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Grundsteuern wurden in der Gemeinde Bad Grund ab 2015 kräftig erhöht

Grundsteuern wurden ab 2015 kräftig erhöht

Bad Grund (kip) Der Rat der Gemeinde Bad Grund hat mit Beschluss vom 21. November 2013 die Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab 2015 für das Gebiet der Gemeinde Bad Grund kräftig erhöht. Ab 2015 gelten folgende Hebesätze:
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 380 v.H.
(Grundsteuer A)
und für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke 380 v.H.
(Grundsteuer B).
Leistungen der Kommune werden gleichzeitig gesenkt. Das ehrenamtliche Element soll es richten.

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