Rauchmelder – Countdown zur Nachrüstung 2015

Der Vorsitzende des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen bei seinen Ausführungen zum Thema „Rauchmelder – Countdown zur Nachrüstung 2015“
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Bad Lauterberg. Neben den allgemeinen Regularien stand das Thema „Rauchmelder – Countdown zur Nachrüstung 2015“ im Mittelpunkt der diesjährigen Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Bad Lauterberg. Als Vortragsreferenten konnte Vereinsvorsitzender Eike Röger den Vorsitzenden des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen, Rechtsanwalt Dr. Hans Reinhold Horst, begrüßen.
In seinem Vortrag widmete sich Dr. Horst zunächst der Zielrichtung der Niedersächsischen Landesregierung, auch im Immobilienbestand bis 31. Dezember 2015 Rauchmelder verpflichtend einzuführen. Dabei betonte der Referent, dass bei Neubauvorhaben Rauchmelder bereits seit 2012 seien. Auszustatten seien insbesondere Schlafzimmer, Kinderzimmer sowie Rettungswege. Darüber hinaus empfahl Dr. Horst aber die Ausrüstung eines jeden Zimmers der vermieteten Wohnung oder auch der selbst genutzten Wohnung mit Rauchmeldern, denn „Rauchmelder retten Leben“.
Danach kam der Referent auf Details zu sprechen, zunächst auf einzelne Tipps zum Kauf. Der Rauchmelder soll der DIN-Norm 14064 entsprechen und mit einem VdS-Siegel gekennzeichnet sein, zudem sollte er unter anderem über einen Batterieselbsttest und eine Betriebsprüftaste verfügen.
Sodann widmete sich der Haus & Grund Landeschef Dr. Horst der Umsetzung der Rauchmelderpflicht im Mietrecht. Hierbei behandelte der Referent insbesondere die Frage, wer die Anschaffungskosten bei Kauf und Anmietung von Rauchmeldern zu tragen habe. Ebenso warf er einen Blick auf die Austauschkosten und vertiefte die Frage, ob es sinnvoll sei, die Wartungspflicht der Rauchmelder auf den eigentlichen Wohnungsnutzer abzuwälzen oder die Wartung von Rauchmeldern selbst zu übernehmen, bzw. an ein darauf spezialisiertes Unternehmen zu übertragen. Daran knüpfte Dr. Horst die Frage, ob die entstehenden Wartungskosten im Falle der Fremdvergabe als Betriebskosten auf den Mieter überwälzbar seien. Augenmerk wurde sodann der Frage gewidmet, ob der Mieter den Einbau von Rauchmeldern auch dann dulden muss, wenn er bereits selbst entsprechende Geräte angeschafft und installiert hat.
Auch der Umsetzung der Rauchwarnmelderpflicht im Wohnungseigentumsrecht widmete Verbandsvorsitzender Dr. Horst einen eigenen Abschnitt. Diesen Abschnitt eröffnete er mit Betrachtungen zur Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft Rauchwarnmelder anzuschaffen und zu montieren. Auch hier wurde als Spezialproblem behandelt, wie im Falle bereits installierter durch die einzelnen Wohnungseigentümer oder deren Mieter zu verfahren ist. Aufmerksamkeit verdient nach den Ausführungen von Dr. Horst auch die Rolle des WEG-Verwalters bei der Anschaffung von Rauchwarnmeldern, bei der Wahrnehmung der Wartungspflicht sowie bei Fragen der Verkehrssicherungspflicht für den gefahrlosen Zustand von Grundstück und Gebäude. Nähere Betrachtungen ergingen auch zu der im Wohnungseigentumsrecht immer besonders bedeutsamen Verteilung entstehender Kosten.
Mit Betrachtungen zur Haftung für Fehlalarme und zu Haftungsfragen bei nicht installierten oder bei nicht gewarteten Rauchwarnmeldern rundete Haus & Grund Landeschef Dr. Horst seinen Vortrag ab. Hierbei widmete er sich insbesondere entstehenden Problemen mit dem Feuerversicherer.
An den Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion an. Insgesamt konnte Vereinsvorsitzender Eike Röger auf eine gute besuchte und interessant ablaufende Vortragsveranstaltung zurückblicken.

Bürgerreporter:in:

Bernd Jackisch aus Bad Lauterberg im Harz

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