Mogelpackung Zuschussrente- auf Kosten der gesetzlich Rentenversicherten

Mit freundlicher Gemehmigung von Gert Flegeslkamp übernommen,
das sollte man wissen:

So ist auch dieser Artikel eine seltene Ausnahmen in der üblichen Hofberichterstattung:
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/p...

Zuschussrente
Diagnose richtig – Therapie falsch:
http://www.ak-sozialpolitik.de/dukumente/2012/2012...

Frau von der Leyen tingelt durch die Lande und lässt keine Gelegenheit aus,
ihr Konzept der Zuschussrente
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pre...
anzupreisen. Im Prinzip ist das lediglich eine auf einem ehemaligen Gesetz beruhende Sonderregelung für Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen
(§ 262 SGB VI)
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.ph...
nun aber auf einen maximal geltenden Fixbetrag modifiziert und mit der Verpflichtung verbunden wird, sich privat zusätzlich zu versichern. Dass Geringverdiener das im Prinzip nicht aufbringen können, stört Frau von der Leyen nicht. Sie gibt sich als Streiterin für mehr Gerechtigkeit und betont allenthalben, dass besonders Frauen an dieser Zuschussrente partizipieren sollen.

Liest man Leserkommentare in den Zeitungen, dann sind nicht wenige regelrecht begeistert von dieser Idee, weil sie nicht erkennen, dass diese Zuschussrente mehr als eine Mogelpackung ist. Sie ist glatter Betrug, denn eine Frage haben bisher weder die Talkmeister/Innen noch die so genannten Experten gestellt, die Frage nach der Finanzierung.

Zunächst die Höhe der Zuschussrente. Sie ist wohl nach durchschnittlichen Maßstäben dem ALG-II-Satz incl. der Kosten für die Wohnung entnommen. Die Mietnebenkosten, die beim ALG-II zumindest teilweise erstattet werden, sind wohl in der Berechnung nicht enthalten, das macht aber nichts, schließlich wird ja die private Riester- oder Rürup-Rente und/oder auch eine Firmenrente nicht auf die Zuschussrente angerechnet. Dann müssen also die Nebenkosten davon aufgebracht werden. Bisher konnten die Rentner mit einer zu geringen Rente die zusätzliche Aufstockung auf die Sozialhilfe fordern, deren Satz ja mit ALG-II identisch ist. Das entfällt zukünftig, was die Arbeitslosenstatistik erheblich verschönern wird.

Aber wer zahlt die Zuschussrente? Das, so denke ich, ist kaum jemanden bewusst, dass diese Zuschussrente als zusätzliche Fremdleistung aus der Rentenkasse bezahlt werden wird, also die bisher aufstockenden Rentner aus Hartz IV herausfallen und als zusätzliche Leistung mal wieder ausschließlich von den Sozialversicherungspflichtigen der gesetzlichen Rentenversicherung alimentiert werden müssen. Es brauche nicht einmal eine neue Position bei den Fremdlasten eingeführt werden, denn man verbucht das unter "Rentenberechnung nach Mindesteinkommen" und fügt die gesetzliche Regelung unter § 262 zusätzlich ins SGB VI ein.

Je nach Größenordnung steigt dann natürlich auch der steuerliche Zuschuss zur Rentenversicherung, von dem noch immer die Mehrheit der Bevölkerung glaubt, dieser Zuschuss sei ein Geschenk des Staates, weshalb er sich hervorragend eignet, von Politikern und Versicherungsagenturen mit lautem Geschrei begleitet zu werden, dass die Renten zu hoch seien. Dazu packt man dann wieder die demographische Keule aus, das stat. Bundesamt liefert Modellrechnungen, wie alt diese blöden Rentner künftig werden und ein Teil der jungen Generation fällt auf diese Spielchen herein und fühlt sich von den Rentnern ausgebeutet, ganz so, wie das die so genannten Experten auch immer in den schwärzesten Farben an die Wand malen. Sie begreifen einfach nicht, dass dieser angebliche steuerliche Zuschuss zur Rente eine unzureichende Ausgleichszahlung für die vielen Fremdleistungen ist, die man der Rentenkasse aufbürdet, Leistungen, die eigentlich von der gesamten Gesellschaft zu tragen wären. Und sie begreifen auch nicht, dass jede heute vorgenommene Kürzung bei den Renten, direkt oder indirekt, sich auf ihre spätere Rente 1 zu 1 auswirkt. Wenn die Politik heute davon redet, dass das Rentenniveau der heutigen Arbeitnehmer wesentlich geringer ausfallen wird, liegt das nicht an den Rentnern, sondern an der Politik, die seit Jahren mit ständigen Reformen das Rentenniveau in den Keller fährt.

