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"Nachhilfe ab 5 €" – Erste Rechnung über 700 €

"Nachhilfe ab 5 €" – Erste Rechnung über 700 €
Kein Widerrufsrecht und meist keine schnelle Kündigung möglich!

Osterode (ein/kip Die Verbraucherzentrale Osterode informiert: Nachhilfe ab 5 Euro, so wirbt die „WVS
Dienstleistungen GmbH – Die Lernquelle“ aus Heilbronn auch in Niedersachsen,
z. B. in Göttingen, Oldenburg oder Braunschweig. In der Zeitungsannonce
heißt es z. B.: „Mathe, Deutsch, Englisch Nachhilfe ab 5 € / 45 Minuten“. In
örtlichen Büros werden dann Verträge mit Mindestlaufzeiten unterschrieben,
z. B. über 3, 6, 10 oder 12 Monate. Bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit
können dann schnell mal hohe Summen erreicht werden. Ein solcher Vertrag
sollte nicht übereilt geschlossen werden, denn die Kosten und das
Kleingedruckte lassen sich auf die Schnelle nicht überblicken. „Für diese
Verträge besteht kein Widerrufsrecht, da sie in Geschäftsräumen
abgeschlossen werden“, so Ilsemarie Luttmann, Leiterin der
Verbraucherzentrale Osterode.
Die „Lernquelle“ bietet für verschiedene Unterrichtsfächer Nachhilfe an. Der
Anbieter verwendet vorformulierte Verträge. Dort können 2, 3 oder 4
Wochendoppelstunden angekreuzt werden. Einzelstunden von 45 Minuten á
5 Euro sind in dem Formularvertrag nicht vorgesehen. Die Verbraucherzentrale
hält daher die Werbung mit 45 Minuten Preisen für irreführend. Die
Verbraucher berichten, dass ihnen der Unterricht in einer Intensivgruppe bei
2 Doppelstunden pro Woche empfohlen wurde. Der Monatsbeitrag beläuft sich
bei nur einem Fach auf ca. 240 Euro pro Monat. Bei einer Laufzeit von 3
Monaten käme man dann auf eine Vergütung von 720 Euro bis zur nächsten
Kündigungsmöglichkeit.
Wird nicht gekündigt, ist in dem Formularvertrag vorgesehen, dass sich der
Vertrag verlängert. Der Verlängerungszeitraum und die Kündigungsfrist werden
ebenfalls von den Mitarbeitern per Hand eingetragen. “Wird der
Verlängerungszeitraum und die Kündigungsfrist nicht zwischen Verbraucher und
Nachhilfeinstitut ausgehandelt, sondern von dem Anbieter vorgegeben, dann
handelt es sich auch bei einer handschriftlichen Eintragung um eine
vorformulierte Klausel (AGB), die der gesetzlichen AGB-Kontrolle unterliegt
“, so Ilsemarie Luttmann. Will man einen Unterrichtsvertrag wegen häufiger
kurzfristiger Unterrichtsausfälle, fehlender Qualifikation des Lehrers oder
wegen häufiger Lehrerwechsel kündigen, muss der Anbieter zuvor schriftlich
zur Abhilfe aufgefordert werden.
Tipps der Verbraucherzentrale für die Nachhilfesuche:
- Verschiedene Nachhilfe-Angebote einholen!
- Sich über die Anbieter informieren!
- Preise und Vertragsbedingungen vergleichen!
- Das Kleingedruckte lesen!
- Nachweise über die Qualifikation der Lehrer verlangen!
Hilfe zum Thema gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale,
am Verbrauchertelefon unter 0900 1 7979-02, montags, dienstags u.
donnerstags von 10 bis 14 Uhr (1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz,
aus den Mobilfunknetzen gelten die Tarife der jeweiligen Anbieter) oder auch
per E-Mail.

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