Und so einer soll Bundespräsident werden ...

Politik/Feuilleton

Was macht Angela Merkel da eigentlich ….?

Wenn ich irgendwann irgendwo irgendetwas über unsere derzeitige Kanzlerin höre, lese oder sehe, dann klingen mir immer noch die Worte meines Großvaters im Ohr, wenn er mich vor einem bestimmten Menschentyp nachdrücklich warnte. Vor einem Menschentyp, der sich bewusst freundlich anbiedert und dann sein Gegenüber zu umarmen versucht. „Behalte von solchen Zeitgenossen immer die Hände im Auge, ob sie darin nicht ein Messer halten, mit dem sie dir in den Rücken stechen.“
So waren seine Worte aus der Erfahrung eines fast hundertjährigen Lebens heraus.
Was aber hat das mit Angela Merkel zu tun, fragt sich nun sicherlich so mancher.
Seit sie die mecklenburgische Streusandbüchse nach dem Untergang von Honecker, Mielke und Co. verlassen hat, hat sie auf ihrem parteipolitischen Weg nach Oben genau auf diese Weise alle Hindernisse aus dem Weg geräumt. Gute Schule DDR halt. Den letzten innerparteilichen Konkurrenten versucht sie nun auf eine andere Art aus dem Weg zu schaffen – den versucht sie in das Amt des Bundespräsidenten – in das Schloss Bellevue – abzuschieben, denn von da aus wird er nicht mehr versuchen sie abzuschießen, um eines ihrer Ämter für sich zu beanspruchen.
Nur, was erdreistet sich diese Pastorentochter aus dem SED Staat, den Deutschen als ersten Bürger einen Menschen, einen Advokaten, einen Parteitaktierer, der sich selbst als niedersächsischer Ministerpräsident in der jüngsten Vergangenheit nicht gescheut hat, Gesetze beiseite zu schieben und zu missachten, die er selber zuvor initiiert hat? Ja schlimmer noch – einen Menschen, der es als Regierungschef in Niedersachsen bewusst zugelassen hat und weiterhin zulässt, dass ein großes Kreditinstitut – die Landessparkasse zu Oldenburg – ihre Geschäfte nach einem nationalsozialistischen Gesetzesparagraphen aus dem Jahre 1933 betreibt und damit die Interessen ihrer Kapitalsachwalter rigoros und konsequent am geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland vorbei wahrnimmt. Die LzO hat auf Grund dieses Nazigesetzesparagraphen 16/2 von 1933 (der damals einzig und allein zur schnellen und problemlosen Enteignung des Kapitals und des Grundbesitzes deutscher Bürger jüdischen Glaubens konstruiert wurde) seit nunmehr 65 Jahre nach Ende der Hitlerschen Schreckensregierung unzählige ihrer Kunden der Existenzen beraubt und sie in den Ruin getrieben – und sie tut es noch unbehelligt von Staat und Justiz. Der Umstand, dass viele hochrangige Staatsdiener aus Justiz und Regierung mit den Spitzenmanagern der LzO in etlichen Institutionen vereint und zusammen wirken, lässt viel Schlimmes ahnen.
Den Oberaufseher über diese ganzen gesetzeswidrigen Machenschaften, Rechtsanwalt Wulff aus Hannover bzw. Osnabrück, will die CDU Parteivorsitzende Merkel nun zum Ersten Bürger Deutschlands wählen lassen. Wie weit ist es eigentlich mit der deutschen Rechtsordnung mittlerweile gekommen – oder hat sie sich vielleicht seit 1945 gar nicht vom Fleck bewegt?

ewaldeden

Zur Erläuterung:
In Paragraph 16-2 des Gesetzes für den Landesteil Oldenburg, betreffend die Landessparkasse zu Oldenburg, aus dem Jahre 1933 heißt es:

“Die Befugnis zur Beitreibung von Geldbeträgen insbesondere zur Stellung von Anträgen auf Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen steht wegen der Ansprüche der Landessparkasse dem Vorstande zu. Sein Antrag ersetzt den vollstreckbaren Schuldtitel.”
(LzO-Gesetz vom 3. Juli 1933)

Zitat aus einem Pressebericht über eine Verhandlung vom 15. Juni 10 vor dem Landgericht Oldenburg i. O.

>>> Nach einer Unterbrechung wurde der Richter auf Drängen der Verteidigung in den Zeugenstand gerufen.

Zunächst wurde er dazu befragt, ob er das Schreiben des Rechtbeugevorwurfes kennen würde, in dem auch sein Name neben dem des Oberlandesgerichtspräsidenten Kircher genannt wird, was er bejahte. Er selbst nahm Stellung zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf der Rechtsbeugung im Zusammenhang mit der Anwendung des Paragraphen 16/2. Er findet es persönlich nicht gut, als verlängerter Arm der LzO zu gelten, der mit anderen zusammen quasi Unrecht als geltendes Recht auslegen soll. Er umschrieb so die Frage der Verteidigung nach einem noch vorhandenen Strafverlangen.
Der Zeuge sagte aber einen entscheidenden Satz [sinngemäß]:
"Wir sind ja nicht weit voneinander weg, dass der Paragraph 16/2 mit Fug und Recht nicht anwendbar ist. Letztendlich muß er aber nichtig sein. Die gefällten Urteile mit Zuhilfenahme des Paragraphen aus der NS-Zeit müßten dann rückabgewickelt werden, was die LzO teuer zu stehen kommen würde."

Somit hat Völker quasi das erst Mal Recht bekommen, was die Anwendbarkeit des Paragraphen 16/2 betrifft.

Der Vorsitzende Richter Plagge wies erneut daraufhin, dass dies nicht Gegenstand der Verhandlung sei

Bürgerreporter:in:

Ewald Eden aus Wilhelmshaven

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