Darf ich mein Kind vor den Sommerferien von der Schule beurlauben?

Darf ich mein Kind wegen billigerer Urlaubspreise vor oder nach den Sommerferien für ein paar Tage beurlauben oder ist das gesetzeswidrig? Viele Eltern fliegen gerne einfach vor den Ferien in den Urlaub, weil dann saisonbedingt die Flüge billiger sind. Aber darf man das überhaupt?

Dürfen Eltern ihre Kinder vor oder nach den Sommerferien beurlauben? Gerne fliegt man einfach ein paar Tage früher in den Urlaub oder kommt später zurück, denn außerhalb der Ferien sind die Flüge viel billiger. Darf man das? Die Antwort lautet ganz klar: Nein! In Deutschland gib es eine Schulpflicht.

Wiederholungstäter müssen zahlen

Heißt: Wegen Schulschwänzens kann laut bild.de ein „Bußgeld von bis zu 1000 Euro verhängt werden“. Im Normalfall bekommt man aber als erstes eine Verwarnung, bei einer Wiederholungstat einen Eintrag ins Zeugnis und danach wird man zur Kasse gebeten. Ausgenommen sind natürlich Notfälle wie zum Beispiel ein Todesfall in der Familie oder eine Erholungskur für den Schüler. In solchen Fällen darf der Schulleiter eine Genehmigung ausstellen oder eine Entschuldigung von den Eltern wird akzeptiert. Doch die Beurlaubung darf nicht dem Zweck dienen, die Schulferien zu verlängern. In diesem Fall ist die Abwesenheit der Kinder in der Schule eine Ordnungswidrigkeit und wird bestraft. Das heißt, liebe Eltern: Einfach während den Ferien in den Urlaub fahren, dann bleiben einem die Strafen von den Ordnungsämtern erspart.

Bürgerreporter:in:

Christian Gruber aus Dortmund

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