"Wenn Du bemerkst, dass Du ein totes Pferd reitest, dann steige ab."

Sehr geehrte Frau von der Leyen . . .

. . . und Frau Dorothee Feldkamp,

Selbtverständlich mit Genehmigung weiter gereicht

Durch Zufall erlangte ich Kenntnis einer Antwort, die Sie, Frau Dorothee Feldkamp, nach eigenem Bekunden im Auftrag von Frau Dr. von der Leyen, an einen Bürger auf dessen Anfragen in verschiedenen Mails formulierten. Sie verzeihen mir sicherlich, wenn ich Ihren "herzlichen Dank" im ersten Satz Ihrer Antwort nicht so recht zu glauben vermag, denn die nachfolgenden Antworten von Ihnen lassen eher den Schluss zu, dass Sie verärgert darüber waren, dass so ein tütteliger alter Rentner es doch tatsächlich wagt, die Ministerin mit lästigen Fragen zu bombardieren und Ihnen, Frau Dorothee Feldkamp, damit Arbeit aufzuhalsen. Doch eines möchte ich dabei klarstellen, zwar bestimmt die Ministerin, oder, falls Sie Beamtin sind, die Vergütungsgruppe der Beamtenbesoldung Ihr Gehalt, doch wir, die Bürger incl. der Rentner, bezahlen es, so wie auch die Vergütung der Ministerin. Ich erwähne das, weil dieser Umstand in den Behörden offenbar in Vergessenheit geraten ist. Die Behörde ist nur verwaltungstechnisch Ihr Vorgesetzter, aber der eigentliche Vorgesetzte ist der Staat und der Staat sind die Bürger dieses Landes. Die Regierung und sämtliche Behörden sind lediglich Treuhänder, ein Auftrag, den sie bereits seit langer Zeit vergessen haben.

Ihre Antworten stelle ich kursiv dar und meine darauf ergehende Stellungnahme farblich.

Doch nun möchte ich zu Ihren Ausführungen Stellung beziehen. Zunächst Ihre Einführung und Stellungnahme zu Frage 1:

Sehr geehrter Herr …

ich danke Ihnen herzlich für Ihre E-Mails vom …, in denen Sie mehrere Fragen an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB, richten. Ihrem Wunsch entsprechend nehmen wir zu Ihren letzten Ausführungen vom … gerne Stellung.

Zu Frage 1: Die Aussage, dass Gelder aus der Rentenversicherung für rentenfremde Leistungen abgezogen werden, entbehrt jeder Grundlage. Das gilt auch für sämtliche Schlussfolgerungen aus dieser unzutreffenden Annahme.

Die einzige vorübergehende Rückführung von Bundesmitteln an die gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013. Mit diesem Gesetz wird der Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung im kommenden Jahr um 1 Mrd. Euro und in den darauf folgenden drei Jahren um 1,25 Mrd. Euro gekürzt. Die Rentenfinanzen bleiben weiter stabil aufgestellt. Die einzige vorübergehende Rückführung von Bundesmitteln an die gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013. Mit diesem Gesetz wird der Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung im kommenden Jahr um 1 Mrd. Euro und in den darauf folgenden drei Jahren um 1,25 Mrd. Euro gekürzt. Die Rentenfinanzen bleiben weiter stabil aufgestellt.

Denn die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war 2011 so erfreulich wie seit Jahren nicht mehr. Die ausgezeichnete Konjunktur schlägt sich auch in den Rentenfinanzen nieder. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung ist zum 1. Januar 2012 um 0,3 Prozentpunkte gesunken. Für das kommende Jahr ergibt sich eine weitere, erhebliche Beitragssatzsenkung von 0,7 Prozentpunkten. Da aber die Lage des Bundeshaushalts nach wie vor angespannt ist, ist es folgerichtig, dass auch die Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung bei der Haushaltssanierung nicht außer Betracht bleiben. Hierbei handelt es sich eben nicht um eine isolierte Maßnahme zu Lasten der Rentenversicherung. Sondern die Rentenversicherung hat ebenfalls von der ausgezeichneten wirtschaftlichen Entwicklung profitiert.

Liebe Frau von der Leyen und liebe Frau Feldkamp, wir alten und tütteligen Rentner haben immerhin einen Vorteil, wir können noch lesen und schreiben, weil das Schulsystem, das uns ausgebildet hat, sich noch nicht in dem heutigen katastrophalen ExperimentiersStatus befand, der mit der Föderalismusreform noch gesteigert statt verbessert wurde. Wenn also von rentenfremden Leistungen die Rede ist, ist damit sicherlich nicht die von Ihnen angeführte "vorrübergehende Rückführung" gemäß des Finanzplanes 2012-2016 unter 3.2.1.1 gemeint, obwohl es auch dazu einiger Anmerkungen bedürfte. Gemeint sind die der Rentenkasse auferlegten Fremdlasten, also Lasten, die eigentlich aus Steuermitteln der Allgemeinheit zu zahlen wären und nicht ausschließlich den Rentnern der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebürdet werden dürften. Tatsächlich erscheinen davon aber im vorgenannten Finanzplan nur 2 Positionen und zwar die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten in Höhe von rd. 11,6 Mrd. € und die Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR. Ich empfehle Ihnen die Lektüre der Bundesdrucksache 16/65 mit dem Sachverständigengutachten des DIW und dort ab Seite 331. Um es für Sie zu vereinfachen:

