Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung

üAm 01.01.2008 ist das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) in Kraft getreten. In Umsetzung des Gesetzes wurde aus dem bisherigen "Behindertenbeauftragen" Karl Finke, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen.
Das NBGG soll Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen beseitigen und verhindern, ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und deren selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Diesem Ziel dienen die Bestimmungen des Gesetzes.
Wesentlicher Auftrag des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ist es, darauf hinzuwirken, dass diese gesetzlichen Vorgaben verwirklicht und von den öffentlichen Stellen beachtet werden. Dazu wurde u. a. ein Landesbehindertenbeirat zu seiner Unterstützung gebildet. Karl Finke, erblindeter Diplom-Pädagoge, kennt die Probleme und Schwierigkeiten Behinderter aus eigener Erfahrung. Als unmittelbar Betroffener setzt der Landesbeauftragte darüber hinaus eine Vielzahl politischer Akzente im Bereich der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.
Die Integration behinderter Kinder in Schulen und Kindergarten, die Arbeit für und mit behinderten Frauen sowie Kampagnen zur Eingliederung von behinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt sind die Schwerpunkte der Arbeit des Landebeauftragten und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er gibt eine eigene Schriftenreihe heraus.
Die Integration behinderter Menschen ist u.a. von ihrer uneingeschränkten Mobilität abhängig. Deshalb hat der Landesbeauftragte in Zusammenarbeit mit vielen behinderten Menschen in niedersächsischen Gemeinden einen Reiseführer für Niedersachsen entwickelt. Dieser wird kontinuierlich aktualisiert und weiterentwickelt, um so den Stand der Barrierfreiheit in Niedersachsen zu verdeutlichen und den Aufenthalt behinderter Menschen in Niedersachsen zu erleichtern.
Der Landesbeauftragte berät die Landesregierung in allen Behindertenfragen und unterbreitet Vorschläge zur verbesserten Integration behinderter Menschen in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft. Er wird von den Ministerien und der Staatskanzlei bei Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen Vorhaben, soweit sie die Ziele des Gesetzes betreffen, beteiligt. Er kann von den öffentlichen Landeseinrichtungen nicht nur unmittelbar schriftliche und mündliche Auskünfte verlangen, sondern diese sind darüber hinaus verpflichtet, ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Der Landesbeauftragte kann jederzeit landeseigene Einrichtungen für behinderte Menschen besuchen.
Darüber hinaus unterhält der Landesbeauftragte Kontakte zu Selbsthilfegruppen, Verbänden und Institutionen der Behindertenhilfe, Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Schwerbehindertenvertretungen.
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2
30159 Hannover
Telefon 0511/120-4007
Telefax: 0511/120-4290
E-Mail: karl.finke@ms.niedersachsen.de
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Bürgerreporter:in:

Lothar Assmann aus Peine

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