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Auseinandersetzung um die Aufstellung des St.-Georgen-Hochaltars: Bürgerschaft stoppt Bürgermeisterin

  • Der üppig vergoldete Hauptaltar von St. Georgen, 1430 in einer Wismarer Werkstatt gefertigt und in jüngster Zeit aufwändig restauriert, steht derzeit in einer Seitenhalle von St. Nikolai.
  • hochgeladen von Helmut Kuzina

Die Bürgermeisterin Dr. Rosemarie Wilcken wurde jetzt von der Bürgerschaft aufgefordert, umgehend alles zu unterlassen, was mit der Umsetzung sakraler Kunstgegenstände zu tun habe. Falls sie irgendwelche Aktivitäten bereits veranlasst haben sollte, seien diese zurückzunehmen. Es geht vor allem um den künftigen Standort des St.-Georgen-Altars, der sich noch in St. Nikolai befindet. Dieser soll gegen den Willen der Kirchengemeinde und gegen Bedenken der Denkmalpfleger in die Turmhalle von St. Georgen gebracht werden. Unabhängig von Eigentumsfragen sei die Kirchengemeinde für die Aufstellung von sakralen Kunstwerken verantwortlich, heißt es aus der Bürgerschaft.

Vor kurzem hatte der "Förderkreis St. Georgen zu Wismar e. V." der Bürgerschaft 4.200 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern übergeben, die sich für die Aufstellung des Hochaltars an seinem urspünglichen Platz in der wiedereröffneten Georgenkirche einsetzen. Dabei war Carl Christian Wahrmann, der Vorsitzende des Förderkreises, auf die Bedeutung von St. Georgen für Wismar und die Aufstellung des Hochaltars an seinem alten Platz eingegangen.

In der Erklärung des Förderkreises hieß es dazu: "Der Wiederaufbau der St.-Georgen-Kirche ist eine der herausragenden Leistungen, die in dieser Stadt in den vergangenen Jahren möglich wurden. St. Georgen ist mit Recht ein weithin bekanntes Aushängeschild Wismars geworden.

Vor 23 Jahren wurde der Förderkreis St. Georgen gegründet. Er hat sich seitdem erfolgreich für die Rettung und anschließend für den Wiederaufbau dieser größten Wismarer Kirche eingesetzt. Das erfolgreiche Plädoyer beim Runden Tisch gegen Sprengungsabsichten, die Gewinnung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, mehrere hunderttausend Euro aus privaten Spendenmitteln für die Arbeiten am Gebäude und insgesamt mehr als zwei Millionen Euro generierte Finanzmittel für diese Kirche zeichnen die Arbeit des Förderkreises aus.

Seit Mitte der Neunziger Jahre hat sich unser Verein insbesondere für die erhaltenen Kunstschätze eingesetzt. Große Teile des Inventars haben die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs überstanden. Aus dieser Vielfalt ragt der Aufsatz des Hochaltars der Kirche als größtes Einzelstück und Kunstwerk ersten Ranges deutlich hervor. Seine Restaurierung war ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Die 760.000 Euro zu seiner Wiederherstellung wurden ausschließlich von Mitgliedern und Freunden des Förderkreises gespendet. Seit der provisorischen Aufstellung des Hochaltars vor zwei Jahren in der St.-Nikolai-Kirche steht er einmal wöchentlich im Mittelpunkt des Geschehens, wenn donnerstags die Abendandachten zu einem der 42 Heiligen stattfinden.

Vor einiger Zeit haben wir erfahren, dass es bei Teilen der Wismarer Stadtverwaltung die Bestrebung gibt, den Altar nicht an seine ursprüngliche Stelle im Chor von St. Georgen zurückkehren zu lassen. Bitte, berücksichtigen Sie, dass der Altar kein Fremdkörper in der eigenen Kirche ist, sondern ein elementarer Bestandteil.

Während einer Diskussion im April 2010 befürworteten fünf der sechs Bürgermeisterkandidaten, stellvertretend für ihre in der Wismarer Bürgerschaft vertretenen Parteien, den ursprünglichen Standort als den einzig richtigen. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs hat sich ebenso wie die für St. Georgen zuständige Wismarer Kirchengemeinde St.-Marien-St.-Georgen für den historisch korrekten Platz ausgesprochen. Die Denkmalpflege und der verantwortliche Restaurator haben massive Bedenken geäußert, sollte der Hochaltar nicht in den Chor zurückkehren.

Bitte, respektieren Sie die Verantwortlichkeit der Kirchengemeinde, bitte, respektieren Sie den Willen des Stifters, der Zweck und Ort eindeutig festlegte, respektieren Sie die vielen Hundert Spender, die selbstverständlich von einer Rückkehr an den ursprünglichen Ort ausgehen und respektieren Sie die nunmehr beinahe 11.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihrem Namen für die ordnungsgemäße Rückkehr des Altars ausgesprochen haben. Mit diesem Schreiben übergeben wir dem Präsidenten der Bürgerschaft und der Bürgermeisterin weitere 4.200 Unterschriften.

Die Entscheidung über eine Versetzung des St.-Georgen-Hochaltars kann nur einvernehmlich mit der Kirchengemeinde und entsprechend Denkmalpflege sowie Spenderwillen erfolgen. Gemäß Paragraf 17, Absatz 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Paragraf 3 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar schlagen wir daher vor, den Hochaltar an die Stelle zurückkehren zu lassen, an der er mehr als 500 Jahre gestanden hat, und bitten die Bürgerschaft sowie die Bürgermeisterin um eine Antwort."

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