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Anklage gegen 56-jährige Frau wegen Kapitalanlagebetrugs erhoben

Weil im Schönbuch / Stuttgart Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen eine 56 Jahre alte Deutsche zum Landgericht Stuttgart - Wirtschaftsstrafkammer - wegen Betrugs in insgesamt 124 Fällen erhoben. Der Angeschuldigten wird vorgeworfen, in einem Zeitraum von 4 ½ Jahren , d.h. vom 15. April 2004 bis 16. Oktober 2008, insgesamt 124 Geschädigte um über 3,7 Millionen Euro betrogen zu haben.

Die Angeschuldigte behauptete den Geschädigten gegenüber, die eingezahlten Gelder würden in einer renditeträchtigen Kapitalanlage in der Schweiz investiert werden. Tatsächlich wurden die Gelder jedoch niemals weitergeleitet. Vielmehr verwendete sie die Angeschuldigte zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts sowie zur Erweiterung und Aufrechterhaltung ihres Einzelhandelsgeschäfts.

Um möglichst viele Anleger zu gewinnen, versprach die Angeschuldigte Renditen von bis zu 108,75% und sicherte den Geschädigten gleichzeitig zu, dass die Gelder jederzeit verfügbar seien und sie keinerlei Risiko eingehen würden, das Geld zu verlieren. Denn die Anlagen seien durch Banken abgesichert. Sie selbst hätte dort auch schon Gelder angelegt und ihr Steuerberater hätte die Anlagen auch für gut befunden. Für das Anwerben neuer Anleger oder die Aufstockung des Anlagebetrages versprach die Angeschuldigte den Geschädigten verschiedene Bonusleistungen. Auch eine rückwirkende Verzinsung sollte bei einzelnen Geschädigten möglich sein.

Bereits seit 1995 soll die Angeschuldigte im Rahmen ihres betrügerischen Schneeballsystems insgesamt 158 Geschädigte um über 7 Millionen Euro geprellt haben. Dass jetzt lediglich 124 Fälle angeklagt werden liegt daran, dass die Taten vor dem 15. April 2004 verjährt sind und strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden können.

Den Ermittlungen zufolge sind viele Geschädigte durch das Handeln der Angeschuldigten in große finanzielle Not geraten. Teilweise hatten die Geschädigten auf Anraten der Angeschuldigten noch Darlehen bei ihren Banken aufgenommen oder Bausparverträge gekündigt, um weitere Geldbeträge anlegen zu können. Die Geschädigten hatten alle volles Vertrauen in die Erklärungen der Angeschuldigten, die als Gemeinderatskandidatin und aktives Mitglied des Gewerbe- und Handelsvereins großes Ansehen genoss. Die Geschädigten hatten allesamt mit Geldanlagen überhaupt keine oder nur wenig Erfahrung. Damit lässt sich erklären, dass die Geschädigten sogar bereit waren, ihre teilweise recht hohen Geldbeträge ausschließlich in bar an die Angeschuldigte zu übergeben, da sie Überweisungen ablehnte.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Anzeige zweier Geschädigter Anfang April diesen Jahres. Mitte April wurden die Wohn- und Geschäftsräume der Angeschuldigten in Weil im Schönbuch durchsucht. Dabei wurden zahlreiche Unterlagen sichergestellt, deren Auswertung dazu führte, dass gegen die Angeschuldigte am 23. April vom Amtsgericht Böblingen Haftbefehl erlassen wurde. Die nicht vorbestrafte Angeschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Sie ist umfassend geständig.

In rechtlicher Hinsicht wirft die Staatsanwaltschaft der Angeschuldigten 124 Vergehen des Betrugs in einem besonders schweren Fall vor, wobei sie gewerbsmäßig handelte und einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführte. Im Falle ihrer Verurteilung drohen der Angeschuldigten je Tat Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.

Ein Termin zur Hauptverhandlung vor der 11. großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart steht noch nicht fest. quelle:staatsanwaltschaft stuttgart

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