Bayern vs. Microsoft – Verbot von Streetside im Freistaat?

Microsoft oder Bayern – wer setzt sich im Datenschutz-Streit um den Online-Straßenatlas Streetside durch? Der Software-Gigant aus den USA oder der Freistaat um CSU-Innenminister Joachim Herrmann. Der Politiker forderte ebenso wie der Datenschutzbeauftragte für Bayern, Thomas Kranig, ein Widerspruchsrecht für die Bürger – und zwar vorab!

Weigert sich Microsoft, Vorab-Widersprüche der Bürger und Hausbesitzer gegen eine Veröffentlichung der eigenen Hauswand anzunehmen, will Joachim Herrmann Streetside, den Panorama-Dienst von Microsoft, aus Datenschutzgründen verbieten.

"Eine nachträgliche Löschung schützt das Persönlichkeitsrecht von Mietern und Eigentümern nicht", sagte Herrmann. Einmal im Netz, hat jeder Internetnutzer auf der Welt Zugang auf die schützenswerten Daten – selbst wenn sie nur kurz online sind.

Microsoft sieht keinen Grund, der Forderung nach einem Vorab-Widerspruchsrecht zu entsprechen. Die Rechte der Bürger seien auf Basis der Selbstverpflichtungserklärung der Industrie an Thomas de Maizière (im März 2011 noch deutscher Innenminister) ausreichend gewahrt.

Bei Google Street View – letztlich das Gleiche – haben sich Datenschützer durchgesetzt. Google hatte vor dem Start von Street View eine mehrwöchige Widerspruchsfrist eingeräumt.

Ab 23. Mai 2011 fahren nun wieder Kameraautos durch die Gegend, um einem Computer-Riesen Fotos zu liefern. Die Streetside-Autos werden zunächst durch Nürnberg, Fürth, Erlangen und Augsburg steuern.

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2 Kommentare zum Beitrag
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Thomas Jacobi aus Annaberg-Buchholz am 21.04.2011 um 16:27 Uhr  
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Manuel Schaller aus Erding am 05.05.2011 um 08:55 Uhr  
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