am 26. Februar 2013 ist nach langen Diskussionen über die Notwendigkeit und den Inhalt das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Trotz aller Kritik schafft das Gesetz für den Patienten Transparenz hinsichtlich bestehender Rechte und damit Rechtssicherheit.

Betrachtet man manche Reaktionen auf das Gesetz in den Medien, stellt sich dennoch die Frage, ob auch ausreichend Rechtsklarheit geschaffen wurde. „Immer wieder wird vermittelt, dass durch die Einführung des Patientenrechtegesetzes nicht mehr der Patient den Behandlungsfehler beweisen müsse, sondern nunmehr der Arzt, dass ihm kein Behandlungsfehler unterlaufen sei.“ Dies soll zum Anlass genommen werden, die Rechtslage zur Beweislast und zur Beweislastumkehr im Arzthaftungsprozess nach bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung darzustellen und den Regelungen des Patientenrechtegesetzes gegenüberzustellen."
Wer Probleme mit dem Arzt hat kann sich auch an die Unabhängige Patientenberatung wenden
Weitere Möglichkeiten sind:
Krankenversicherung
Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung
Ärztekammer.
In allen Bundesländern gibt es darüber hinaus noch Patientenbeauftragte

Bürgerreporter:in:

Beate Harlenberg aus Alertshausen

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