myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Eine juristische Schande ...

Juristische Schande …

Kinder entführen, sie ermorden und wenn man gefasst wird im Verhör beharrlich und grinsend schweigen, um die Ermittler – die nur das Kind zu retten im Sinn haben, zu provozieren und zu unbedachten Äußerungen zu bringen.
In Deutschland zahlt sich scheinbar eine solche, durch nichts zu überbietende Impertinenz juristisch halb- oder vollgebildeter Straftäter aus – in klingender Münze aus. Da spielt es auch überhaupt keine Rolle, dass die Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft flugs verkündet, dass das Geld nicht ausgezahlt werde, sondern zur Begleichung von Forderungen des Landes Hessen an den Mordbuben in der Staatskasse verbliebe. Übrigens … die angeführten 77 tausend €uro Prozesskosten aus dem Verfahren um den Kindesmord resultierend, einer zu lebenslänglicher Haft verurteilten Bestie zuzuschreiben entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Ich erinnere: – in bekannten, der deutschen Vergangenheit angehörenden Staatsformen, war es doch auch gang und gäbe, den jeweils richterlich Verurteilten die Prozeß- und anschließenden Urteilsvollstreckungskosten akribisch aufgelistet aufzuerlegen – um sie anschließend dann von den „Nachlassberechtigten“ einzufordern. Solche Unholde dingfest zu machen, über sie zu Gericht sitzen und der verkündeten Strafe zuzuführen, sollte eine der nobelsten hoheitlichen Anliegen sein und nicht zur wirtschaftlichen Rechenaufgabe verkommen. Darüber sollten Volkes Vertreter ernsthaft reden – DAS ist legitim. Was nicht geschehen sollte – ja, nicht geschehen darf … es darf nicht über das Schandurteil eines Frankfurter Richters diskutiert und debattiert werden – DIESES Urteil ist zusammen mit dem dafür verantwortlichen Richter in die Wüste zu schicken. Ohne wenn und aber.
Seltsamerweise scheint sich unter Juristen mehr und mehr eine seltsames Verständnis über die Stellung ihres Standes in der Gesellschaft breit zu machen. Die Kommentare zu diesem Frankfurter Schandurteil lassen es überdeutlich erkennen. Es ist an der Zeit, der Juristerei in unserem Lande ihre Flügel auf das gehörige Maß zu stutzen. Mit diesem Urteilsspruch hat der Frankfurter Herr in der schwarzen Robe die Rechtswelt in Deutschland endgültig auf den Kopf gestellt. Letztendlich frage ich mich angesichts dieses Urteils, in welchem Maße die jeweiligen Opfer – in diesem Fall die Eltern des grausam ermordeten Kindes – noch justitiabel verhöhnt werden dürfen.

ewaldeden

Weitere Beiträge zu den Themen

KindermörderSchandurteilJustitiaOpferverhöhnung

10 Kommentare

Ewald, das wirst Du mir kaum verwehren können.
Ich verwehre Dir auch nicht solche Beiträge zu verfassen oder meine Kommentare zu kommentieren.
Für Deine freudigen Zustände bin ich überdies nicht zuständig.

Manfred, der Terror war höchst beidseitig. Dennoch gibt es z.B. in England m.W. nur einen solchen Fall. Mehr Flieger-Lynchmorde als bei den Deutschen hat es m.W. nur auf sowjetischer Seite gegeben.
Der Haß hatte seine Ursache nicht nur durch die Kriegsereignisse sondern durch die ideologische Verblendung durch die Nazis - Goebbels hat zu diesen Morden geradezu aufgefordert.
"...Die letzten bekannt gewordenen Befehle in dieser Richtung stammen von dem Kommandierenden General des Luftgaues VI (Münster), August Schmidt, der den vorgenannten Befehl Keitels am 11.12.1944 weisungsgemäß weitergab, sowie von Albert Hoffmann, dem Gauleiter und Reichsverteidigungskommissar des Gaues Westfalen-Süd. Nach seinem Schreiben vom 26.2.1945 an alle Landräte, Oberbürgermeister, Polizeiverwalter, NS-Kreisleiter und an die Kreisstabsführer des Deutschen Volkssturms sind abgeschossene Jabopiloten "grundsätzlich der Volksempörung nicht zu entziehen. Ich erwarte von allen Dienststellen der Partei", schreibt Hoffmann weiter, "dass sie sich nicht als Beschützer dieser Gangstertypen zur Verfügung stellen. Behördliche Dienststellen, die dem gesunden Volksempfinden zuwiderhandeln, werden von mir zur Rechenschaft gezogen".
http://www.flieger-lynchmorde.de

Mir ist selbst ein solcher Fall bekannt - die Mörder (ein Landwirt, zusätzlich aufgestachelt durch die Dorfbewohner und mehrere SS-Männer die anscheinend gezielt Jagd auf abgesprungene Besatzungsmitglieder gemacht haben) waren selbst nicht von den Bombardierungen betroffen, und das war in den meisten anderen Fällen so.

Auch hier wurde dazu aufgerufen geltendes (Völker)Recht zu ignorieren.
Und zu solchen Aufrufen werde ich mit Sicherheit NICHT schweigen!

Schon die Überschrift ist de facto falsch: Eine juristische Schande wäre es wenn das Urteil entgegen geltendem Recht, durch vorsätzliche Rechtsbeugung zustande gekommen wäre - ist es aber nicht. die Richter haben im Gegenteil Gäfgen nur das absolute Mindestmaß zugestanden. Alles andere wäre UNRECHT gewesen!
Eine Schande wäre es - und das wird ja auch oft genug in anderen Fällen angeprangert - wenn IRGENDJEMANDEM sein Recht vorenthalten wird.
Unser Recht wird bekanntermaßen nicht von den Gerichten festgelegt sondern von den Parlamenten und ich gehe mal davon aus daß den meisten hier dieser Umstand durchaus geläufig ist. Moralisches Empfinden hat da nichts zu suchen!

Da stellt sich dann die Frage nach dem Rechtsverständnis und damit dem Stand auf dem Boden des demokratischen Rechtsstaats...

> "Ob Gäfgen ein Kindsmörder ist oder nicht - ihm ist Unrecht wiederfahren und das hat das Gericht auch so bewertet. Für SEINE Tat wurde er bestraft. Die die ihn gegen alles Menschenrecht - ja, auch wenn es vielen "guten christen" absolut nicht in den Kram passt gelten diese auch für verurteilte Mörder und andere Verbrecher - mit Folter bedrohten auch.
Ja, unsere bigotte Gesellschaft - (...) messen gern mit zweierlei Maß - wie es ihnen in den Kram passt!"

Schließe mich dem an.

Bin, wie gesagt, geteilter Ansicht.
Ginge es um einen meiner Lieben, würde ich selbst foltern.
Als Staatsbürger, der einen Rechtsstaat möchte, muss ich das Urteil begrüßen und loben.

Das Geld wird angeblich aber einbehalten, das kriegt er nicht. Er hatte noch Schulden von seinen diversen Gerichtsverfahren.

Beteiligen Sie sich!

Hier können Sie nur eine begrenzte Anzahl an Kommentaren sehen. Auf unserer Webseite sehen Sie alle Kommentare und Ihnen stehen alle Funktionen zur Verfügung.

Zur Webseite