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Maskenpflicht führt zur körperlichen Auseinandersetzung

Nr.4812469 | 14.01.2021 | PP HRO | Polizeipräsidium Rostock
Rostock (ots) - Am 13. Januar 2021, gegen 21.15 Uhr, wurden Polizeibeamte auf einen Supermarkt-Parkplatz im Rostocker Stadtteil Groß Klein gerufen, weil es dort zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen drei männlichen Personen gekommen sein soll.

Beim Eintreffen der Polizeibeamten hielten zwei Männer einen auf dem Boden liegenden Mann fest. Bei diesem Mann handelt es sich um den Tatverdächtigen. Er ist 33 Jahre alt, der Polizei bereits wegen anderer Delikte bekannt und war alkoholisiert. Die beiden festhaltenden Personen befinden sich im Alter von 41 und 67 Jahren. Alle drei Beteiligten sind deutscher Nationalität.

Auslöser der Streitigkeiten war das vorschnelle Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes der beiden Geschädigten beim Verlassen des Supermarktes im Windfang. Diese Handlung sah der 33-Jährige, als er ihnen beim Betreten des Supermarkt entgegen kam. Die beiden Männer begaben sich sodann einige Meter weiter zur Hauswand des Einkaufsmarktes und unterhielten sich. Der 33-Jährige folgte ihnen, beleidigte sie und schwang dabei eine Hundeleine. Nachdem sich der Tatverdächtige zunächst entfernte, kam er mit der Leine und einem Teleskopschlagstock zurück. Um den versuchten Angriff zu verhindern, überwältigten die beiden Geschädigten und eine weitere Person den Tatverdächtigen. Es kam zu einem Handgemenge, wobei die Geschädigten vom Tatverdächtigen leicht verletzt wurden. Daraufhin wurde der Tatverdächtige zu Boden gebracht und festgehalten.

Es wurden Strafanzeigen bezüglich der versuchten gefährlichen Körperverletzung sowie zum Verstoß gegen das Waffengesetz aufgenommen. Die Rostocker Kriminalpolizei übernimmt die weiteren Ermittlungen.

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2 Kommentare

Und was wollen Sie denn mit diesem beitrag bewirken ?
Ist der so wichtig, dass er auf einer bundesdeutschen plattform veröffentlicht werden muss ?

Sehr geehrter Hans-Werner Blume
Leider kann ich Ihnen diese Frage auch nicht beantworten, da die Meldung auch von der Polizei verfasst wurde. Aber sicher hat sie sich was dabei gedacht, als sie mir die Pressemitteilung geschickt hat. Im allgemeinen verschicken die Pressesprecher der Polizei diese Meldungen an Pressevertreter, damit diese die Bevölkerung über bestimmte Vorkommnisse informieren oder zur Prävention. (Substantiv, feminin [die]
Vorbeugung, Verhütung (z. B. in Bezug auf eine Krankheit oder zur Verbrechensbekämpfung)"Prävention gegen Straftaten"

Was will ich bewirken ? Vielleicht die Bürger dazu raten den Mund-Nasenschutz nicht zu früh abzusetzen, weil Sie sonst mit einer Hundeleine und einem Teleskopschlagstock attackiert werden könnten. Also wer keine Maske auf hat, kommt an die Leine und bekommt anschließend eins übergezogen. Für Sie natürlich ein berechtigte Vorgang, dass gehört einfach zum Einkauf. Wer nicht hören will muss fühlen.

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