Mütterrente sachgerecht finanzieren!

Der Staat bedient sich doppelt und dreifach aus den Rentenbeiträgen allein der gesetzlich Rentenversicherten, um gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu finanzieren.

Ein weiteres Beispiel:

Offener Brief

Mütterrente sachgerecht finanzieren!

Bitte verbreiten Sie den offenen Brief in ihrem Umfeld.
Nur wer seine Interessen wahrnimmt wird gehört!:

Bundesministerium der Finanzen für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
Herrn Dr. Wolfgang Schäuble Postfach 01
Bundesminister 74355 Bönnigheim
Wilhelmstraße 97
11016 Berlin

Ihre Aussage: Es gebe genug Spielraum in der Rentenversicherung um die Renten der Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben zu erhöhen da die Kosten hierfür von der Rentenversicherung erwirtschaftet werden könnten.
Sehr geehrter Herr Bundesminister, Ihre Aussage, dass es in der Rentenversicherung genügend Spielraum gibt um die Rente der Mütter die ihre Kinder vor 1992 geboren haben zu erhöhen veranlasst uns Ihnen zu schreiben.
Grundsätzlich hat die Anrechnung von rentenrelevanten Zeiten für die Geburt eines Kindes nichts mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun. Es geht darum wie ein sozialpolitisches Ziel, Anreize zu schaffen, dass in Deutschland mehr Kinder geboren werden, finanziert werden soll.
Um es vorweg festzuhalten: Wir unterstützen dieses sozialpolitische Ziel, nicht aber die Finanzierung durch die Rentenversicherung. Wieder einmal wird versucht Lasten der Allgemeinheit der Steuerzahler nur einigen Bürgerinnen und Bürgern aufzubürden, nämlich den Rentenversicherten als solidarisch Versicherte. Gleichzeitig werden dadurch die Versicherten in den unsolidarischen Versorgungssystemen wie Politiker, Beamte, Pensionär und Freiberufler steuerlich entlastet. Denn alles was an Lasten per Gesetz unter Missbrauch des Solidarbegriffs in die gesetzliche Rentenversicherung verschoben werden kann muss über Beitragsgelder und nicht über Steuern aufgebracht werden.
Damit wird deutlich warum gerade die heutigen Regierungsparteien auf einem Zwei-Klassensystem von solidarisch und unsolidarisch Versicherten in der Altersversorgung bestehen:
Man will die Menschen ungleich behandeln!
Es ist purer Zynismus der Regierungsparteien, dass sie keinen Spielraum für Rentenerhöhungen entsprechend der Inflationsrate sehen und Rentnerinnen und Rentner für 2013 mit 0,25 Prozent Rentenerhöhung abspeisen wohlwissend, dass jede zweite Rente unter 700.- Euro liegt. Es kann deshalb nur als gesetzlich legalisierten Versicherungsbetrug betrachtet werden, wenn die gleichen Politiker jedoch Spielräume in der Rentenversicherung sehen um dort Leistungen der Allgemeinheit der Steuerzahler unterzubringen.
Dieses Vorhaben reiht sich nahtlos an die vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses bis 2016 um 4,75 Mrd. Euro ein. Da der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung heute schon nicht ausreicht die versicherungsfremden Leistungen zu decken, wird damit der Bundeshaushalt zu Lasten der Rentenversicherten saniert. Damit missachtet der Gesetzgeber die
Vermögensinteressen der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung in unverantwortlicher Weise und nutzt seine allgemeine Regelungskompetenz, um mit der Anwendung von versicherungsfremden Leistungen, Mittel zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs zu erzielen.
Alleine die Tatsache, dass in den Solidarsystemen versicherungsfremde Leistungen in Anwendung gebracht werden können obwohl hierfür,

● keine rechtsverbindliche Definition existiert und sie somit der Beliebigkeit unterliegen
● keine exakten Zahlen darüber bei der DRV existieren und deshalb niemand weiß, wie hoch diese wirklich sind,

● keine gesetzliche Verpflichtung der DRV besteht diese jährlich zu berechnen und somit ihre exakte Erfassung verhindert wird,

● die Zahlenwerte von der DRV nach eigenen Angaben auf der Basis von Modellrechnungen, Strukturhypothesen, sowie der Herleitung dem Sinne nach beruhen, also auf Schätzen und Raten, zeigt welch geistige Kinder die Erfinder dieses Systems waren und heute noch sind.

