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Kolumne
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster ging am 1. Januar 2004 aus einer Fusion der bis dahin selbstständigen Landwirtschaftskammern Rheinland (mit Sitz in Bonn) und Westfalen-Lippe (mit Sitz in Münster) hervor.

Das Aufgabenspektrum der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist im Gesetz über die Errichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (Landwirtschaftskammergesetz – LWKG) festgelegt und umfasst im Wesentlichen die Aufgaben:

  1. Förderung der Wirtschaftlichkeit, der Umweltverträglichkeit und des Verbraucherschutzes bei der landwirtschaftlichen Erzeugung.
  2. Hinwirkung auf eine flächenbezogene und artgerechte Tierhaltung.
  3. Förderung des ökologischen Landbaus.
  4. Durchführung der Berufsausbildung und beruflichen Fortbildung des Berufsnachwuchses sowie der Weiterbildung aller in der Landwirtschaft Tätigen; Unterstützung und Beratung der Betriebe in ihrer nachhaltigen Entwicklung. Dazu unterhält die Landwirtschaftskammer unter anderem Bildungszentren und Gartenbauversuchszentren in Essen, Köln, Münster und Straelen.
  5. Mitwirkung und Beratung bei der Vermarktung der produzierten landwirtschaftlichen Erzeugnisse; Förderung der Erzeugerzusammenschlüsse und der regionalen Vermarktung.
  6. Erschließung von zusätzlichen Potenzialen in der Produktion, im Absatz und beim Einkommen, insbesondere bei nachwachsenden Rohstoffen und erneuerbaren Energien.
  7. Vermittlung in Fragen des Natur-, Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutzes.
  8. Hinwirkung auf eine Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Landwirtschaft.
  9. Vermittlung der Bedeutung der Landwirtschaft für Natur-, Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutz in die Gesellschaft; Förderung des Dialoges mit allen gesellschaftlich relevanten Gruppen.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist eine berufsständische Selbstverwaltungskörperschaft, in der gewählte Landwirte, Landfrauen und Gärtner die ehrenamtlichen Entscheidungsgremien bilden. Sie werden für sechs Jahre gewählt. Alle Gremien der Landwirtschaftskammer bestehen zu zwei Dritteln aus Vertretern der Unternehmer und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer.

Oberstes Beschlussorgan ist die Hauptversammlung, die aus 174 gewählten Mitgliedern besteht. 18 Personen aus den Bereichen der Wissenschaft, der Berufsverbände und der Landfrauen werden von der Hauptversammlung als Mitglieder berufen. Die Hauptversammlung tagt mindestens einmal jährlich.

Von der Landwirtschaftskammer hört man genau 2mal im Jahr etwas. Im Sommer wird geklagt, wie schlecht der Sommer ist - zu heiß, zu trocken, zu feucht oder nicht sonnig genug. Und im Herbst wird dann gejammert, wie schlecht die Ernte ausgefallen ist.

(fiktiver Text)

Um  dies auszugleichen, haben wir eine Hexe eingestellt. Ivanka, so ihr Name. Sie stammt aus Transwulnien, also den deutschen Siedlungsgebieten im finsteren Rumänien. Und hat viele magische und Zauberpraktiken mitgebracht. Beispielweise Zaubernummern, mit denen sie das ideale Wetter für einen einzelnen Bauernhof herbeizaubern kann - und zwar nur für diesen Bauernhof. Beim nächsten Bauernhof 2 Meter weiter kann das Wetter auch schon wieder das genaue Gegenteil sein.

"Alles Lüge!" meinen Sie? Fragen Sie nur Wendelin meinen Nachbarn. Der hat erfolgreich davon profitiert.

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