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Grabscher darf nicht fristlos gekündigt werden!

Das Bundesarbeitsgericht hat einen Grabscher, der einer Frau im Betrieb an den Busen fasste, von der fristlosen Kündigung freigesprochen.
Der Mann argumentierte damit, dass die Frau einen schönen Busen hätte und er nicht widerstehen konnte ihn zu begrabschen.
Ihm wurde fristlos gekündigt.
Das Bundesarbeitsgericht jedoch hatte die Tat mit dem Argument heruntergespielt, dass der Täter notorische Grenzen überschritten hätte. Und das nur ein mal.

Also liebe Frauen: Erst beim zweiten Übergriff Anklage erheben. Oder?

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Vermischtes -überregional-BAG ErfurtGrabscher

23 Kommentare

> "Plaudere doch einmal aus dem Nähkästchen und erzähle einmal was dich anmachen würde."

Steht doch da ;)

"Hübsch verpackt" und immer schön "Drumherum" ???

Kornelia . . . das beherrsche ich leider nicht so gut, wie viele sich mit dem Image eines perfekten myheimatlers schmückenden Nutzer. Stecke ohnehin schon bis zum Bauch im Fettnäpfchen.

. . . also schöpfe aus Deiner fraulichen Fantasie, liebe Kornelia. Die gibt auch was her . . . nicht selten sogar mehr !!! wie die Realität.

AVHKLG vom (*-*)

@Rainer: Grins, grins, grins, schmunzel, schmunzel - der Hinweis gefällt mir: "also schöpfe aus Deiner fraulichen Fantasie, liebe Kornelia. Die gibt auch was her . . . nicht selten sogar mehr !!! wie die Realität."

Ja, was den Bauch und das Fettnäpfen betrifft, ach ja. - Es muss doch auch "solche Zeitgenossen wie dich geben", sonst gäbe es doch nicht die Perfekten. Ohne dich wäre ein Vergleich zwischen gut, sehr gut, weniger gut und Fettnäpfchen ja nicht möglich.

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