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Riester-Rente: Wertmitteilung und Bescheinigung prüfen

Riester-Rente: Wertmitteilung und Bescheinigung prüfen
Zulagenförderung optimal ausschöpfen

Osterode ein) Die Verbraucherzentrale Osterode teilt mit: Einmal jährlich müssen die derzeit rund 16 Millionen Riester-Sparer von ihrem Anbieter über die konkrete Vertragsentwicklung
informiert werden. Zusätzlich erhalten sie in der Regel am Anfang des
Kalenderjahres eine Bescheinigung nach § 92 Einkommenssteuergesetz (EStG).

„Jeder Riester-Sparer ist gut beraten, die jährlichen Stand- oder
Wertmitteilungen sowie die Bescheinigung nach § 92 EStG genau zu prüfen und
sorgsam abzuheften“, sagt Andreas Gernt, Finanzexperte der
Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn gerade aus der Wertmitteilung geht
nicht nur der aktuelle Guthabensstand und die Summe der insgesamt
geleisteten Eigenbeiträge und Zulagen hervor, sondern auch die konkrete
Kostenbelastung in dem abgelaufenen Kalenderjahr.

Die EStG-Bescheinigung informiert u. a. über außerordentliche Ereignisse:
Wird zum Beispiel der Anspruch auf Grund- oder Kinderzulage verneint oder
wurden schon in früheren Jahren gewährte Zulagen wieder an die Zulagenstelle
zurückgezahlt, können mögliche Einwände nur innerhalb eines Jahres nach
Erteilung der Bescheinigung geltend gemacht werden. Sind Zulagen nicht
beziehungsweise nicht in voller Höhe gewährt worden, kann das mehrere Gründe
haben: Durch eine berufliche Veränderung ist vielleicht die
Förderberechtigung entfallen oder es wurde versäumt, über seinen Anbieter
fristgemäß einen Zulagenantrag zu stellen. Möglicherweise wurde auch der für
die volle Zulagenförderung geforderte Mindesteigenbeitrag nicht gezahlt.

„Damit die staatliche Zulagenförderung optimal ausgeschöpft wird, sollte
gerade zu Beginn des Kalenderjahres immer der zu leistende
Mindesteigenbeitrag überprüft werden“, rät Andreas Gernt. Auch Veränderungen
in der persönlichen Lebenssituation (wie z. B. Einkommen, Familienstand,
Förderberechtigung, Nachwuchs, Kindergeldberechtigung) sollten dem Anbieter
mitgeteilt werden.

Ordnung schaffen im „Riester-Papierdschungel“ mit Abheftungssystem
Damit Riester-Sparer den Überblick behalten, hat die Verbraucherzentrale
Niedersachsen in Kooperation mit den Verbraucherzentralen in
Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz ein spezielles Abheftsystem zur
Ablage aller relevanten Riester-Vertragsunterlagen entwickelt. Dazu zählen
die wichtigen vorvertraglichen Informationen des Anbieters, die neuen
Informationspflichten vor Beginn der Auszahlungsphase und eine neue
Riester-Checkliste zum Übergang in die Auszahlungsphase.
Kostenfrei abgegeben wird dieser Ordner an alle, auch zukünftigen
Riester-Sparer, die bei der Verbraucherzentrale das persönliche
Beratungsangebot zur Riester-Rente bzw. zur Geldanlage/Altersvorsorge
nutzen. Termine zur diesen kostenpflichtigen Beratungen können unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de oder unter der zentralen
Service-Nummer (05 11) 9 11 96-0 vereinbart werden.

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