Niemand kennt die Höhe der versicherungsfremden Leistungen

Das Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
gibt folgendes bekannt:
http://www.houseofobjects.de/FotoPage/beitragszahl...

Unglaublich!

Das Bundesversicherungsamt, als Aufsichtsbehörde der Deutschen Rentenversicherung, bestätigte BRR:

Es existiert kein aktuelles Zahlenmaterial über die genaue Höhe der versicherungsfremden Leistungen.

Zwei Jahre lang hatte uns die Deutsche Rentenversicherung unsere Anfrage zu den versicherungsfremden Leistungen nach der sogenannten Teufeltabelle
http://www.houseofobjects.de/FotoPage/pages/Praese...
der ADG verweigert. Erst als wir eine Untätigkeitsbeschwerde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einreichten kam Bewegung in die Sache. Das BMAS leitete unsere Untätigeitsbeschwerde an das Bundesversicherungsamt weiter. Von dort erhielten wir mit Schreiben
http://www.houseofobjects.de/FotoPage/pages/Praese...
vom 13.03.2012 obige Auskunft.

Niemand in dieser Republik weiß wie hoch die versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung wirklich sind. Das ist ein unglaublicher Zustand der Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit den Rentenbeitragszahlern, Rentnerinnen und Rentnern gegenüber.

Es ist wohl unbestritten, dass es auch in den Jahren versicherungsfremde Leistungen in der Rentenversicherung gab, in denen es versäumt wurde diese zu berechnen. Deshalb wurde in der Auflistung der Teufeltabelle die Prozentwerte hierfür solange fortgeschrieben, bis ein neuer Wert berechnet wurde. Dieser legitimen Logik folgt die Deutsche Rentenversicherung nicht. Sie lehnte eine Bestätigung oder Widerlegung der Zahlenwerte aus der Teufeltabelle wegen fehlendem Zahlenmaterials ab, obwohl die Deutsche Rentenversicherung die Institution ist, welche dieses Zahlenmaterial beschaffen könnte.

Die Deutsche Rentenversicherung sieht darin auch kein Fehlverhalten, da sie zu einer jährlichen Berechnung der versicherungsfremden Leistungen gesetzlich nicht verpflichtet ist. Und auch das Bundesversicherungsamt sieht in dem Verwaltungshandeln keinen Rechtsverstoß.

Wir halten diesen Zustand für einen Skandal! Es ist den Rentenversicherten nicht zu vermitteln wie hier mit dem Geld anderer Leute umgegangen wird. Schätzen und Raten reicht der Politik und den Institutionen in den Sozialsystemen vollkommen aus. Bei einer solchen Buchführung würde das Finanzamt jeden Kiosk stillegen. Seit 1957 wurden den Rentenversicherten 665 Mrd. Euro legalisiert entwendet. Das sind zwei Bundeshaushalte die aus Rentenbeitragsgeldern finanziert wurden. Für die Versicherten wirkt dies wie eine Sondersteuer zu Gunsten von Politikern, Beamten, Pensionären, Freiberufler und privat Versicherten in ihren Parallelsystemen.

So funktioniert unser Rechtsstaat. Mit Gerechtigkeit hat das aber nichts mehr zu tun!

21.06.2012

Versäumt zu berechnen??

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind ihnen zu treuen Händen überlassen:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRV...
Sie sind zweckgebunden und unterliegen der Aufsicht des Gesetzgebers.
Aber was machen die Verwalter?
Was machen die Kontrollorgane?
Was machen die Parlamentarier?
Was machen die Sozialverbände?

NICHTS. Nichts um Missstände zu beenden. Nichts um eine den Beitragszahlern geschuldete transparente Buchhaltung vorzulegen, die genau die Ausgaben für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die versicherungsfremden Leistungen, erfasst und nachweist.

