Ich habe eine Katze gefunden - was jetzt?

Gerade in der Urlaubszeit kann es vorkommen, dass heimatlose Tiere umherstreifen. Die Besitzer fahren in die Ferien – doch was passiert mit den lieben Vierbeinern? Gerade Katzen kann man nur schlecht mit in den Urlaub nehmen. Oft bleiben sie deshalb alleine daheim oder werden in manchen Fällen auch ausgesetzt. Doch was ist zu tun, wenn Ihnen eine Katze zuläuft? Wie verhält man sich, wenn man eine Katze gefunden hat?

Zuerst einmal muss man sich klar machen: Nicht jede Katze, die ohne Halsband öfter durch den Garten schleicht und stundenlang dort liegen bleibt ist eine herrenlose Katze. Denn die Vierbeiner machen oft größere Ausflüge, naschen auch gerne bei fremden Leuten oder suchen sich einfach so ein gemütliches Plätzchen. Oft streifen die Stubentiger durch ihr Revier und kommen so regelmäßig an den gleichen Orten vorbei. Hier gilt die Devise: Beobachten Sie das Tier erst einmal ein paar Tage. Die Katze sollte vorerst aber nicht regelmäßig gefüttert werden oder mit ins Haus genommen werden.

Tierschutzbund oder Polizei verständigen

Bei offensichtlich ausgesetzten Katzen - in Körben oder Ähnlichen - oder stark verwahrlosten Katzen ist folgendes zu tun. Zuerst sollte überprüft werden, ob es sich bei der Katze um ein Muttertier handelt. In diesem Fall sind die Zitzen auf dem Bauch recht groß und die Fundkatze darf nicht vom Fundort entfernt werden. Am besten sollte dann der örtliche Tierschutzbund oder die Polizei informiert werden. Falls Sie sich entscheiden, die Katze mit nach Hause zunehmen, sollte sie erst bei einem Tierarzt auf Geschlecht, mögliche Krankheiten oder Kennzeichnung durch Mikrochip oder Tätowierung durchgecheckt werden. Informieren Sie sich dann, ob das Tier schon vermisst wird: ausgehängte Zettel in der Nachbarschaft oder Einträge auf den Portalen www.katzensuchdienst.de , www.tiernotruf.org, sowie regionalen Suchseiten oder Kleinanzeigen in der Zeitung. Falls Sie hier nichts finden, folgt nach etwa zwei Tagen eine offizielle Fundmeldung. Das geschieht beim zuständigen örtlichen Tierheim, bei der Polizei und dem örtlichen Tierarzt. Eventuell ist die Katze so niedlich, dass Sie sie behalten wollen. Doch Vorsicht: Der Beitzer vermisst sein liebes Haustier vielleicht schon tierisch. Außerdem macht man sich strafbar, wenn man den Fund einer Katze nicht bei den zuständigen Stellen meldet. Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Seite tierschutzverzeichnis.de.

Bürgerreporter:in:

Christian Gruber aus Dortmund

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