Die Sorgen von Frau von der Leyen

Mit freundlicher Genehmigung von Gert Flegelskamp,
http://www.flegel-g.de/
http://www.flegel-g.de/2012-09-03-von-der-leyen.ht...

Die arme Frau von der Leyen. Sie muss sich lt. BILD
http://www.zeit.de/wirtschaft/2012-09/rente-alters...
so viele Sorgen machen, weil die Rentner mit einem Bruttoeinkommen von derzeit bis zu 2.500 € ab 2030 nach 35 Jahren Arbeitsleben eine Rente bekommen werden, die bei ca. 688,- € liegen wird. Dass diese Leute aber auch einfach nicht begreifen, dass sie sich privat zusätzlich versichern müssen.

Ich drücke mich mal amerikanisch aus; "Bullshit"! Sehen wir mal davon ab, dass sich die Mehrheit dieser Geringverdiener gar nicht leisten kann, zusätzlich zu den Zwangsbeiträgen zur GRV noch eine private Rentenversicherung abzuschließen, lassen wir auch mal außeracht, dass es zukünftig eine Mehrheit der GRV-Versicherten gar nicht mehr auf 35 Arbeitsjahre bringen wird, weil die Deregulierung der Arbeitsmarktes mit Niedriglohnsektor, Zeitarbeit und zwischenzeitlich immer wieder auftretender Arbeitslosigkeit diese 35 Jahre wohl kaum noch erreichen wird, ist die Wahrscheinlichkeit besonders hoch, dass die Versicherungskonzerne die heute noch prognostizierten Leistungen gar nicht erbringen können, weil es immer schwieriger wird, Geld noch so anzulegen, dass es nicht nur Rendite bringt, sondern auch noch dauerhaft über einen so langen Zeitraum, ohne dass das Unternehmen pleitegeht. Schließlich sind Versicherungskonzerne Bestandteil der Finanzwirtschaft und die handelt in zunehmendem Maße mit sehr obskuren Papieren, deren Halbwertzeit weit unter 18 Jahren liegt. Das bedeutet, dass die künftigen Rentner demnächst nicht nur die Banken und den Euro retten müssen, sondern dass die Versicherungskonzerne noch hinzukommen. Aber der ESM wird es schon richten, allerdings muss er dazu gefüttert werden, mit vielen Steuermilliarden und die wiederum zahlen natürlich diejenigen, die das vermeintliche Glück haben, einen Arbeitsplatz zu haben, zumindest auf Zeit.

Ein wenig scheint die Supermutti auch zu vergessen, dass die geplante Absenkung des Rentenniveaus auf 43% eben eine Planung ist, der man doch als Arbeitsministerin gegensteuern könnte. Doch dagegen ist UvdL (Ursula von der Leyen) ja auch gewappnet, denn da kann sie die demographische Keule schwingen. Man hat der Bevölkerung diesen Schwachsinn ja nun seit vielen Jahren immer wieder eingebläut, dass es viel zu viele Menschen gibt, die das auch glauben, weil ihr Blick einfach nicht über den Tellerrand hinausgeht. Es gibt so viele Menschen, die gerne arbeiten würden, sodenn man sie nur ließe und das sind viel mehr, als uns die Statistiker erzählen. Und dass sich Geburtenüberschuss und Geburtenschwache Jahrgänge automatisch wieder nivellieren, dieses mathematische Gesetz scheint auch nicht jedermann geläufig. Dabei ist es aber einfach so, dass Menschen nur dann alt werden und auch sterben können, wenn sie zuvor geboren wurden. Auch wird das andere Ende der Demographie vergessen. Wenn wegen geburtenschwacher Jahrgänge die Zahl der aus geburtenstarken Jahrgängen resultierenden Senioren steigt, werden die ebenfalls von der arbeitenden Bevölkerung zu tragenden Kosten der ersten 20 Jahre Lebenszeit geringer, weil es ja weniger Kinder gibt. Dann wären da noch die Prognosen der Statistiker, wie alt die Menschen künftig werden. Nun, Statistiker arbeiten mit Zahlen und mathematischen Modellen und verlieren dabei die Realität gerne aus den Augen. Oder irre ich mich und sie dürfen die Realität gar nicht darstellen, weil das nicht ins politische Konzept passt? Wie auch immer, dieses geradezu fabulöse Alter der Statistikprognosen erreichen im überwiegenden Maße nur die Leute, die gar nicht in der GRV versichert sind und in der Regel auch nicht mit wirklich harter und aufreibender Arbeit ihr Geld verdienen müssen. Nun ja, das werden diese Leute wohl anders sehen als ich, aber im Gegensatz zu den meisten dieser Leute, die nicht zu den gesetzlichen Rentenversicherungspflichtigen gehören, habe ich beide Seite kennengelernt und bin schon der Meinung, dass ein Beamtenjob, der Job eines Politikers, eines Apothekers, Arztes, Architekten, oder Vorstandes wesentlich weniger an die Substanz geht, als der eine Fabrikarbeiters, eines Handwerkers wie Dachdecker, Maurer, Klempner, Schleifer, Weber, Fensterputzer und was es noch so für Berufe in den Fabriken gibt, die wirkliche und echte Produkte herstellen.