Sie alle sind wiederholt mit den Fakten konfrontiert worden.
http://www.rentenreform-alternative.de/index2.htm

Sind diese Leute wirklich der Meinung, über die Beiträge aus den Arbeitslöhnen der Beitragszahler für die gesetzliche Rentenversicherung kann der Staat beliebig verfügen?

Sie lassen zu, dass seit 1957 Milliarden Euro veruntreut werden. Eigentum der Versicherten.
Ist das straftatverdächtiges Verhalten? Veruntreuung?
Was passiert normalerweise, wenn jemandem zweckgebundenes Geld zu treuen Händen überlassen ist, um es redlich zu verwalten, nach Grundgesetz und allen Regeln eines Rechtsstaates?
Gilt das Bürgerliche Gesetzbuch nicht?

Geld aus den Löhnen der Arbeitnehmer! Eigentum selbiger! Ich nenne das schlicht Betrug, politische Korruption, was sonst?
Und werden von allen verantwortlichen Stellen gedeckt? Fast niemand nimmt daran Anstoß, nicht mal die Versicherten selbst (die das gar nicht wissen) wie ihre zweckgebundenen Beiträgen missbraucht werden? Wir haben ein Grundgesetz? Ein Verfassunsgericht? Volksvertreter? Angeblich eine Demokratie? Ein bürgerliches Gesetzbuch, wo klar geregelt ist, wie mit derartigen Veruntreuungen zu verfahren ist? Sind wir eine Bananenrepublik, wie viele andere Länder auch?
Werden Verbrechen unsichtbar, so sie denn übergroß sind?

Hier ein Auszug aus einem Urteil des BverfG von 1987, bezüglich einer Beschwerde seitens der Künstlersozialkasse. Genau auf den Punkt gebracht, was aber den gesetzlich Versicherten verweigert wird, damit der Staat sich nach belieben für andere, gesamtgesellschaftliche Aufgaben bedienen kann:

Beschluß des Zweiten Senats vom 8. April 1987
-2 BvR 909, 934, 935, 936, 938, 941, 942, 947/82, 64/83 und 142/84 -

. . . . Die Gefahr der Aushöhlung besteht insbesondere dann, wenn die Sonderabgaben unter Berufung auf Sachgesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern ausgedehnt und so ausgestaltet werden, daß sie an die Stelle von Steuern treten können. Wegen dieser Konkurrenz versagt es das Grundgesetz dem Gesetzgeber kompetenzrechtlich, Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf eines öffentlichen Gemeinwesens zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden . . .
Der Gesetzgeber kann sich seiner Regelungskompetenz für die Sozialversicherung nicht bedienen, um dadurch Mittel für die Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben aufzubringen. Die Finanzmasse der Sozialversicherung ist tatsächlich und rechtlich von den allgemeinen Staatsfinanzen getrennt. Ein Einsatz der Sozialversicherungsbeiträge zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs des Staates ist ausgeschlossen . . . .

Gesetzlich Rentenversicherte sind also nach dem Grundgesetz nicht gleich zu behandeln :

"Deutschland ist das einzige Land in Europa, das unterschiedliche Systeme der Altersversorgung hat, im wesentlichen gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung und Beamtenversorgung. Politik und Justiz haben für sich selbst nicht nur wesentlich bessere Regelungen geschaffen, sie haben auch spätestens seit 1978 elementare Grundrechte für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung außer Kraft gesetzt, Gleichheitssatz, Eigentumsschutz für die Beiträge, Rechtsstaatsprinzip (keine rückwirkenden Eingriffe) Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70).
Ein wirkliches Solidarsystem erfordert außerdem die Einbindung aller Bürger in allen drei Lebensphasen. Denn alle Bürger profitieren in jungen Jahren von dieser Solidarität (Schule, Ausbildung) ebenso wie im Alter (Rente, Pension), aber diejenigen, die im Alter am meisten von dieser Solidarität profitieren, klinken sich während ihres Berufslebens kraft eigener Entscheidungsbefugnis aus dem Solidarsystem aus."

Bürgerreporter:in:

Ingeborg Steen aus Moormerland

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