Baden-Württemberg / Steuereinnahmen 22 Prozent unter Vorjahresmonat.

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Baden-Württemberg / 17.09.2009 / Steuereinnahmen des Landes liegen im August bereinigt um 22,6 Prozent unter dem Vorjahresmonat Finanzminister Willi Stächele: „Angesichts der Einnahmenentwicklung müssen wir alle Wachstumskräfte mobilisieren und Impulse setzen. Notwendige Maßnahmen werden durch 6-Punkte-Papier konkretisiert“

16.09.2009 „Das Steuerergebnis des Monats August ist erneut von den stark rückläufigen Einnahmen bei den Ertragsteuern geprägt. Trotzdem werden wir in diesem Jahr als eines von wenigen Bundesländern keine neuen Schulden machen. In der jetzigen Situation müssen wir alle Wachstumskräfte mobilisieren und Impulse setzen. Mit einem 6-Punkte-Programm wird Baden-Württemberg für zusätzliche steuerpolitische Hilfen für den Mittelstand in Berlin kämpfen.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Mittwoch (16. September 2009) in Stuttgart.

Im Monat August sei das Lohnsteueraufkommen um 6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurückgegangen. Während die Finanzämter des Landes im August 2008 15,7 Millionen Euro Körperschaftsteuer erstattet hätten, seien es im August dieses Jahres 572,3 Millionen Euro gewesen. Das Umsatzsteueraufkommen habe im August dagegen um 9,2 Prozent über dem Vorjahresniveau gelegen, so Stächele.

Gerade aufgrund dieser stark rückläufigen Steuereinnahmen mahnte der Finanzminister eine umsichtige steuerpolitische Ausrichtung an. Aufgrund der derzeit bestehenden Investitionsklemme in zahlreichen mittelständischen Unternehmen müsse hier gegengesteuert werden. Steuerliche Erleichterungen, die dem Mittelstand dienten, könnten die Wachstumsschwäche überwinden helfen. Insbesondere krisenverschärfende Elemente wie die Zinsschranke, d.h. die beschränkte Abzugsfähigkeit von betrieblichen Darlehenszinsen, und die Mantelkaufregelungen, wonach durch die Krise bedingte unternehmerische Verluste bei einer Restrukturierung untergingen, müssten dringend geändert werden. Hier werde Baden-Württemberg im Bundesrat aktiv werden. Weiterhin ist es aus Wettbewerbsgesichtspunkten unerlässlich, die Umsätze im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe nur mit dem ermäßigten Satz zu besteuern. Gerade aufgrund der Grenzlage des Landes zur Schweiz und zu Frankreich ist dies unterlässlich, um den heimischen Tourismus zu stärken“, so der Minister.

Darüber hinaus müsse dringend über eine Reform der Erbschaftsteuer nachgedacht werden. Die derzeitige Lohnsummenregelung, die zur steuerlichen Freistellung erforderlich ist, könne von vielen Unternehmen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu unbilligen Härten führen und den Bestand von Familienunternehmen gefährden, so Stächele.

„Ein weiteres Anliegen ist, die Auswirkungen der „kalten Progression“ zu beseitigen. Durch die kürzlich verabschiedeten Konjunkturpakte haben wir hier einen Einstieg geschafft. Im Rahmen unserer haushaltspolitischen Möglichkeiten müssen wir in der nächsten Zeit in diesem Punkt aber weiter vorankommen. Mit gezielten steuerlichen Maßnahmen können wir dringend benötigte Investitionen beflügeln", sagte der Finanzminister abschließend.

Hinweis:

Weitere Informationen zu den Steuereingängen des Landes sind auf der Homepage des Finanzministeriums abrufbar unter www.fm.baden-wuerttemberg.de (vgl. auch nachfolgenden Link):
- Steuern
- Die Steuern im Landeshaushalt
- Steuereinnahmen des Landes Baden-Württemberg (August 2009) (im rechten Download-Bereich)

Quelle: Finanzministerium BW Presse

Bürgerreporter:in:

Peter Schmidt aus Stuttgart

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