Ich bezweifle auch sehr, dass eine UvdL, ein Walter Riester, ein Müntefering, eine Claudia Roth, ein Trittin, ein Seehofer, ein Pofalla, ein Niebel, Rösler, Steinmeier, Steinbrück, Bahr und all diejenigen aus der Politik, der Wirtschaft und von den "Finanzdienstleistern" in solche Produkte wie Riester- oder Rüruprente investieren würden. Müssen sie auch nicht, denn für sich selbst haben sie wesentlich bessere Kondition fürs Alter beschlossen, ohne, wie die GRV-Versicherten, eine adäquate Gegenleistung während ihres Arbeitslebens dafür erbringen zu müssen.

Dabei bedürfte es nicht einmal eines staatlichen "Zuschusses", wenn der Staat in Sachen Rente endlich einmal eine offene und transparente Buchführung führen würde, in der die aus den Rentenbeiträgen gezahlten Fremdlasten entweder auf Heller und Cent öffentlich gemacht und aus den Steuern erstattet und auch als Erstattung geführt werden würden (denn der angebliche Zuschuss für die GRV ist lediglich eine nicht ausreichende Erstattung für die Fremdleistungen), oder gleich auf alle Steuerzahler umgelegt würden, ohne die Beitragszahler der GRV damit zu belasten.

Aber vielleicht ist der Begriff Fremdlasten für viele Menschen in diesem Land ein zu abstrakter Begriff, besonders für die, die nicht daran beteiligt sind. Deshalb will ich es mal auf den Punkt bringen: Fremdlasten sind:

- Kriegsfolgelasten (Kriegerwitwen-, Kriegswaisen-, Kriegsversehrtenrenten)
- Anrechnungszeiten, z. B. für Ausbildung, wegen Arbeitslosigkeit oder wegen Krankheit
- Kindererziehungsleistungszeiten (KLG)
- Kindererziehungszeiten (wobei hierfür mittlerweile vom Bund Pflichtbeitragsleistungen aufgrund eines Urteils des BVerfG erbracht werden)
- Rentenberechnung nach Mindesteinkommen
- Absicherung des Arbeitsmarktrisikos durch Rentenzahlung
- Bestandsschutz für Renten in den neuen Bundesländern
- Renten für Aussiedler
- Ausgleich von NS-Unrecht
- Ausgleich von SED-Unrecht.

Das bedeutet, die Renten für alle Kriegerwitwen, Kriegswaisen und Kriegsversehrten wurden und werden nicht von allen Deutschen gezahlt, sondern ausschließlich von den Beitragszahlern der GRV (gesetzliche Rentenversicherung). Haben nur die GRV-Versicherten den Krieg verloren?

Die Anrechnungszeiten für die Ausbildung, für Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit werden von den Beitragszahlern der GRV gezahlt. Das aber ist vertretbar, weil die GRV ein Solidarsystem ist und es dabei hauptsächlich GRV-Versicherte betrifft.

Kindererziehungsleistungen hingegen werden an alle Frauen gezahlt, die Kinder bekommen haben, also auch an Frauen, die niemals einen versicherungspflichtigen Job ausgeübt h und bei mindestens 2 Kindern nach heutiger Rechtsprechung bereits die Anwartschaft auf eine Rente erfüllt haben. Das Frauen dafür, dass sie Kinder in die Welt gesetzt haben, eine Rentenanwartschaft erhalten, ist richtig, aber diese Kosten alleine den GRV-Versicherten aufzubürden, ist falsch, denn dabei handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch von allen getragen werden müsste. Das bedeutet, ob Politikerin, Beamtin oder sonst wie außerhalb der GRV versicherte Frauen bekommen zusätzlich eine GRV-Rente, einschließlich Milliardärinnen und Millionärinnen, ohne dass sie jemals dafür mit Beiträgen oder Steuern belastet zu wurden.