Ein Beispiel für die Hinterhältigkeit der politischen Agitation. Vor ein paar Jahren hat ein Richter (Beamter) vor dem BVerfG geklagt, dass er seine Pension voll versteuern muss, während GRV-Versicherte lediglich den Ertragsanteil ihrer Rente versteuern müssten. Das BVerfG, dass gegenüber Klagen von Beamten sehr aufgeschlossen ist, im Gegensatz zu Klagen von Rentnern, gab dem klagenden Richter recht und forderte die Politik auf, schrittweise bei den Renten eine nachgelagerte Besteuerung einzuführen. Bedingung war aber, dass dadurch keine Doppelbesteuerung entstehen würde. Ein von Grund auf unsinniges Urteil des BVerfG, denn Beamte müssen ihre Pensionen verteuern, weil es Alimentationen sind und keine aus bereits versteuertem Einkommen aufgebrachte Rentenbeiträge. Beamte haben nie in eine Altersvorsorge einbezahlt. Natürlich argumentieren sie, dass dafür auch ihr Gehalt niedriger sei. Aber der Spruch von Westerwelle: "Mehr Netto vom Brutto" trifft bei Beamten zu 100% zu. Ihr geringeres Einkommen hatte zur Folge, dass sie weniger Steuern zahlen mussten. Da sie auch keine Versicherungsbeiträge in die Rentenversicherung oder die Arbeitslosenversicherung zahlen mussten und auch die Beihilfe zur Krankenversicherung höher war, als der Arbeitgeberanteil bei den gesetzliche Versicherten, war der Unterschied zwischen Brutto und Netto bei Beamten sehr viel geringer als bei den Arbeitnehmern der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit anderen Worten, ihr Nettoeinkommen unterschied sich nicht wirklich von dem der gesetzlich Versicherten und ist heute sogar höher.

Nun die Auswirkungen auf die Rentner durch das Urteil des BVerfG. Die Politik hat einen Plan aufgestellt, nach dem die Versicherungsbeiträge zur Rente schrittweise geringer der Besteuerung unterliegen, dafür aber seit 2005 die Rentenbesteuerung schrittweise angehoben wird. Bis einschließlich 2004 wurden zwischen 27% und 35% der Rente steuerpflichtig. Der prozentuale Anteil war abhängig vom Alter beim Renteneintritt. Ab 2005 begann die Neuregelung aufgrund des Urteils des BVerfG zu greifen und der Steueranteil auf die Renten wurde auf 50% angehoben, auch bei den Bestandsrentnern. Ab 2006 steigt der Steueranteil für Neurentner um jährlich 2% bis 2020, so dass dann der Steuerpflichtige Teil der Rente bei 80% liegt, von 2021 bis 2040 geht es in Schritten von 1% weiter, so dass 2040 auch die gesetzliche Rente voll versteuert werden muss.

Nun hat das BVerfG ausdrücklich betont, dass eine Doppelbesteuerung vermieden werden soll. Sehen wir uns die Praxis an. Ein Rentner, der seit 2008 Rente bezieht, muss 56% seiner Rente versteuern, zumindest das, was über dem gesetzlichen Freibetrag liegt. Nehmen wir an, dieser Rentner habe 45 Jahre gearbeitet und regelmäßig seine Beiträge gezahlt. Dann hat er 42 Jahre lang seine Beiträge aus dem zu versteuernden Einkommen bezahlt, also 42 Jahre lang seine Beiträge voll versteuert. Nur die letzten 3 Jahre wirkten sich mindernd auf den Steuersatz auf seine Beiträge aus, aber er muss nun sein gesamtes Leben lang 6% zusätzlich zur Grundsteuer für Rentner zahlen. Diese zusätzliche Steuer ist eine Doppelbesteuerung. Doch selbst, wenn ein Verfassungsrichter das erkennen sollte, könnte er die Politik nicht gemahnen, sich an das Urteil zu halten, wobei ich bezweifle, dass die Verfassungsrichter diese Form der Umsetzung ihres Urteils ernsthaft kritisieren würden. Sie würden vermutlich dann wieder vom weiten Ermessungsspielraum des Gesetzgebers faseln, denn es wären ja keine Beamten betroffen.

