NABU Niedersachsen klagt gegen Geflügelgroßschlachthof in Wietze

Der NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) hat beim Verwaltungs-gericht Lüneburg Klage gegen die vom Landkreis Celle erteilte Bauge-nehmigung des Geflügelschlachthofs der Firma Rothkötter in Wietze erhoben.

Wie der NDR am 23.06.2011 auf seiner Internetseite berichtet richtet sich die Klage u.a. gegen ungenügend oder gar nicht berücksichtigte Gefährdungen für die Menschen durch Schwebstoffe mit krankheits-erregenden Keimen und Stäuben, ungenügender Schutz naher Gewässer vor Verunreinigungen mit Antibiotika. Daneben richtet sich die Klage auch gegen nicht ausreichende Vorgaben zum Brandschutz und Betriebs- und Verkehrslärm.

In Wietze sollen bis zu knapp 135.000.000 (135 Millionen) Hähnchen pro Jahr geschlachtet und verarbeitet werden. Um diese Zahl zu erreichen werden gut 400 Hähnchenmastställe á ca. 40.000 Hähnchen (bei 7,5 Mastdurchgängen pro Jahr) benötigt.

Der Schlachthof wurde – unverständlicherweise – vom Land Niedersachsen mit über 6.000.000 € (6 Millionen €) gefördert.

Die derzeitige Landesregierung von Niedersachsen hat den Bau dieses gigantischen Schlachthofs ausdrücklich begrüßt!

Zum Bericht des NDR gelangt man durch Anklicken des nachfolgenden Links:

http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/...

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Hannover, Wietze - Gegen den Geflügelgroßschlachthof in Wietze (Landkreis Celle) hat der NABU Niedersachsen seine Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg begründet.

Geflügelfleisch

Der Genehmigungsbescheid des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg vom 15. Juli 2010 ist nach Auffassung des NABU rechtswidrig und verstößt gegen die Schutz- und Vorsorgegrundsätze des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Der BUND Niedersachsen unterstützt die Klage inhaltlich.

Der Geflügelgroßschlachthof wurde mit zwei Schlachtlinien in einer Gesamtkapazität von 27.000 Hähnchen pro Stunde genehmigt. Dies entspricht 432.000 am Tag, 2.592.000 Hähnchen pro Woche und insgesamt 134,8 Millionen Hähnchen pro Jahr, die dort geschlachtet werden können.

Der NABU Niedersachsen hat seine Klage mit fehlenden Aussagen zu Schwebstoffen mit krankheitserregenden Keimen und Stäuben und ihrer Gefährdung der menschlichen Gesundheit, unzureichenden Regeln zum Betriebs- und Verkehrslärm sowie betriebsbedingten Stickstoffeinträgen in die Landschaft und die Gewässer sowie fehlenden Brandschutzanforderungen begründet.

Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen, erklärt: "Schlachthof und Massentierhaltung gefährden unsere Umwelt, schädigen die Natur, reduzieren die Biodiversität und beeinträchtigen die Gesundheit von Anwohnern und Menschen in der Region. Für viele Menschen ist Biodiversität ein abstrakter Begriff, aber tatsächlich erleben sie seine Bedeutung alltäglich konkret, denn es ist die Vielfalt der Tiere, Pflanzen, Pilze und Mikroorganismen, die für sauberes Wasser sorgen und für frische Luft, die ein angenehmes Klima schaffen und fruchtbare Böden für gesunde Nahrungsmittel. Und diese Vielfalt ist auch die Voraussetzung für eine schöne, abwechslungsreiche Landschaft des Aller-Tals, über deren Anblick sich jeder Mensch freut."

Nach Auffassung des NABU fehlen in der Schlachthofgenehmigung Aussagen zu den entstehenden Belastungen von Mensch und Umwelt durch Stäube und Schwebstoffe sowie durch antibiotikaresistente und krankheitsfördernde Keime.

Durch den Betrieb gewerblicher Tierhaltungsanlagen gelangen permanent verschiedene Schadstoffe wie Feinstaub, Ammoniak, Schwebstoffe etc. in die Luft. Diese werden von den Menschen über die Atemwege aufgenommen. Dadurch erhöht sich das Risiko von Atemwegserkrankung. Die Gefahr von Krebserkrankungen wird ebenfalls erhöht. Außerdem können mögliche Vorerkrankungen verschlechtert werden.

Die Keimbelastungen sowohl durch Tiertransporte auf dem Betriebsgelände als auch in dessen Nachbarschaft hätten im Zusammenhang betrachtet werden müssen.

Eine Prüfung des Summenpegels aller Lärmquellen fehlt.

Ein Prognosegutachten zu den Stickstoffbelastungen, nicht zuletzt auch aufgrund von möglichen Freisetzungen durch das Ammoniakkühlsystems der Schlachtanlage, wurde nicht erstellt.

Zudem sind Langzeitmessungen zu Ammoniak und Stickoxidemissionen vor und bei Betrieb der Anlage festzulegen, um den Schutz- und Vorsorgegrundsätzen Rechnung zu tragen. Der alleinige Verweis auf den Stand der Technik bei der Kläranlage ist allein schon aufgrund des Verschlechterungsverbotes der Gewässer und des NATURA-2000 Schutzgebietes 'Aller mit Barnbruch' unzureichend.

Der mögliche Einbau einer Keimrückhaltungsanlage blieb unberücksichtigt. Außerdem wird das Gewässer auch nicht hinreichend gegen den Eintrag von Antibiotika geschützt.

Es fehlen rechtlich ausreichende Anforderungen zur Tierrettung im Brandfall.

"Unsere Klage basiert auf dem Recht der Umweltverbände als 'Anwalt für Mensch und Natur' auch immissionsschutzrechtliche Genehmigungen zu Großvorhaben gerichtlich überprüfen zu lassen. Diese Möglichkeit wurde am 12. Mai des Jahres mit einer wichtigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes beträchtlich erweitert", erklärt Dr. Frank Niederstadt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der den NABU Niedersachsen vertritt.

Hintergrund

Genehmigt wurden vom Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg für den Geflügelgroßschlachthof in Wietze (Landkreis Celle) zwei Schlachtlinien mit einer Gesamtkapazität von 27.000 Hähnchen pro Stunde. Dies sind 432.000 am Tag, 2.592.000 Hähnchen pro Woche und insgesamt 134,8 Millionen Hähnchen pro Jahr, die dort geschlachtet werden können. Um diesen geplanten Bedarf zu decken, müssten allein im Umkreis von 100 Kilometern 420 neue Mastanlagen mit Stallplätzen für jeweils 40.000 Tiere gebaut werden. Die Tiere werden dann per LKW zum Schlachthof transportiert und dort pro Tag 72 LKW-Ladungen Lebendhühner verarbeitet. Das entspricht einer Gesamtbelastung von 386 LKW-Fahrten, durch An- und Abtransporte von Schlachttieren und Fertigprodukten mit den erforderlichen Leerfahrten, täglich. Die benötigte Wassermenge pro Huhnschlachtung beträgt acht Liter Trinkwasser. (nabu)

Bürgerreporter:in:

Horst Kröger aus Walsrode

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