Ein Bremer Prozeß ...


Ein „Bremer“ Prozeß ...

der 15te Januar 2014. Ein witterungsmäßig ungewöhnlicher Januartag hält die norddeutsche Tiefebene in einem Zustand von nicht Winter, aber auch nicht Sommer. Als ich mich am Vormittag nach Bremen aufmache, begleitet mich ein Ahnen von etwas Ungewöhnlichem - etwa so in der Art, wie sich zur Stunde das Wetter bei uns gebärdet.
Mein inneres Barometer sollte sich, wie so häufig, wieder einmal nicht getäuscht haben. Am westlichen Weserufer empfingen mich wie je die von aussen seltsam antiquiert erscheinenden Beck’schen Brauanlagen mit der Dunstglocke über dem Firmenareal.
Das Empfinden, dass der Bierdunst auch anders riecht, seit Beck’s nicht mehr deutsch ist, blitzte mir durchs Denken, bevor ich am östlichen Weser-ufer in den Bremer Innenstadtbereich eintauchte.
Der monumentale Gerichtsbau an den Flanken des Domes als Justitias Bremer Heimstatt war mein Ziel für diesen Tag. Hier nun, innerhalb dieser hehren Mauern, sollte etwas verhandelt werden, was nach meinem Wissen und Bewerten gar nicht verhandelbar war. Diese Vorstellung einer justitiablen „Luftnummer“ - als die ich dieses „Ermittlungsverfahren“ bei mir seit meiner Kenntnis von dem Verfahren eingeordnet hatte, die wollte ich mir nicht entgehen lassen. Mein Resümee vorweg - es hat sich gelohnt. Zumal in diesem „Ermittlungsverfahren“ offenbar gar nicht ermittelt, sondern eher doch nach Pi mal Daumen über den Umgang mit den Geschehnissen und dito über den Umgang mit den Akten entschieden wurde. In der Hansestadt Bremen scheint es durch die Ämter und alle Dienstgrade hindurch überdies eine Vorliebe für die „kurzen“ Dienstwege zu geben. Wie anders ist es sonst zu erklären, dass eine, von einem in einem nachgehängten Verfahren angeklagtem Bürger, an den Polizeipräsidenten der Hansestadt gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde in die Hände von eben jenem Polizeibeamten gerät, gegen den und gegen dessen Verhalten im Dienst diese Bescherde gerichtet ist - und diese dann mittels einer handschriftlichen Randnotiz in eine Strafanzeige umgewidmet wird. Logischerweise wurde diese „Strafanzeige“ dann umgehend von der für Strafanzeigen zuständigen Staatsanwaltschaft als nicht relevant zurückgewiesen und verschwand in den Archiven als vermutlich eine Leiche unter vielen in den Kellern des Bremer Justizpalastes. Zurück zum „Entree“. Der Eingang ins Vestibül des Justizpalastes glich dem eines Hochsicherheitstraktes irgendeines staatssichernden geheimen Dienstes in einem diktatorischen Staatswesen menschenverachtender Prägung. Beispiele dafür hat Deutschland als Nation ja selber schon zur Genüge geliefert. Das Wissen um die Fertigkeiten, solche Verhaltensweisen zu praktizieren, feiert in den Köpfen vieler Amts- und Uniformträger augenscheinlich immer wieder fröhliche Urständ.
Durchleuchtet und gereinigt stand ich denn letztendlich kurz vor Beginn der Verhandlung im Kreise der anderen „Öffentlichkeit“ vor den Türen des Saales 151 und hartte der Dinge, an denen Justitia uns als interessierte Bürger teilzuhaben gestattete.
Dieses teilhabenlassen erwies sich aber gleich zu Beginn der Aufführung als eine anscheinend ebenso gedachte Luftnummer wie das Ermittlungsverfahren zuvor in seiner Gänze sich dargestellt hatte.
Das Ambiente des Saales nötigte jedem Eintretenden sogleich ein wilhelminisches Ehrfurchtsdenken ab - wuchtig, klotzig, ich bin der Staat. Ich fühlte den kalten Atem der Geschichte. Der Ungeist der einst Bremer Bischöfe zeigt sich noch immer lebendig. Nach den ersten und hinter der Zuschauerbarriere nicht zu hörenden Worten des vorsitzenden Richters bekam auch jeder der im Saale anwesenden Personen aus des Richters Munde laut und deutlich verklickert wer das Sagen im Saale habe. Auf die Bitte eines Zuhörers, ob im Verhandlungsteil des Saales nicht etwas lauter gesprochen werden könne, da nichts von dem vorne gesagten zu verstehen wäre, beschied der ehrenwerte Herr Richter den Frager mit der barschen Aufforderung gefälligst ruhig zu sein. Irgendwie erinnerte es mich fatal an das Gebaren deutscher Richter an Gerichten in einer deutschen Anderszeit.

Nach zwei Stunden äußerst ertrag- und aufschlußreichem Hin und Her mit zuletzt gutem Einvernehmen zwischen dem Richter am Amtsgericht W. und dem Polizei-Amtrat a.D. V., als dem Angeklagten wurde die Verhandlung vertagt und findet am 3. Februar 2014 um 09.00 Uhr mit der Einvernahme der beteiligten Polizeibeamten als Zeugen, und des, mit dem Anschub des Verfahrens befaßten und vom Angeklagten ebenfalls als Zeuge geladenen, Staatsanwaltes im Bremer Amtsgericht seine Fortsetzung.

ewaldeden2014-01-16

Bürgerreporter:in:

Ewald Eden aus Wilhelmshaven

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