Arbeitgeber: Die Witwen(r)renten sollen weg . . .

Warum nicht gleich Witwen(r)verbrennung fordern?
Sozialverträgliches Frühableben?

Mit aller Gewalt den Sozialstaat zerstören, insbesondere die Rentenversicherung

Wie, wer und zu wessen Nutzen das erreicht werden soll, ist hier schon reichlich beschrieben worden, vor allem auch wie wenig die, die dafür gewählt wurden, um genau das zu verhindern, wirklich im Sinne eines friedlichen Zusammenleben dieser Gesellschaft tun.

Die wiederholte Attake gegen die Witwen(r)rente nun vom Arbeitgebervertreter Alexander Gunkel:
Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung:
Pressemitteilung 16.01.2012:
http://www.sovd.de/1969.0.html

Man möchte ausrufen, was ist das doch für ein asoziales Pack, ist denen der Verstand völlig weg bezahlt?

Und was machen die Arbeitnehmervertreter in diesem Gremium überhaupt, um diesen wiederholten Ansinnen ein für alle mal ein Ende zu bereiten?
http://www.flegel-g.de/2011-04-14-sozialwahl-2011....

Partner- oder Witwen-(r)renten werden aus der Leistung des Ehepartners versorgt, sind also eindeutig keine versicherungsfremden Leistungen.
Dass die Gunkels, Rürups, Hundts u.s.w. das gerne so hätten, ist offen willkürlich und sachfremd in die Welt gesetzt, dass man unterstellen muss, dass weiter über die Abschaffung der Partnerrente, auf die Witwen abzielend, diese zu nötigen beabsichtigt, eine private Witwenrentenvorsorge abzuschließen (unseriös zielgerichtetes Gewinnstreben Einzelner).

Dieses widerspricht der gesamten sozialen Rechts- und Wirtschaftslogik, da der überlebende Partner aus der Quelle welcher er versorgt wird, ihm bisher über seinen Partner gemeinsam rechtlich zustand.

So z.B. bei Scheidungen, Beitragsausgleich bezw. gegenseitiger Rentenanspruchausgleich.

Schon aus bürgerlich- und grundrechtlichen Gründen haben sich Ehe-Lebenspartner gegenseitig zu unterhalten.

Die soziale Fürsorgepflicht füreinander ist fundamentale Grundlage unseres Staates.

Die Sicherung von Ehe, Familie und Kindern unterliegt dem besonderen Schutz, gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes.

Wer an diesen Grundfesten rüttelt hat nicht den Schutz der Familie im Sinn sondern allein private Profitinteressen.

Dass gerade so ein Pseudo- Rentenexperte nur aus reinen Eigeninteressen die Axt an unsere elementarsten und friedenssichernden Errungenschaften wie die Witwenrente agiert, sollte bei jeden anständigen Bürger Alarm auslösen.

Das Absichern von Lebensrisiken durch eine starke Solidargemeinschaft, macht das Lebensrisiko des Einzelnen, aus dem sozialen, wirtschaftlichen Leben und der Menschenwürde ausgeschlossen zu sein, um so kleiner, je größe diese ist.

Dazu meint Ewald Eden:

Gunkels Gemunkel …

„Arbeitgeber wollen Witwenrente kürzen!“

so schlagzeilte „Bild“ am 16ten Januar 2012 auf Seite eins.

Die Platzierung verdeutlicht schon die Brisanz dieser Meldung – nur scheint sie von Niemandem erkannt oder auch nur wahrgenommen zu werden.

Wer ist nun der Urheber dieses Berichtes – WER ist dieser Alexander Gunkel überhaupt, dass er Namens seines Arbeitgeber-Vereins eine solche Forderung erhebt, oder eine solche Überlegung anstellt?

Alexander Gunkel, seines Zeichens ‚Rentenexperte’ der ‚Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände’, auch kurz BDA genannt – UND zugleich Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung – neuerdings auch mit ‚Deutsche Rente’ benannt.

Und wieder ein Advokat in einer, mit Verlaub unzulässigen, doppelten Schlüsselstellung – und wieder einer mehr in der erdrückenden Reihe der juristischen Staatszerstörer.

Wie weit ist unser Land gesellschaftspolitisch schon degeneriert, dass die Bevölkerung sich wie paralysiert von lebensunerfahrenen, ja zumeist lebensunfertigen Juristen wie ein verschüchterter Tanzbär am Nasenring herumführen und drangsalieren lässt?

Von sogenannten Rentenexperten der falschen Farbe sind die beitragszahlenden Mitglieder der solidaren Rentenkassen in der Vergangenheit doch wahrlich oft genug getäuscht, belogen und betrogen worden.

Ich frage mich einmal mehr, was ein Vasall der Arbeitgeberverbände an der Spitze der Rentenkassen zu suchen hat.

In der Verwaltung der solidaren Rentenkassen haben die Arbeitgeberverbände überhaupt nichts verloren.

Die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber, einen Teil der Beiträge ihrer lohnabhängig Beschäftigten zu tragen, berechtigt sie meines Erachtens nicht zur Mitsprache und zu Eingriffen in die Belange der Solidarkassen.

Die seit je gesetzlich verankerten Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen sind unisono ein Bestandteil des Arbeitsentgeltes.

Sie werden ja auch seit Jahren als solche von diversen Handlangern der Hintergrundszene – wie den Rürups, wie den Sinns, wie den Rogowskis oder den Raffelhüschens propagiert.

Also, lieber BDA als Gesamtheit – ziehe Deine hechelnden Hetzhunde zurück und setze sie allenfalls auf die an, die der BDA von Natur aus berechtigt ist, sie zu jagen – und, liebe Deutsche Rente in Deiner Gesamtheit – befreie Dich von den gefährlichen Trojanern in den Reihen deiner Selbstverwaltung.

ewaldeden http://textparadies.npage.de/

Bürgerreporter:in:

Ingeborg Steen aus Moormerland

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