Qualitätssicherung in der Pflege

Die Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege muss weiterentwickelt und eine würdevolle und fachgerechte Pflege sichergestellt werden.
Deshalb fordert der SoVD
• eine bessere gesellschaftliche Anerkennung und angemessene Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte,
• eine systematische Umsetzung, Weiterentwicklung und verbindliche Einhaltung nationaler Pflegestandards,
• die Mindestfachkraftquote von 50 Prozent in Pflegeeinrichtungen zu sichern.
Gesellschaftliche Anerkennung und angemessene
Arbeitsbedingungen
Der Pflegeberuf muss als gesellschaftlich wertvoller und unerlässlicher
Dienstleistungsberuf die Anerkennung finden, die
ihm zusteht. Die Einrichtungen und Dienste sind aufgefordert, für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen, damit
Pflegefachkräfte ihren Beruf weiter ausüben möchten und können. Der Bedarf an Pflegefachkräften wird steigen. Daher
müssen Ausbildungsplätze angeboten sowie Anreize für junge Menschen geschaffen werden.
Einhaltung von Pflegestandards:
Es gibt zahlreiche Anstrengungen, flächendeckend die Qualität
der Pflege und Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu erhöhen und kritische Pflegesituationen zu vermeiden. Es
wurden Nationale Pflegestandards erarbeitet, die die Anforderungen an eine qualitätsgerechte Pflege konkretisieren und diese für Pflegekräfte anwendbar und kontrollierbar machen sollen. Die Heimgesetznovelle und die Pflegereform haben
weitere Regelungen zur Sicherstellung qualitätsgerechter Pflege getroffen. Dafür hat sich der SoVD seit Jahren stark gemacht. Dennoch klaffen in diesem Bereich Anspruch des
Gesetzgebers und Wirklichkeit weit auseinander. Es gibt immer noch zahlreiche Fälle von Unterversorgung, Misshandlung und Vernachlässigung in der Pflege, die insbesondere
durch den Bericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) bestätigt werden. Daher fordert der SoVD die systematische Umsetzung, Weiterentwicklung
und verbindliche Einhaltung der Pflegestandards.
Die Verwirklichung menschlicher Grundbedürfnisse (z.B.Essen, Trinken, Bewegung, Kommunikation, medizinische
Behandlung, hygienische Maßnahmen, körperliches und geistiges
Wohlbefinden usw.) muss gewährleistet sein.
Fachkräfteanteil:
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfachkraftquote von
50 Prozent in vielen stationären Pflegeeinrichtungen wird bis heute nicht erreicht. Daher fordert der SoVD, diese Fachkraftquote
einzuhalten, um eine würdevolle Pflege zu gewährleisten und Pflegefachkräfte vor Überforderung zu schützen.
Die Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege muss weiterentwickelt und eine würdevolle und fachgerechte Pflege sichergestellt werden.
Deshalb fordert der SoVD
• eine bessere gesellschaftliche Anerkennung und angemessene Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte,
• eine systematische Umsetzung, Weiterentwicklung und verbindliche Einhaltung nationaler Pflegestandards,
• die Mindestfachkraftquote von 50 Prozent in Pflegeeinrichtungen zu sichern.

Bürgerreporter:in:

Renate Mentner aus Ronnenberg

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