Eine neue soziale Gerechtigkeit - EAN Oldenburg für Reform des Sozialsystems

Pressemitteilung

Eine neue soziale Gerechtigkeit

EAN Oldenburg für Reform des Sozialsystems

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV hat die Regierungskoalition gespalten. Der Appell der FDP an die Bundeskanzlerin, Angela Merkel (CDU), den Prüfauftrag des Koalitionsvertrages mit Leben zu erfüllen, um dem deutschen Sozialstaat einen Neuanfang zu ermöglichen, verhallt ungehört. Der Ton zwischen den Koalitionären wird rauer.

Die, die unser Land gemeinsam regieren und aus der Krise führen wollen, sind schon nach kurzer Regierungszeit heillos zerstritten. Ausgerechnet in einer für die Menschen in unserem Lande, die sich in schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen befinden, existentiellen Frage. Die Arbeitsmarktpolitik krankt bereits am Fundament. Es gibt sie nicht, die zusätzlichen, rentablen Arbeitsplätze. Fest steht: Viele Geringverdiener haben weniger in der Tasche, als ihnen durch Sozialhilfe zusteht. Entweder sind die Löhne zu niedrig oder die Transferleistungen zu hoch.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bietet allen politischen Akteuren die Chance, endlich eine moralisch und ethisch verantwortliche Modernisierung des Sozialstaates zu gewährleisten. Die soziale Verantwortung gebietet es, eine neue, sozial verträglichere, vor allem faire Regelung des soziokulturellen Existenzminimums sicherzustellen. Im Interesse einer christlich-humanistischen Politikkultur ist darauf zu verzichten, die altbekannten Leiern über vermeintlich arbeitsunwillige Sozialschmarotzer neu anzustimmen und Ressentiments gegenüber denen, die in der modernen Welt zu den Verlierern gehören, noch zu verstärken. Eine Verbesserung, nicht nur für die unzähligen Arbeitslosen und Sozialhilfeberechtigten, Eineuro-Jobber und geringfügig Beschäftigten, sondern auch für das Bruttosozialprodukt kann nur über eine grundlegende Reform des Sozialwesens erreicht werden.
Dass die obersten Verfassungshüter jetzt der Bundesregierung eine Frist gesetzt haben, um die Berechnungsgrundlagen der Hartz IV Regelsätze zu überarbeiten, bedeutet schließlich noch lange nicht, dass dies zwangsläufig zu einer Verbesserung der Lage führen muss. Ein Anreiz für die Erwerbslosen und die, die am Rande des Exstenzminimums oder gar darunter zu überleben versuchen, sich selbst am Münchhausenschen Schopfe zu packen, wird damit erst recht nicht geschaffen.
Um den Menschen wieder die Möglichkeit und den Elan zu geben, aus eigenem Antrieb Ihre Lage zu verbessern, sich also Arbeit zu suchen oder gar selbst eine Unternehmen zu gründen, bedarf es einer vollständigen Revision des Systems.
Die Evangelische Arbeitnehmerschaft -Landesverband Oldenburg- (EAN) und der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KDA) unterstützen und forcieren deswegen schon seit den neunziger Jahren eine grundlegend neue, an den Prinzipien des demokratischen und sozialen Rechtsstaates orientierte Lösung, die unter Titeln wie „Bürgergeld“, oder „negative Einkommenssteuer“ diskutiert wurden.
Der Grundgedanke ist einfach: Auf der Basis des schuldrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Existenzminimums ist jedem Bürger dieses Landes, egal welchen Alters, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Genauso, wie es das Bundesverfassungsgericht und der Artikel 1 des Grundgesetzes fordern.
Im Detail bedeutet das, dass jedem Bundesbürger immer ein soziokulturelles, über Schuld- und Steuerrecht definiertes, Existenzminimum zusteht, das in keinem Falle unterschritten werden kann und alle steuerlich finanzierten Transferleistungen, wie Wohn- und Kindergeld, Ausbildungsförderung, und Hartz-IV-Leistungen zusammenfasst.
Die viel zu häufig demoralisierenden, gar entwürdigenden Gänge zu den verschiedenen Institutionen des Sozialstaates gehörten damit endlich der Vergangenheit an. Der Entwurf der Systemreform sieht des Weiteren vor, dass der Bürger die negative Einkommenssteuer (Bürgergeld) unabhängig von einer Bedürftigkeitsprüfung erhält. Die Leistung nimmt in dem Umfang ab, in dem er selbst Einkommen erwirtschaftet. Liegt das Einkommen dann über dem Existenzminimum, wird er steuerpflichtig. Damit dieses System funktioniert, müsste es über die Finanzämter abgewickelt werden und würde dem Steuerzahler durch Vermeidung von Mehrfachverwaltung Kosten ersparen. Das Konzept und seine Begründung finden Sie ausführlich unter www.ean-oldenburg.de.
In der Entkoppelung von Arbeit und Einkommen sieht die EAN Oldenburg die Chance einer Lösungsmöglichkeit für die Herausbildung einer Zivilgesellschaft, die dem Bürger eine selbstgestaltete Lebensführung eröffnet und bestehenden Tendenzen von Ausgrenzung, Armut und Stigmatisierung entgegenwirkt.
Das Grundgesetz basiert auf christlichen Grundsätzen wie der Gleichheit aller Menschen, also auch der Chancengleichheit. Diese wieder herzustellen ist eines der obersten Ziele der Evangelischen Arbeitnehmerschaft -Landesverband Oldenburg- und ist manifestiert in der Arbeit für die Umsetzung des Bürgergeldes. Der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag ermöglicht es, den Konsens so auszugestalten, dass am Ende der politischen Entscheidungen eine steuerfinanzierte, an keine Bedingung gebundene steuerliche Transferleistung steht. Dies wäre eine realistische Antwort auf die Krise des Sozialstaates, die Massenarbeitslosigkeit und die zunehmende gesellschaftliche Spaltung, der alle im Bundestag vertretenen politischen Gruppierungen zustimmen können. Es muss nur umgesetzt werden.

Rückfragen an:

Evangelische Arbeitnehmerschaft Oldenburg
1. Vorsitzender Mark Heyen
Philosophenweg 1, 26121 Oldenburg
04421/3005161
0160/96507186

Bürgerreporter:in:

Horst Kröger aus Walsrode

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