Die deutschen Sozialversicherungen enthalten eine Vielzahl versicherungsfremder Elemente. Eine Leistung oder eine im Sozialversicherungssystem enthaltene Umverteilung ist immer dann als versicherungsfremd anzusehen, wenn sie nicht dem sozialversicherungstypischen Ausgleich zwischen niedrigen und hohen Risiken dient, wenn sie nicht dem Versicherungszweck entspricht oder wenn sie an Nichtversicherte gewährt wird. Versicherungsfremde Leistungen und versicherungsfremde Umverteilungsanliegen stellen .. sofern sie als notwendig erachtet werden .. gesamtgesellschaftliche Aufgaben dar und sollten von der gesamten Gesellschaft, also von allen Steuerzahlern, finanziert werden und nicht nur vom kleineren Kreis der Beitragszahler im Wesentlichen aus Lohneinkommen bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze.
.. Die nicht durch Bundeszuschüsse gedeckten versicherungsfremden Leistungen und Umverteilungsströme in der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Sozialen Pflegeversicherung, der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung belaufen sich derzeit auf rund 65 Mrd Euro.
Mit der Beseitigung der Beitragsanteile, die der Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen dienen, können der Steuercharakter der Sozialversicherungsbeiträge reduziert und das Äquivalenzprinzip in den Sozialversicherungen gestärkt werden. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird so attraktiver, und der Einnahmeschwäche aufgrund einer schwindenden Beitragsbasis kann entgegengewirkt werden.

Dieses Gutachten ist aus dem Jahre 2005, aber woher soll Ihre Behörde das wissen, gibt es doch keine Buchführung, welche Leistungen der Rentenversicherung den Charakter einer zusätzlichen Steuer haben, zumindest keine dem Bürger einsehbare Buchführung. Würde eine solche Buchführung in einem Unternehmen stattfinden, müsste sich dieses bald vor Gericht verantworten.

Auch die im Finanzplan auftauchenden Zahlungen für die Kindererziehungszeiten gibt es nur, weil das BVerfG die zuvor ausgeübte Praxis für verfassungswidrig erklärt hat und dabei darauf verwiesen hat, dass der Versicherungsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung dem Vermögensschutz nach Art. 14 Grundgesetz unterliegt.

Auch der so genannte Zuschuss ist kein echter Zuschuss. Bei der Einführung des Umlageverfahrens wurde gesetzlich festgelegt, dass für den Fall, dass die Beitragseinnahmen nicht reichen, der Staat das mit einem Zuschuss ausgleicht, um damit einen Ausgleich für die Kriegsfolgelasten (Witwen-, Waisen- und Versehrtenrenten) zu schaffen, Kosten, die unverändert bis heute lediglich von den Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung getragen werden.

Was die von Ihnen angesprochene erfreuliche Entwicklung betrifft, müssen die Bürger dieses Landes (nicht nur die Rentner) wohl etwas verpasst haben, oder Sie haben die drei Wörter "für die Banken" vergessen. Als Bürger ist für mich unverständlich, dass solche Euphemismen in die Menge gestreut werden, obwohl die Regierung und das Parlament der Gründung einer nicht kontrollierbaren supranationalen Einrichtung (ESM) trotz erkennbarer Proteste der Mehrheit der Bevölkerung zugestimmt und sich dieser Einrichtung gegenüber zu Zahlungen von Milliarden verpflichtet hat und weitere Zahlungen in dreistelliger Milliardenhöhe garantiert? Oder ist die erfreuliche Entwicklung, dass diese Regierung die höchste Verschuldung des Staates erreicht hat, in 4 Jahren mehr Schulden, als alle Regierungen vor ihr? Und wenn die Rentenversicherung von der wirtschaftlichen Lage profitiert hat, dann ausschließlich durch höhere Beitragseinnahmen. Diese nun an den Fiskus teilweise abzuführen sowie die Beitragshöhe zu senken, ist ein erneuter staatlicher Eingriff, der für mich der Veruntreuung von Beitragszahlungen gleichkommt, weil der Zuschuss des Bundes noch immer nicht die Fremdleistungen der GRV abdeckt.

Zu Frage 2: Sowohl die Anpassung der Renten als auch die Festsetzung der Beiträge erfolgen nicht willkürlich, sondern sind gesetzlich geregelt. Die tatsächliche Höhe der Rentenanpassung wird erst im März 2013 feststehen, wenn alle hierfür notwendigen statistischen Daten vorliegen.