Die Rentenansprüche der Menschen in den neuen Ländern nach der Wiedervereinigung wurden ausschließlich aus dem Topf der GRV gezahlt, als sei die Wiedervereinigung ausschließlich eine Sache der GRV-Beitragszahler. Alle bis zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung angesammelten Rentenansprüche der DDR müssten ausgewiesen werden und als deklarierter steuerlicher Zuschuss an die GRV monatlich gezahlt werden. Gleiches gilt für die Renten der Aussiedler.

Auch die Ausgleichszahlungen für das so genannte NS-Unrecht und DDR-Unrecht sind gesamtgesellschaftliche Anforderungen, die über Steuermittel zu zahlen wären und nicht alleine durch die GRV aufzubringen sind.

Die Absicherung des Arbeitsmarktrisikos durch Rentenzahlung ist teilweise eine berechtigte Sozialsicherung innerhalb der GRV-Rentenversicherung, z. B. wenn es um die Frage der Erwerbsminderung geht. Aber die ebenfalls unter diesem Begriff laufenden "Nachhaltigkeitsmaßnahmen", also Kürzungen bei der Rente wegen Zuschüssen zur so genannten Riester-Rente haben nichts mit der GRV zu tun. Wenn der Staat glaubt, private Rentenversicherung durch Anreize in Form von Zuschüssen begünstigen zu müssen, soll er das ausschließlich aus Steuermitteln bewerkstelligen und nicht denen die Rente kürzen, die nicht einmal die Möglichkeit hatten, an solchen Produkten zu partizipieren.

Das, was die von der Leyen gerade als absolute und ihrer sozialen Einstellung gedankte Neuheit verkaufen will, nämlich die so genannte Zuschussrente, ist nicht wirklich neu und lediglich von dieser Frau mit zusätzlichen Bedingungen verschandelt worden
.

Es wird unter den Fremdlasten als Rentenberechnung nach Mindesteinkommen geführt und existierte bereits von 1972 an, bis es 1992 wieder abgeschafft wurde. Im SGB VI steht es unter § 262. Dort heißt es:

- § 262 Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt

- (1) Sind mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden und ergibt sich aus den Kalendermonaten mit vollwertigen Pflichtbeiträgen ein Durchschnittswert von weniger als 0,0625 Entgeltpunkten, wird die Summe der Entgeltpunkte für Beitragszeiten erhöht. Die zusätzlichen Entgeltpunkte sind so zu bemessen, dass sich für die Kalendermonate mit vollwertigen Pflichtbeiträgen vor dem 1. Januar 1992 ein Durchschnittswert in Höhe des 1,5fachen des tatsächlichen Durchschnittswerts, höchstens aber in Höhe von 0,0625 Entgeltpunkten ergibt.

- (2) Die zusätzlichen Entgeltpunkte werden den Kalendermonaten mit vollwertigen Pflichtbeiträgen vor dem 1. Januar 1992 zu gleichen Teilen zugeordnet; dabei werden Kalendermonaten mit Entgeltpunkten (Ost) zusätzliche Entgeltpunkte (Ost) zugeordnet.

- (3) Bei Anwendung der Absätze 1 und 2 gelten Pflichtbeiträge für Zeiten, in denen eine Rente aus eigener Versicherung bezogen worden ist, nicht als vollwertige Pflichtbeiträge.

Gültig ist der Paragraph nach wie vor auf die bis zum Zeitpunkt der Aufhebung bereits erworbenen Ansprüche, weshalb er auch heute noch im SGB VI geführt wird. Die von der Leyen hat ihn lediglich ein wenig umgemodelt, indem sie einen Festbetrag daraus gemacht (850 €) und die Pflicht zur zusätzlichen Riester-Rente eingeführt hat. Diese Frau ist wirklich perfekt, wenn es darum geht, Blendgranaten zu zünden. Deshalb, liebe Wähler, verhindert, dass diese Frau nach 2013 weiterhin ihr Gift verteilen kann. Sie sollte lieber ins Theater gehen und die böse Stiefmutter von Schneewittchen spielen, denn dafür bringt sie aus meiner Sicht die beste Eignung mit.

Halten wir fest, die vorgenannten Besonderheiten bei der GRV-Versicherung sind alles Zahlungen, die von der gesamten Gesellschaft geleistet werden müssten, also über Steuern aufgebracht werden müssten. Für diese Lasten werden aber ausschließlich die GRV-Versicherten herangezogen und von allen Steuerzahlern lediglich der Betrag gezahlt, der als so genannter Rentenzuschuss von der Politik immer so hervorgehoben wird. Das bedeutet aber auch, dass auch hier die GRV-Versicherten doppelt zur Kasse gebeten werden, denn sie zahlen diese Aufwendungen einmal aus ihren Versicherungsbeiträgen und zusätzlich den steuerlichen Anteil der Ausgleichszahlungen.

