Zur Kritik am Kölner Beschneidungsurteil (Leserbrief)

Leserbrief an das Medienhaus Bauer, Marl:

– Von: Dietrich Stahlbaum
– Betr: die Kritik am Kölner Beschneidungsurteil
– Vom: Juni/Juli

Die religiöse Beschneidung minderjähriger Knaben ist schon seit einigen Jahren in Fachkreisen nicht unumstritten. So befand 2008 der Jurist und Psychoanalytiker Prof. Günter Jerouschek: „Im Geltungsbereich des Grundgesetzes aber wiegen die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit schwerer als das Recht der Eltern, ihre Kinder zu verletzen, um der Religion, und sei es auch nur vermeintlich, Genüge zu tun. Den Eltern einen solchen Aufschub zuzumuten, scheint mir umso erträglicher zu sein, als es im muslimischen Bereich keine religiös verbindlichen Altersvorgaben für die Vornahme der Beschneidung gibt, mithin eine Erwachsenenbeschneidung ohne weiteres korankonform ist, und die Juden nicht aus ihrer Religion herausfallen, wenn sie nicht als Säuglinge beschnitten worden sind.“

[«Beschneidung und das deutsche Recht - Historische, medizinische, psychologische und juristische Aspekte» von Professor Dr. Günter Jerouschek; NStZ 2008, Heft 6, S. 31]

Körperliche Unversehrtheit ist nicht allein ein durch unser Grundgesetz auf die Bundesrepublik Deutschland beschränktes Recht, sondern ein elementares Menschenrecht, das weltweit beachtet werden sollte. Danach verstößt die Verstümmelung von Menschen wie die religiöse Beschneidung Minderjähriger auch gegen internationales Recht.

Es geht hier also nicht, wie immer wieder suggeriert wird, um ein generelles Verbot der religiösen Beschneidung, sondern darum, dass dieser Eingriff an Säuglingen und Knaben unter 14 Jahren (Religionsmündigkeit) strafbar ist.

Ebenso schutzbedürftig ist die psychische, die seelische Unversehrtheit der Kinder. Deshalb sollten religiöse Indoktrination und Suggestion von Minderjährigen in Kindergärten und Schulen als unerlaubte Eingriffe in ihre seelisch-geistige Entwicklung unterbunden werden. Dazu gehören der übliche Religionsunterricht und Kindergottesdienste.

Am 10.07.12 in den Zeitungen des Medienhauses Bauer. Dieser Teil wurde nicht veröffentlicht:

Es ist sogar schon vorgekommen, dass dabei ein katholischer Pfarrer einem nicht getauften Siebenjährigen die Hand aufgelegt und geflüstert hat: „Der Herrgott ist immer bei dir!“ Und dass Kindern von Atheisten ungefragt die Oblate verabreicht wurde. 1939 sagte beim Konfirmandenunterricht ein Pfarrer der Glaubensbewegung „Deutsche Christen" (DC) zu mir, Jesus sei kein Jude gewesen, „er war blond wie du“.

Bürgerreporter:in:

Dietrich Stahlbaum aus Recklinghausen

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