Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von persönlichen Daten

Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von persönlichen Daten

Bad Grund (kip) Die Gemeindeverwaltung Bad Grund weist daraufhin, dass nach dem Niedersächsischen Meldegesetz in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten widersprochen werden kann.
Es handelt sich hierbei um Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören; dies gilt nicht für die Mitteilung, dass der Ehegatte einer anderen oder keiner öfffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehört; an Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften, Parteien, Wählergruppen oder an andere Träger von Wahlvorschlägen sowie Antragsteller im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden, an Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen.
Der Widerspruch von Einwohnern der Gemeinde Bad Grund muss an die Gemeinde Bad Grund, Rathaus Windhausen, An der Mühlenwiese 1, 37539 Bad Grund, erhoben werden.
Diese Übermittlungssperre gilt bis auf Widerruf.

Bürgerreporter:in:

Winfried Kippenberg aus Bad Grund (Harz)

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