Noch ein kleiner Betrug am Rentner bzw. Beitragszahler.
Für die Ermittlung der Entgeltpunkte wird durch den Staat jährlich das Durchschnittseinkommen ermittelt, die Rechengröße, mit der die Entgeltpunkte errechnet werden, indem das Einkommen des GRV-Versicherten durch das Durchschnittseinkommen geteilt wird. Aber dieses Durchschnittseinkommen wird ermittelt, indem die Einkommen aller GRV-Versicherten durch deren Anzahl geteilt werden. Das sehe ich als Betrug an, denn ein recht großer Anteil der GRV-Versicherten verdient brutto mehr, als das Rentensystem zulässt. Dafür gibt es die Beitragsbemessungsgrenze. Alles, was er monatlich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze an Einkommen erzielt hat, wird gekappt und fließt nicht als Einkommen in die Berechnung der Entgeltpunkte ein. Doch das Durchschnittseinkommen wird aus dem tatsächlichen Einkommen ermittelt, obwohl es eigentlich nur aus dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze ermittelt werden dürfte. Damit verringern sich die zu erreichenden Entgeltpunkte für alle GRV-Versicherten mit dem Effekt, dass damit eine Schere entsteht, die sich Jahr für Jahr weiter öffnet, weil die Zahl der Besserverdienenden steigt. Auch das ist eine versteckte Rentenkürzung.

Noch eine stete Wiederholung. Das Umlagensystem ist das bessere Rentensystem, weil die eingezahlten Beiträge nicht bei der Finanzmafia untergebracht werden müssen, sondern sofort wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden. Der größte Teil dieses Geldes wird also in Form von Renten gleich wieder in Konsum umgemünzt und sichert damit Arbeitsplätze im Einzelhandel, in Bereichen der Dienstleistungsgewerbes (z. B. beim Friseur), Väterchen Staat erhält sofort wieder in Form von Umsatzsteuern und indirekten Steuern einen Teil der gezahlten Renten zurück und Vermieter sind glücklich über die Mieteinnahmen. Da die Renten der Privaten keine dynamischen Renten sind (und als dynamisches Rentensystem hat uns Adenauer schließlich das Umlagensystem verkauft), hätten wir längs das gleiche Problem, das erst zur Umstellung auf das Umlagesystem geführt hat, nämlich fixe Rentenzahlbeträge ohne Anpassung an die Inflation. Und die Inflation hat nie aufgehört, sondern wird lediglich ein wenig schöngerechnet. Dafür hat man ja schließlich das statistische Bundesamt.

Mein Tipp an alle, aber natürlich vor allem an alle Rentner. Wir sind längst wieder im Wahlkampf und alle scheinbaren Gefechte zwischen schwarz-gelb und der SPD oder den Grünen sind reine Scheingefechte. Die SPD und die Grünen stellen jetzt Forderungen an die Regierungsparteien, die sie, wenn sie mal erst an die Macht kommen, selbst niemals erfüllen werden. Das haben sie in den Jahren ihrer Regierungszeit eindeutig bewiesen. Es war rot-grün, die alle neoliberalen Tore weit geöffnet und alle sozialen Systeme gekappt haben. Es war rot-grün, die massive Steuersenkungen für die Wirtschaft vorgenommen haben, während sie gleichzeitig die Weichen gestellt haben, die sozialen Systeme an die Wand zu fahren. Die Agenda 2010, das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, die Riester-Rente, das alles wurde von rot grün eingeführt, entgegen aller Versprechungen, die sie als Opposition gemacht haben. Schwarz-gelb hat begeistert zugeschaut und es vermieden rot-grün Steine in den Weg zulegen. Das funktioniert heute umgekehrt. SPD und Grüne machen alles mit, was schwarz-gelb so alles anstellt, dabei aber lautschreiend, das sei falsch. Beim ESM und Fiskalpakt wurde das besonders deutlich. Man kann diese Parteien nicht wählen, egal, welche Versprechungen sie machen. Nicht Deutschland schafft sich ab, wie Sarrazin propagiert hat, sondern die Politik schafft Deutschland ab und zwar mit aller Macht.

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Bürgerreporter:in:

Ingeborg Steen aus Moormerland

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