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Datenmissbrauch ante portas - oder das Elena Verfahren

Datenmissbrauch ante portas

57 Seiten stark ist der Datenkatalog, den Arbeitgeber von diesem Jahr an das Zentralregister übermitteln müssen. Neben den Daten, die auch auf jeder Lohnbescheinigung stehen, enthält Elena jedoch auch sensible Daten, die zwar von einigen Ämtern für besondere Entscheidungen auch schon heute in schriftlicher Form angefordert werden können, die aber in einer zentralen Datenbank aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eigentlich nichts zu suchen haben.

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So findet sich auf Seite 25 des Fragebogens beispielsweise die Angabe nach Fehlzeiten und dem Grund für diese. Natürlich werden diese Daten nach gültiger Rechtslage beispielsweise von der Arbeitsagentur für mögliche Sanktionen gegen einen Antragsteller benötigt - aber aus welchem Grund werden sie auch von Arbeitnehmern gespeichert, die diesen Antrag überhaupt nicht stellen wollen? Und warum werden diese Daten von Beamten oder Richtern erhoben, die noch nicht einmal einen Rechtsanspruch auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld haben? Auch die Angaben auf den Seiten 26 und 47, auf denen nach dem Streikverhalten von Arbeitnehmern und Abmahnungen gefragt wird, bieten alleine aufgrund ihrer seltenen Nutzung kaum einen Vorteil für die Ämter, dafür aber ein exorbitantes Missbrauchspotential. Was würde ein großer Arbeitgeber für einen Datensatz bezahlen, aus dem er schlussfolgern kann, ob ein Interessent für einen Arbeitsplatz ein streiklustiger Quartalskranker ist, der auch schon mal eine Abmahnung wegen aufrührerischen Verhaltens bekommen hat, oder ob er ein folgsames Schaf ist, das selbst erkältet seinen Dienst tut?

Hätte sich die Politik für eine durchdachte, schlanke Lösung entschieden, die gegen potentiellen Missbrauch geschützt wäre, hätte die "Jobcard" auch eine echte Innovation sein können. Warum sollte ein Arbeitnehmer eigentlich für einen Antrag auf Wohngeld in entwürdigender Art beim Arbeitgeber vorsprechen müssen, um sich den Antrag vom Amt ausfüllen zu lassen? Mit einer schlanken "Jobcard" würde der Sachbearbeiter auf dem Amt mit der Einwilligung des Antragstellers schnell und unkompliziert Zugang zu den relevanten Daten bekommen, die auch auf der Lohnbescheinigung oder dem Finanzamtsbescheid zum Steuerjahresausgleich stehen. Wenn man die Bürokratie wirklich entlasten wollte, könnte man allerdings auch ganz einfach die Anzahl der Bescheinigungen absenken und diverse Leistungen gegen Vorlage eines Einkommensbescheides vom Finanzamt zur Verfügung stellen.

Aber eine solche Low-Tech-Lösung wäre einer Informationsgesellschaft wohl nicht angemessen. Daher basiert die Technik hinter der "Jobcard" auch auf einem - auf dem Chip integrierten - Zertifikat zur Erstellung qualifizierter Unterschriften. Solche Karten sind heutzutage noch kaum verbreitet und hätten vor allem für Anbieter im Internet einen unschätzbaren Vorteil, da sie eine rechtsgültige Unterschrift ersetzen können. Offen ist jedoch, wer diesen unfreiwilligen Zertifizierungswahn bezahlen soll. Das Bundeswirtschaftsministerium sieht im Regelfalle vor, dass die Kosten vom Arbeitnehmer getragen werden. Wenn tatsächlich einmal 40 Millionen Chipkarten ausgestellt werden, würden sich die jährlichen Kosten zwar "nur" im einstelligen Eurobereich bewegen, aber warum sollte der Arbeitnehmer die Kosten für ein Verfahren übernehmen, das zuallererst den Arbeitgeber entlastet?

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1 Kommentar

Selbst schuld - wir lassen es ja mit uns machen.
Demonstriert wird kaum noch - und wenn, wegen Firlefanz - oder wenn es um Kohle und andere Geschenke geht - aber nicht wegen sowas.
Und wieso auch noch? Die Leute ziehen sich doch selbst schon immer mehr aus, wie z.B. im Internet.

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