Die Renten folgen grundsätzlich den (beitragspflichtigen) Löhnen. Somit werden die Rentnerinnen und Rentner zeitnah an der wirtschaftlichen Entwicklung beteiligt.

Der Deutsche Bundestag hat am 25. Oktober 2012 das Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013 (Beitragssatzgesetz 2013) beschlossen. Dieses Gesetz sieht entsprechend dem gesetzlichen Anpassungsmechanismus die Absenkung des Beitragssatzes zum 1. Januar 2013 in der allgemeinen Rentenversicherung von 19,6 auf 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung von 26,0 auf 25,1 Prozent vor.

Die Absenkung des Beitragssatzes führt für Arbeitnehmer und Unternehmer im Jahr 2013 zu einer spürbaren Entlastung von insgesamt rund 3,2 Milliarden. Auch die Rentnerinnen und Rentner profitieren von der in den letzten Jahren sehr positiven Finanzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn die Entwicklung des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung geht in die Rentenanpassungsformel ein und wirkt zum 1. Juli 2014 steigernd bei der Rentenanpassung.

Die Vorstellung, dass mit der Abschaffung der Riester-Rente und der Umleitung der entsprechenden Fördermittel in die gesetzliche Rentenversicherung die Altersvorsorge der Bevölkerung gesichert werden könnte, ist nicht realistisch. Die Riester-Förderung kostet den Staat derzeit - ohne Berücksichtigung der Steuereinnahmen im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung - gut 3 Mrd. Euro jährlich. Ein Umleiten dieser staatlichen Förderung der Riester-Rente in die gesetzliche Rentenversicherung hätte insofern eher symbolische als tatsächliche Wirkungen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Dorothee Feldkamp
Mitarbeiterin
Dr. Ursula von der Leyen, MdB

Wäre es nicht so traurig, müsste man lachen. Da führen sie an, dass die Ersparnis von 3,2 Milliarden durch die Beitragssenkung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu einer spürbaren Entlastung führt. Einen Satz später stellen Sie fest, dass die 3 Milliarden, die für die Riester-Förderung aufgebracht werden, bei einer Umverteilung auf die Rentner allenfalls symbolischen Wert habe.

Zunächst ein Hinweis: Nicht der Staat fördert die Riesterrente, sondern wieder die Rentner, die für diese Förderung, auch Riester-Treppe genannt, die Renten gekürzt bekamen, indirekt natürlich, indem die Berechnungsgrundlagen geändert wurden in deren Folge man Nullrunden verwirklichen konnte. Die als Nachhaltigkeitsberechnung eingeführte Änderung im Rentenrecht war eine direkte Rentenkürzung.

Eine alte Dakota-Weisheit sagt: "Wenn Du bemerkst, dass Du ein totes Pferd reitest, dann steige ab." Nun, der Staat reitet so ein totes Pferd. Es hört auf den Namen Riesterrente, denn der Niedrigzins verhindert, dass die Rentenfonds noch wirklich Renditen erzielen können und die ehemals als sicher geltenden Staatsanleihen heute dank Euro zum absoluten Risikofaktor haben werden lassen, haben den Riester-Gaul verenden lassen. Auch wenn das Frau von der Leyen noch nicht bemerkt hat, einen toten Gaul zu füttern, bringt nichts, nicht einmal, wenn man jährlich 3 Milliarden dafür aufwendet. Aber die Rentner wären für eine zusätzliche Erhöhung von ca. 15 Euro monatlich sicherlich dankbar, denn so hoch wäre die von ihnen genannte "allenfalls symbolische Wirkung". So hoch fällt für viele Rentner nicht einmal die jährliche Rentenanpassung aus, falls es überhaupt eine gibt. Dabei wäre es nicht einmal eine Erhöhung, sondern lediglich eine Rückerstattung. Aber mir ist natürlich klar, dass das nicht geht, denn wer in Brüssel Verträge mit der WTO über die Privatisierung von staatlichen Sozialleistungen abschließt, kommt aus diesen Verträgen nicht einmal mehr dann heraus, wenn er es wollte. So ist das nun mal bei supranationalen Einrichtungen!

Ach ja, noch ein kleiner Nachsatz. Bei der Unterschrift für Frau von der Leyen mit MdB zu signieren, ist eigentlich ein Verstoß gegen die Verfassung. Ich weiß, dass die Minister im Allgemeinen den Status MdB beibehalten (wie viel bringt das eigentlich an zusätzlicher Vergütung und steuerfreier Unkostenpauschale?), aber nach dem Grundgesetz haben wir eine Gewaltenteilung und danach kenn niemand Exekutive und Legislative gleichzeitig verkörpern.

Mit freundlichen Grüßen

Gert Flegelskamp

.

Bürgerreporter:in:

Ingeborg Steen aus Moormerland

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