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Antrag auf Normenkontrolle in Sachen Bebauungsplan gestellt!

Pressemitteilung der BI-Wietze e.V. zum Schlachthof
Antrag auf Normenkontrolle in Sachen Bebauungsplan gestellt!

Mit Unterstützung der Bürgerinitiative Wietze e.V. hat ein Privatkläger Antrag
auf Normenkontrolle beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht gestellt.
In diesem Zusammenhang weist die BI-Wietze darauf hin, dass der
Bebauungsplan W-25 Sondergebiet Trannberg mit der Teilplanaufhebung W-17
der Gemeinde Wietze beachtliche rechtliche Fehler aufweist. Diese objektiven
Mängel machen den veröffentlichten Bebauungsplan unwirksam.
So liegt nach wie vor keine ausgefertigte Planurkunde zum Bebauungsplan vor.
Das hätte noch vor der Planauslegung im vergangenen Jahr erfolgen müssen.
Im Umweltbericht zum Bebauungsplan fehlen relevante Sachverhalte. So wurde
zum Beispiel das Schutzgut Mensch nicht berücksichtigt.
Eine Reihe weiterer Rechtsfehler liegt vor.
Die Unwirksamkeit des Bebauungsplans, von der die BI-Wietze sicher ausgeht,
hat auch Auswirkungen auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für
den Geflügelschlachthof. Diese Genehmigung benötigt nämlich einen
wirksamen Bebauungsplan als Grundvoraussetzung.
Vor diesem Hintergrund fordert die Bürgerinitiative Wietze e.V. das zuständige
Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg auf, die Betriebsgenehmigung für den
Schlachthof in Wietze nicht freizugeben, bis abschließende
Gerichtsentscheidungen vorliegen.
Gabriele Ruschmeier, 26.07.2011

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