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Nächste Woche ist der Internationale Tag der älteren Menschen.

Dazu der Forderungskatalog des Büros gegen Altersdiskriminierung!

Am 1.Oktober 2013 jährt er sich zum 23. Mal, der hierzulande fast komplett ignorierte Internationale Tag der älteren Menschen. Ausgerufen wurde er von der UNO im Jahr 1990. Sie wollte damit um auf die Herausforderungen und Möglichkeiten aufmerksam zu machen, die alternde Gesellschaften mit sich bringen (können). Acht Jahre zuvor hatte es in Wien die allererste Alters-Konferenz der UNO gegeben.

Das diesjährige Motto des Internationalen Tags der älteren Menschen lautet: "Die Zukunft, die wir wollen: Was ältere Menschen sagen".

Das Büro gegen Altersdiskriminierung sagt aus diesem Anlass und unter besonderer Berücksichtigung der Interessen von älteren Frauen: Zur Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen brauchen wir hierzulande dringend.

- die Erweiterung von Artikel 3 Absatz 3 im Grundgesetz um den Satz: „Niemand darf wegen seines Lebensalters benachteiligt werden“. (Legt fest, dass der Staat nicht diskriminieren darf.)

- die Ratifizierung des 12. Zusatzprotokolls der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte + Grundfreiheiten vom November 2005. (Legt fest, dass niemand, unter keinerlei Vorwand, von einer öffentlichen Behörde diskriminiert werden darf.)

- die Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um:
- den Schutz vor Diskriminierung wegen des LEBENSALTERS beim Sozialschutz,
- bei der sozialen Sicherheit,
- in den staatlichen und betrieblichen Alterssicherungssystemen,
- bei der Gesundheitsversorgung und bei der pflegerischen Versorgung im Krankenhaus und in Rehakliniken,
- bei der ambulanten und stationären Pflege,
- bei den sozialen Vergünstigungen,
- bei der Aus- und Weiterbildung an Schulen und Universitäten,
- beim Zugang zur Versorgung mit Gütern + Dienstleistungen - einschließlich von Wohnraum.

- das Verbot von Altersdiskriminierung bei der ehrenamtlichen Arbeit,

- das Verbot von Altersdiskriminierung bei Minijobs.

- das Klagerecht bei AGG-Verstößen für Betriebsräte und Gewerkschaften.

- die Anrechnung von drei Punkten bei der Rentenberechnung für alle Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden.

- ein flexibles Renteneintrittsalter statt der Zwangspensionierung.

- ein Rentenanspruchsalter von 67 erst dann, wenn tatsächlich die Mehrheit der 60-64 Jährigen Männer + Frauen über sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen verfügt. (Im März 2011 waren nur 5,4% aller 64jährigen Frauen in einer sozialversicherungspflichtigen Volllzeitstelle beschäftigt.)

- die ersatzlose Streichung von leistungsmindernden Eingriffen ins Rentenrecht, bei der betrieblichen Altersversorgung, beim Versorgungsausgleich.

- das Ende der systematischen Plünderung von gesetzlicher Renten- und Pflegeversicherung durch die jeweilige Regierung, um versicherungsfremde Leistungen zu bezahlen.

- die Reduzierung des allgemeinen Beitragssatzes von RentnerInnen zur Krankenkasse, da sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

- die Aufstockung des Fachpersonals in Pflegeheimen und in den Krankenhäusern.

- mehr geriatrische Forschung, mehr geriatrische Abteilungen in den Krankenhäusern.

- die Erfüllung der Mindestanforderungen menschenwürdiger Pflege.

- einklagbare juristische Grundlagen für die Existenz von Seniorenvertretungen und deren dauerhaft gesicherte finanzielle Mindestausstattung.

Forderungen zur betrieblichen Altersversorgung siehe unter:
http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=5748

Danke an:
Hanne Schweitzer
Büro gegen Altersdiskriminierung
http://www.altersdiskriminierung.de

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1 Kommentar

Nicht schlecht!!!!

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