SoVD: Patientenverfügung reicht nicht

SoVD teilt mit: Patientenverfügung reicht nicht aus

Wer im Krankheitsfall nicht mehr selbst entscheiden kann, möchte seine persönlichen Angelegenheiten meist von Angehörigen regeln lassen.
Dafür ist neben einer Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht wichtig – auch für Eheleute, Kinder und Eltern volljähriger Kinder.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), die ihren Sitz im SoVD-Haus des Sozialverband Deutschland, Herschelstraße 31, 30159 Hannover hat, weist auf die Bedeutung einer umfassenden Vorsorge im Krankheitsfall hin: „Wir haben immer wieder Ratsuchende, die zwar mit einer Patientenverfügung ihre medizinischen Wünsche festgelegt haben. Aber sie haben sich nicht um die rechtliche Seite gekümmert“, sagt Elke Gravert von der UPD-Beratungsstelle in Hannover.

Neben einer Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht wichtig, mit der Angehörige für den Kranken die nötigen Entscheidungen treffen können. Andernfalls sind ihnen die Hände gebunden. Ulrike Weisang, Vorsitzende des SoVD-Ortsverbandes Neustadt dazu „Es reicht nicht aus, verheiratet oder eng verwandt zu sein. Das ist leider sogar auch bei vielen Mitgliedern unseres Verbandes immer noch ein weit verbreiteter Irrtum, obwohl wir mehrfach bereits in letzten Jahren dazu aufklärende Veranstaltungen angeboten haben.“

Während die Patientenverfügung die medizinischen Behandlungswünsche für die Zukunft festlegt, regelt die Vorsorgevollmacht alles andere: von der Umsetzung der Patientenverfügung bis hin zu Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten. Dazu sollte die Vollmacht aus Beweisgründen immer schriftlich erteilt werden.

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, kann die Lage sehr schnell kompliziert werden. Ein Fall aus Hannover zeigt die Problematik:

„Eine Ratsuchende kam nach einem Schlaganfall ihrer verwitweten Mutter in die UPD-Beratung ins SoVD Haus “, erzählt die UPD-Beraterin Gravert. Nur noch per Blickkontakt habe die Tochter mit ihr kommunizieren können. „Als die Dame dann Geld vom Konto ihrer Mutter abheben wollte, um fällige Rechnungen für sie zu bezahlen, verweigerte ihr die Bank den Zugang.“

Ein Ausweg habe sich darin gefunden, dass die Tochter vom Vormundschaftsgericht als Betreuerin bestellt worden sei. Nun führt sie die Angelegenheiten ihrer Mutter unter Aufsicht des Gerichts. „Unter den gegebenen Umständen war das die beste Lösung“, so Weisang „aber mit einer Vorsorgevollmacht wäre diese Situation leicht vermeidbar gewesen.“

Zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind aktuelle Broschüren im SoVD-Beratungszentrum, 3153 Neustadt, Leinstraße 37 im Warteraum ausgelegt. Die Broschüren sind kostenlos.

Ulrike Weisang, 1. Vors. , 18.07.12

Bürgerreporter:in:

Ulrike Weisang aus Neustadt am Rübenberge

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