Der Zirkus ist mal wieder da und es gab gleich wieder Zirkus

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Der Zirkus ist mal wieder da und es gab gleich wieder Zirkus.

Tierschützer haben Anträge gestellt, das es kein Gastspiel des Zirkus in Nordhausen geben darf.
Die Stadt hat in einer Stellungnahme geschrieben das, das nicht möglich ist !

Zirkusveranstaltungen im Stadtgebiet
Mittwoch, 13. April 2022, 14:41 Uhr
Viele Menschen/Initiativen haben sich zwischenzeitlich an die Stadtverwaltung Nordhausen und/oder den Oberbürgermeister persönlich gewandt. Grund dafür ist das Gastieren eines Zirkus in der Zeit vom 22.04.-24.04.2022 auf dem August-Bebel-Platz. Aus straßenrechtlicher Sicht gibt es keine Rechtsgrundlage einen Zirkus zu untersagen, da hierbei grundsätzlich keine Differenzierung nach der Veranstaltungsart zulässig ist. Die Situation ist komplex und für viele Tierfreunde sicherlich unbefriedigend und soll kurz erläutert werden:

Wer ist für die tierschutzrechtliche Genehmigung des Zirkus zuständig?
Das Veterinäramt im Landratsamt Nordhausen ist zuständig und wurde bereits durch die Stadtverwaltung sensibilisiert. Über die bei der Stadtverwaltung eingegangen tierschutzrechtlichen Bedenken wurde das Veterinäramt bereits in der vergangenen Woche informiert. Es wird ggf. in den Tagen vor der Zirkuseröffnung die Zustände für alle Tiere vor Ort prüfen. Hier liegt bei relevanten Verstößen des Zirkusbetriebes die einzige Untersagungsmöglichkeit aus Stadtsicht.

Was genehmigt die Stadt Nordhausen?
Die Stadt Nordhausen genehmigt die straßenrechtliche Nutzung. Jedoch existiert hier kein Versagensgrund für Zirkusveranstaltungen. Ferner gilt der vergünstigte Sondernutzungstarif entsprechend der seinerzeit durch den Stadtrat beschlossenen Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung mit Gebührenziffer 3.45 auf dem August-Bebel-Platz.

Kann die Stadt den August-Bebel-Platz einfach nicht vermieten?
Da es sich beim August-Bebel-Platz um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt, befinden wir uns hier nicht im privatrechtlichen Mietrecht, in dem Vertragsfreiheit zwischen den Vertragsparteien besteht, sondern im öffentlichen Recht. Dabei hat die Kommune keine Wahlmöglichkeit, sondern muss unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes handeln. Tatsächlich ging die Anfrage/ der Antrag des Zirkus als erstes ein.

Gibt es andere Möglichkeiten, Zirkusveranstaltungen auszuschließen?
Diverse Versuche von Kommunen Zirkusveranstaltungen auszuschließen, sind bislang fehlgeschlagen. Sämtliche Verfahren für ein Wildtierverbot in Deutschland sind bisher gescheitert.

Bürgerreporter:in:

peter blei aus Nordhausen

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