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Energieberatung der Verbraucherzentrale erläutert, was für Haushalte wichtig

Ausblick 2014:
Energieberatung der Verbraucherzentrale erläutert, was für Haushalte wichtig
wird

Osterode (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Osterode teilt mit: Jeder Jahresbeginn bringt nicht nur zahlreiche gute Vorsätze, sondern mindestens ebenso viele neue Gesetze, Verordnungen und
Vorschriften mit sich, von den Regeln für die Steuererklärung bis zum
Punktesystem in Flensburg. Auch für Energieverbraucher ändert sich einiges –
Karin Merkel, Koordinatorin der Verbraucherzentrale Energieberatung in
Niedersachsen, erklärt, was wichtig wird:
· Höhere EEG-Umlage: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert den
Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Quellen eine feste Vergütung je
Kilowattstunde eingespeisten Stroms. Hierfür wird von den Stromkunden eine
sogenannte Umlage erhoben. Diese wird im Jahr 2014 voraussichtlich auf einen
neuen Höchstwert von 6,24 Cent je Kilowattstunde steigen. Steuern die
Verbraucher nicht gegen, werden die Stromrechnungen also steigen.
· Laut Heizkostenverordnung müssen Vermieter für eine korrekte Abrechnung
der Betriebskosten bis spätestens 1. Januar 2014 geeichte Warmwasserzähler
und Heizwärmemessgeräte verwenden. Anderenfalls darf der Mieter den Anteil
der Wärmekosten, der nicht gemäß der Verordnung erfasst wurde, pauschal um
15 Prozent kürzen.
· EU-Label für Staubsauger: Die EU-Ökodesign-Richtlinie regelt für alle
europäischen Staaten, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. Im
neuen Jahr treten weitere Bestimmungen daraus in Kraft: Ab 1. September
müssen auch neue Staubsauger das EU-Energieeffizienzlabel tragen. Außerdem
gelten erhöhte Mindestanforderungen an ihre Energieeffizienz. Eine weitere
Verschärfung wird es im Jahr 2017 geben.
· Auch die neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird 2014,
voraussichtlich im Frühsommer, in Kraft treten. Darin erhalten die
Energieausweise einen höheren Stellenwert. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten
werden nun auch hier Effizienzklassen von A+ bis H eingeführt. Außerdem
müssen energetische Kennwerte künftig in Immobilienanzeigen mit angegeben
werden. Verschärfungen des Anforderungsniveaus beim Neubau werden erst ab
2016 verbindlich.
Bei allen Fragen zum Stromsparen, energieeffizienten Bauen und der Auswahl
effizienter Geräte hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale:
online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die
Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für
einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die
Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400
(kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

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