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"Mütterrente" senkt Rentenniveau

Eine Stellungnahme der Arbeitnehmerkammer Bremen

Im politischen Raum wird von "Mütter - Renten" gesprochen. Und tatsächlich sind die Kindererziehungszeiten, wie sie eigentlich heißen, bei den aktuellen Altersrenten fast immer im Rentenkonto der Mütter. Schon bei den Erwerbsminderungsrenten sieht es aber anders aus. Denn hat der Vater das Kind "überwiegend" erzogen, stehen die Rentenpunkte ihm zu. Für einen Zeitraum pro Kind kann aber immer nur ein Elternteil Kindererziehungszeiten haben. Eine gleichzeitige Teilung ist nicht vorgesehen, selbst wenn sich die Eltern die Erziehung tatsächlich hälftig teilen.

Stellungnahme

Ingo Schäfer
Referent für Sozialversicherungs- und Steuerpolitik
Bremen, November 2013

Für ein vor 1992 geborenes Kind wird derzeit
ein Rentenanspruch von 28,14 Euro brutto im Westen
und 25,74 Euro im Osten gutgeschrieben.
Für Kinder nach 1992 gibt es den dreifachen Anspruch
(84,42 Euro West und 77,22 Euro Ost).

Diese Ungleichbehandlung wird als ungerecht empfunden.
CDU und CSU haben bereits vor der Wahl angekündigt, den Rentenanspruch für vor 1992 geborene Kinder um einen Rentenpunkt anheben zu wollen– die Reform läuft unter dem Namen "Mütter-Rente".

1. Der Rentenanspruch für ein vor 1992 geborenes Kind läge dann bei brutto 56,28 Euro im Westen und 51,48 Euro im Osten.
Einerseits soll dies den Rentenanspruch für vor und ab 1992 geborene Kinder angleichen. Zum Zweiten soll so auch Müttern mit niedrigen Renten geholfen werden.

In der Tat gibt es kein nachvollziehbares Argument, warum vor 1992 geborene
Kinder in der Rente weniger „wert“ sein sollen als später geborene Kinder. Klar ist auch: Viele Frauen haben sehr niedrige Renten (im Schnitt 555 Euro) und Frauen mit
Kindern haben im Schnitt weniger Rente als diejenigen ohne Kinder.
Die Statistik zeigt: Die meisten Frauen haben ein bis zwei (56 Prozent) oder gar keine Kinder (17 Prozent).
Nur jede zehnte Frau hat vier oder mehr Kinder.
Dies ist in folgender Grafik zu sehen . . .

Hier weiter lesen:

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11 Kommentare

bedingungsloses Grundeinkommen (bGE) für Alle, einschließlich Alte.
Wüßte nicht das ich auch nur ein Wort dagegen gesagt hätte.

> "bedingungsloses Grundeinkommen (bGE) für Alle, einschließlich Alte. Wüßte nicht das ich auch nur ein Wort dagegen gesagt hätte."

Weia, hab gedacht, Doris hätte den Komm geschrieben, sorry ;)

> "Vielleicht sollte mal ein tragfähiges Konzept zum bGE vorgestellt werden? Ich kenne keins. Es wird meiner Meinung nach nie durchgesetzt werden können."

Gibt's doch massenweise...viele Modelle... das bekannteste dürfte das von Götz Werner sein.

> "Ein Grundeinkommen vom Säugling bis zum Greis? Ein Grundeinkommen vom Auszubildenden, über Arbeiter und Rechtsanwalt bis zum Politiker und vor allen Dingen zum Beamten? Wie soll das gehen?"

Die Frage ist doch eher: Wie und warum nicht?

In den meisten Modellen wird der Faktor Arbeit entlastet und es fallen die vielen verschiedenen Kassen, Töpfchen, Prämien u.a. soziale Wohltaten weg - das spart schon mal viel Bürokratiekosten, Sanktionskosten, usw. und die eingesparten Geschenke können in die Finanzierung des bGE fließen.

Vieles ist doch auch schon ähnlich vorhanden ohne gravierende Bedingungen... die Milliarden für die Kitas und Krippen... Mütterrente... Mindestversorgung der Senioren... Hartz... AlG... Kindergeld... EltG... usw.
(Und das kann mit einfließen)

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