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Haben alte und kranke Hunde ein Recht auf Leben

Einige Sachen, die ich in den letzten Jahren so getan habe (vor allem seitdem ich mein Leben mit der Öffentlichkeit teile), haben eindeutig nicht die Aufmerksamkeit erhalten, die sie verdienen!
So auch das Thema meines heutigen Beitrags.
Leider zeigen viele Hunde oft erst sehr spät, dass sie Schmerzen haben oder leiden. Die Natur hat dies so eingerichtet, damit ein krankes Tier vom Feind nicht als schwach und als leichte Beute erkannt wird. Daher kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, ein unheilbar krankes Tier einzuschläfern, bevor seine Erkrankung weiter fortschreitet. Letztlich können nur die Halter beurteilen, ob das Leben ihres Tieres noch lebenswert oder bereits zur Qual geworden ist - diese schwere Entscheidung kann ihnen keiner abnehmen. Bei offenen Fragen, Unsicherheit und Zweifeln sind Tierärztin oder Tierarzt mit kompetentem fachlichen Rat und ihrer persönlichen Erfahrung eine wertvolle Hilfe, auf die man vertrauen sollte.
Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Es macht sich strafbar, wer einem Tier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen zufügt. Was aber heißt zufügen? Nicht nur wer aktiv für Schmerzen und Leid eines Tieres verantwortlich ist, handelt gegen das Gesetz. Auch wer Schmerzen und Leid ignoriert, duldet oder verlängert, handelt unverantwortlich. In der offiziellen Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes steht: "Das Einschläfern von unheilbar kranken Tieren, die nur unter Schmerzen und Leiden weiterleben können, ist ein Gebot des Tierschutzes."
Jeder Halter kennt seinen Hund sehr gut, merkt, wenn er sich nur noch sehr begrenzt bewegen will oder kann, wenn sein Fress- oder Trinkverhalten sich verändert oder er apathisch wirkt. Auch das Vernachlässigen der Pflege des eigenen Körpers ist ein Anzeichen von Unwohlsein. Ein ohnehin sehr ruhiger und bewegungsunfreudiger Hund wird unter eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten weniger leiden als ein temperamentvoller Wirbelwind.
Es gibt bei Hunden wie bei Menschen natürliche Alterungsprozesse und irgendwann kann ein Hund auch sehr töckelig, gebrechlich, dement, inkontinent usw. werden, ohne sich dabei unwohl zu fühlen, schlicht im normalen Verlauf des Lebens langsam dem Ende entgegengehen. Dies alleine kann in meinen Augen niemals ein Grund für eine Einschläferung sein, würde es doch lediglich den natürlichen Verlauf des Lebens unterbrechen und künstlich beenden. Natürlich bin ich hier in einer anderen Position als ein berufstätiger Hundehalter, der mit seinem Tier auf einer Etagenwohnung irgendwo in der Stadt wohnt. Dort ist dieser Alterungsprozess wesentlich schwieriger zu händeln und zu begleiten, das ist mir bewusst.
Ich habe mir angewöhnt, sie genau zu beobachten, zu gucken, was ihnen wichtig ist. Solange sie da noch deutliche Vorlieben und Interesse zeigen, sehe ich auch Willen zum Leben. Dieses Leben würde ich nur im äußersten Notfall beenden, nämlich dann, wenn Schmerzen nicht mehr medikamentös auszuschalten sind, ohne den Hund im Bewusstsein deutlich zu trüben. Ein Vorsichhin-Vegetieren im Halbschlaf wäre in meinen Augen Quälerei, ein Leben unter Dauerschmerz tierschutzrelevant, da bin ich in der Pflicht.
Der Hund hat nur dieses eine Leben. Auch wenn ich allzu gerne das Bild der Regenbogenbrücke glauben möchte, bin ich überzeugt, dass der Hund jetzt und hier sein allerwichtigstes, für sein Bewusstsein einziges Leben lebt. Das würde er freiwillig nicht beenden. Und mein Respekt davor muss mich äußerst behutsam und vorsichtig mit diesem Leben umgehen lassen.

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2 Kommentare

Guter Artikel.
Wichtiges Thema.
Aber auch schwierig.

Ob man Wesen - den Hund oder die Oma - wegspritzen darf, wenn die zu sehr leiden (oder wir zu sehr leiden, wenn sie leiden?!), ist ein heikles Thema.

Ich persönlich bin damit aufgewachsen, dass man Menschen nicht einschläfert - Tiere hingegen schon, wenn die leiden oder das Weiterleben keinen Sinn mehr macht - also z.B. das Tier keinen Nutzen mehr hat (Wachhund, Reitpferd, usw.) oder es seine Natur nicht mehr ausleben kann.
Tierschützer hingegen, die Tieren die gleichen Lebensrechte zugestehen, wie Menschen, sehen das wieder anders und meinen man habe dazu kein Recht.
Usw.

Dürfte auch ein Unterschied sein, ob man ein Tier als Familienmitglied sieht oder nur als reines Nutztier hält.

Schwierige Sache...

> "Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen"

Naja, das TSG ist löchrig wie ein Käse. Es lässt z.B. zu, dass Millionen Halter ihre Hunde, Schweine, Katzen usw. per Kastration oder Kupieren verstümmeln dürfen, um sich die Haltung bequemer zu machen. Usw. Könnte man auch schon fast abschaffen mit all den Ausnahmen ;)

Ein guter Beitrag !
Ich verlor erst kürzlich meine Jaccy durch Krebs, sie wurde 17 J. alt.
Nun besteht auch bei meiner Sunny-Boxer, 4 Mon., ein böser Verdacht : https://de.wikipedia.org/wiki/Mastzelltumor_des_Hu... -unheilbar & böse !
Bestätigt sich das stehe ich vor einer sehr harten Entscheidung.... :-(((((

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