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Max Bahr und Praktiker wollen doppelt kassieren!

Max Bahr und Praktiker wollen doppelt kassieren!
Aussonderung für bereits bezahlte Ware verlangen

Osterode 12.08.2013 Die VBZ Osterode teilt mit: Kunden von Max Bahr und Praktiker sollten für bereits
bezahlte Ware erneut zahlen, um ihre Ware zu erhalten. Dies berichteten
verärgerte Verbraucher der Verbraucherzentrale. Da diese Kunden ihre Waren
nicht transportieren konnten, wurde ihnen angeboten, die Ware bis zur
Abholung in den Geschäftsräumen des Baumarktes zu lagern. Am Abholtag, nur
wenige Tage später, wurde die Herausgabe verweigert und mitgeteilt, dass man
nur bei erneuter Zahlung die Ware erhalte. In einem dieser Fälle zahlte eine
Max-Bahr Kundin per EC-Karte, ließ die Lastschrift aber später wegen
Verweigerung der Herausgabe der Gegenstände zurückbuchen. Zu ihrer
Überraschung erhielt sie für die nicht erhaltene Ware eine
Zahlungsaufforderung einer Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei.

Für die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist diese Vorgehensweise unlauter,
da zu diesem Zeitpunkt bereits das Insolvenzverfahren drohte beziehungsweise
der Insolvenzantrag kurz bevorstand. Es scheint so, als sollte doppelt
kassiert werden, um die Insolvenzmasse zu stärken. Karin Goldbeck, Juristin
bei der Verbraucherzentrale dazu: „In diesen Fällen muss der Kaufpreis nicht
erneut gezahlt werden, sondern die Kunden können die Herausgabe der Ware
verlangen. Nach unserer Auffassung waren diese Käufer bereits Eigentümer der
Ware geworden. Die Gegenstände befanden sich nur noch zur Verwahrung beim
Händler.
Waren, die sich bereits im Eigentum des Käufers befinden, gehören nicht zur
Insolvenzmasse.

Rechtsanspruch wahren: Die Verbraucherzentrale rät betroffenen Verbrauchern
im Rahmen des Insolvenzverfahrens beim (vorläufigen) Insolvenzverwalter
geltend zu machen, dass ihre Ware (ihr Eigentum) nicht zur Insolvenzmasse
gehört und eine Herausgabe (Aussonderung) zu verlangen. Insbesondere
Eigentum berechtigt zur Aussonderung.

Tipps für Verbraucher, die jetzt noch Waren bei den Baumärkten kaufen:
?Nur Ware kaufen, für die eine mindestens zweijährige Garantie des
Herstellers besteht. Unbedingt auf den Garantieschein achten.
?Die Ware bei Erhalt gründlich auf Mängel prüfen.
?Bei Bestellungen keine Vorkasse leisten!

Rechtlichen Rat zu Kundenrechten bei insolventen Baumärkten gibt es in allen
Beratungsstellen der Verbraucherzentrale, am Verbrauchertelefon unter 0900 1
7979-02, montags, dienstags u. donnerstags von 10 bis 14 Uhr (1,50
Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, aus den Mobilfunknetzen gelten die
Tarife der jeweiligen Anbieter) oder auch unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/emailberatung.

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