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BI-Wietze begrüßt Klage des NABU gegen den größten Geflügelschlachthof Europas in Wietze

Der NABU Niedersachsen hat beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage eingereicht. Nach
Auffassung des NABU ist der Genehmigungsbescheid des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg
vom 15. Juli 2010 rechtswidrig und verstößt gegen die Schutz- und Vorsorgegrundsätze des
Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Die BI-Wietze e.V. begrüßt das Klagebegehren des NABU Niedersachsen ausdrücklich und
sieht beste Erfolgsaussichten für den Ausgang des Verfahrens.
Der Genehmigungsbescheid für den Geflügelgroßschlachthof wurde mit zwei Schlachtlinien
in einer Gesamtkapazität von 27.000 Hähnchen pro Stunde genehmigt. Dies entspricht der
Tötung von 432.000 Hähnchen pro Tag, 2.592.000 Hähnchen pro Woche und insgesamt 134,8
Millionen Hähnchen pro Jahr. Um diesen Bedarf zu decken, sind mindestens 420 neue
Mastanlagen mit Stallplätzen für jeweils 40.000 Tiere zu bauen. Das entspricht einer täglichen
Gesamtbelastung von 386 LKW-Fahrten für den Ort Wietze, durch An- und Abtransporte von
Schlachttieren und Fertigprodukten. Die BI-Wietze e.V. hat mehrfach auf diese Umstände
hingewiesen.
Folgende Punkte werden beklagt:
Belastung durch verschiedene Schadstoffe wie Feinstaub, Ammoniak und Stickstoff.
( nach Bundesimmissionsschutzgesetz)
Lärmbelastung durch Betriebs- und Verkehrslärm
Keimbelastungen durch Tiertransporte
Stickstoffbelastung durch das Kühlsystem auf dem Betriebsgelände
Gewässerschutz der Aller (Antibiotika Einsatz in der Mast)
Fehlender Brandschutz
Umweltschutzverbände haben das Recht gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
zu klagen. Die Natur fragt nicht, wer sich für den Erhalt des Lebens eingesetzt hat – sie
schlägt zurück – oder sie dankt es uns allen.
Gabriele Ruschmeier , 25.06.2011

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