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Jobcenter Dresden: Eine rechtswidrige Sanktion als Erziehungsmaßnahme


Das Jobcenter Dresden will mit einer rechtswidrigen Sanktion gegen einen
Hartz IV-Bezieher diesen Erziehen.

"So erziehen wir unsere Bürger zur Mitwirkung" - diese Aussage erhielt der DGB Rechtsschutz GmbH vom Jobcenter Dresden. Der DGB Rechtsschutz GmbH vertritt einen Hartz IV-Bezieher der vom Jobcenter Dresden eine rechtswidrige Sanktion als erzieherische Maßnahme verpasst bekommen hatte.

Der Hintergrund war eine Bareinzahlung in Höhe von 100 Euro auf dem Konto des Hartz IV-Beziehers. Das Jobcenter Dresden wollte von ihm wissen woher das Geld kommt. Zeitgleich hatte das Dresdener Jobcenter auch gleich einmal die laufenden Zahlung für diesen Monat eingestellt.

Aber es sollte noch schlimmer für den Mann kommen.

mehr dazu:
http://velbertbloggt.blogspot.de/2014/10/jobcenter-dresden-eine-rechtswidrige.html

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1 Kommentar

Dazu fällt einem kaum was Druckreifes ein...

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