Es ist deshalb wenig verwunderlich, dass ein solches „gültiges Recht“ immer weniger Akzeptanz in großen Teilen der Bevölkerung findet und als reines Lobbyistenrecht wahrgenommen wird.
Es wäre ein Leichtes den Missbrauch der gesetzlichen Rentenversicherung abzubilden. Man braucht hierzu nur die Schätzwerte der DRV für die versicherungsfremden Leistungen den Steuergeldern an die Rentenversicherung gegenüber stellen um festzustellen, noch in keinem Jahr seit 1957 haben die sogenannten “Steuerzuschüsse“ die versicherungsfremden Leistungen ausgeglichen. Alleine die vier Grundrechnungsarten sind erforderlich um nachzuweisen, dass der Rentenversicherung bis heute gesetzlich legalisiert ca. 700 Mrd. Euro (unverzinst) entwendet wurden. Dieser Betrag entspricht zwei heutigen Bundeshaushalten die ausschließlich mit Rentenbeiträgen finanziert wurden.
Dass einem so radikalen, ungerechten Rentenrecht die Bürgerinnen und Bürger mehr und mehr ablehnend gegenüber stehen ist die logische Konsequenz. Der Gesetzgeber trägt damit zur Radikalisierung der Betroffenen bei. Diese Erkenntnis müssen wir leider mehr und mehr auf unseren Straßenveranstaltungen machen. Dies wiederum kann nicht im Sinne eines sozial funktionierenden Gesellschaftssystems sein in dem der soziale Friede sicher gestellt ist.
Wir fordern Sie deshalb dringend auf, finanzieren Sie nicht weiterhin Leistungen der Allgemeinheit der Steuerzahler über Beitragsgelder aus den Solidarsystemen mit der Folge, dass dort die Leistungen dadurch abgebaut werden. Kürzen Sie die Steuerzuschüsse an die DRV bis 2016 nicht um 4,75 Mrd. Euro und finanzieren Sie die höheren Renten der Mütter die ihre Kinder vor 1992 geboren haben sachgerecht über Steuern.
Täuschen Sie nicht weiterhin die Bürgerinnen und Bürger damit, dass die Rentenversicherung aus dem Bundeshaushalt einen „Steuer-Zuschuss“ erhält. Diesen Steuergeldern stehen gesetzlich erzwungene versicherungsfremde Leistungen gegenüber und hierfür sind die Steuergelder nicht einmal ausreichend. Es ist deshalb absurd von einem Zuschuss zu sprechen und somit eine absichtliche Täuschung der Öffentlichkeit herbeizuführen um die Rentenversicherung negativ im Fokus zu halten.
Keine andere soziale Gruppe unserer Gesellschaft hat so viel zur Entlastung der öffentlichen Haushalte beigetragen, aus denen Diäten, Besoldungen und Pensionen finanziert werden, wie die gesetzlichen Rentenversicherten. Und trotzdem ist die gesetzliche Rentenversicherung ständig negativ im Fokus der Öffentlichkeit, obwohl sie nicht die einzige Form der Altersversorgung ist. Über die anderen Formen der Altersversorgung ist dagegen wenig zu hören.
Wir werden alles daran setzen, dass dieser Missbrauch der gesetzlichen Rentenversicherung für 20 Mio. Rentenrinnen und Rentner, sowie 35 Mio. Beitragszahler, zur Bundestagswahl 2013 thematisiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Quelle:
Bernhard Eicher
Stellvertretender Vorsitzender
Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
Email kontakt@beitragszahler-rentner.de
http://www.houseofobjects.de/FotoPage/beitragszahl...

Mail an den Bundesfinanzminister, um zu verhindern, dass die sozial gerechtfertigte und erforderliche Mütterrente für die Mütter die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, nicht wieder versicherungsfremd mit Rentenbeitragsgeldern finanziert wird, sondern sachgerecht aus Steuergeldern.

Bitte unterstützen Sie die Aktion in dem Sie sich mit Bezug auf unser Schreiben ebenfalls an den Bundesminister der Finanzen, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, wenden. Schreiben Sie postalisch unter der Adresse unseres Schreibens oder unter
Email: poststelle@bmf.bund.de .
Sie können auch das Kontaktformular auf der Homepageseite des Bundesministeriums der Finanzen verwenden.

Es ist dringen erforderlich, dass sich sowohl die Rentenbeitragszahler als auch die Rentnerinnen und Rentner im Vorfeld der Gesetzgebung zur Mütterrente in großer Zahl zu Wort melden um weitere versicherungsfremde Leistungen in der Rentenversicherung zu verhindern.

.

Bürgerreporter:in:

Ingeborg Steen aus Moormerland

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