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Die Sache mit den Kennzeichen

Es geht um das Unkenntlichmachen von Autokennzeichen auf veröffentlichten Fotos.
Mir ist aufgefallen, dass hier immer mal wieder Fotos auf myHeimat eingestellt werden, auf denen nicht nur Menschen, sondern auch Fahrzeuge zu erkennen sind.
Fotos sind ja sowieso immer eine knifflige Sache, von wegen Datenschutz und ähnlich rechtlichen Dingen, in der Presse und auch im Internet. In einem seriösen Medium gehört es einfach zum guten Ton, betroffene Fahrzeuge von Privatpersonen unkenntlich zu machen.
Nun sind wir Benutzer (User, Bürgerreporter...) keine ausgebildeten Journalisten und mancher Hinweis auf rechtliche Fallstricke (Copyrights, etc) seitens der myHeimat-Betreiber hat schon für erhebliche Aufregung unter den Bloggern hier gesorgt. Wer weiß von uns schon ganz genau, wen er fotografieren darf?
Aber um endlich zum Punkt zu kommen: Bei zufällig aufgenommenen Autos sollte das Kennzeichen durch Ausschneiden oder Pixelung auf dem Foto unkenntlich gemacht werden! Das hat verschiedenste Gründe und sollte selbstverständlich sein.
Oder ...? Was meint ihr?

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7 Kommentare

Manchmal ist es auch gar nicht so einfach wo man fotografiert. So braucht man z.B. eine Genehmigung wenn man in U-Bahnstationen oder auf dem Bahnhofsgelände fotografieren will. Diese Plätze sind zwar öffentlich zugänglich aber dennoch im Privatbesitz.

Rein rechtlich ist die Einwilligung der fotografierten Person einzuholen. Gilt besonders für Bilder von Kindern. Ebenso sollten die Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Kann diesen Tipp nur geben, weil ich mir diese Auskunft von einem "Profi" geholt habe.

Hallo: Menschen in Gruppen sind, wie ich weiß, frei zu fotografieren. Fotografiere ich eine fremde Person oder mit einem Tele ein Portrait, dann brauche ich möglichst eine schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung und damit zur Verwertung des Fotos. Bei Fotos von Fahrzeugen, bei denen zusammen mit dem Nummernschild und dem fotografierten Objekt auf einen eindeutigen Ort Rückschluß gezogen werden kann sind nicht zur Veröffentlichung frei. Auch hier muß eine schriftliche Genehmigung eingeholt werden oder die Merkmale müssen durch schwarze Balken verdeckt sein. Das alles gilt nicht für Personen der Öffentlichkeit (Politik, Film, Schauspiel, Funk, TV usw.). Aber auch hier können findige Anwälte so manches Schnäppchen per Einstweiliger Verfügung oder Unterlassungserklärung machen. Wer das Geld hat hat die Macht. Nehmt Landschaften auf. Die gibt es Gott sei Dank noch überall. Außerdem können sie sich nicht wehren.
Gruß aus Godshorn: austrianer

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