Ich habe bereits mehrfach darüber berichtet, dass sich eine Gruppe Menschen, die vor Jahren eine 120831_120901+03+05 an Sekretariat Merkel.pdf" target="_blank">Direktversicherung abgeschlossen haben und dann vom "Gesetzgeber", genauer von der Dame Ulla Schmidt, mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz um einen großen Teil der Versicherungsleistung geprellt wurden, indem man ihnen Versicherungsbeiträge für die Krankenkasse abverlangte, auch dann, wenn die Direktversicherung als Einmalbetrag ausgezahlt wurde. In dem Fall wurde von den Krankenkassen berechnet, wie hoch der Anteil wäre, wenn sie stattdessen 10 Jahre in die Krankenkasse eingezahlt hätten und dieser Betrag von der Einmalzahlung abgezogen. Diese Leute haben also das getan, was man ständig von allen GRV-Versicherten verlangt. Sie haben aus ihrem privaten Einkommen für ihr Alter vorgesorgt. Als könne das die Begehrlichkeiten der Politik stoppen.

Sie appellieren nun an die Kanzlerin und berufen sich dabei auf den Bestandsschutz bzw. Vertrauensschutz. Die Forderung dieser Leute ist berechtigt, aber ich denke, sie haben vom Vertrauens- bzw. Bestandsschutz eine falsche Vorstellung. Deshalb will ich meine Sicht hier einmal erklären und als Beispiel die Hinweise im Schreiben auf den Bestandsschutz beim ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff aufzeigen.

Bestandsschutz oder auch Vertrauensschutzregelung sowie das Rückwirkungsgebot ist juristisch gesehen eine Regelung, die besagt, dass bei einer neuen gesetzlichen Regelung all jene vor dieser neuen Regelung bewahrt bleiben, deren zugrunde liegender Vertrag zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung bereits erfüllt ist. Am Beispiel Wulff sei das kurz erläutert. Die gesetzliche Regelung in Bezug auf den Ehrensold legte keinen Zeitrahmen fest, den ein Bundespräsident im Amt gewesen sein muss, um in den Genuss dieses Ehrensoldes zu kommen. Einzige Bedingung war, dass ein vorzeitiger Rücktritt aus politischen Motiven Gründen erfolgte. Das hat man bei Wulff so hingedreht und damit fiel er unter den Bestandsschutz, hatte also Anspruch auf den Ehrensold, ein Büro, eine Sekretärin und einen Dienstwagen auf Lebenszeit.

Die Diskussionen in der Presse haben dazu geführt, dass die Politik öffentliche Überlegungen angestellt hat, dieses Verfahren beim Ehrensold zu ändern. Nehmen wir nun einmal an, das würde wirklich geschehen (ich habe Zweifel), dann sichert der Bestandsschutz allen bisherigen Präsidenten die Besoldung nach dem alten Prinzip. Wulff muss sich also keine Sorgen machen, dass sein Ehrensold unter dem Hinweis, dass er nur 20 Monate im Amt gewesen ist, aufgrund eines neuen Gesetzes verändert würde. Gauck hingegen würde nach der neuen gesetzlichen Regelung besoldet werden, wenn er aus dem Amt ausscheidet, weil sein Vertrag noch läuft, wenn das Gesetz gültig wird, während der Vertrag von Wulff bereits beendet wurde, als noch die alte gesetzliche Regelung galt.

So ist das auch mit der Änderung bei der Direktversicherung. Jeder, dessen Vertrag fällig wurde, bevor das neue Gesetz in Kraft trat, wurde nach der alten Regelung ausgezahlt. Alle, deren Vertrag erst nach Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes auslief, mussten nun den Abschlag von 17,5% für die Krankenkasse hinnehmen, weil der Bestandsschutz noch laufende Verträge nicht beinhaltet. Und bei Gesetzen und Richterlichen Entscheidungen sollte man nicht Gerechtigkeit fordern, sondern nach Lücken im Gesetz suchen, die man evtl. nützen kann, denn Gerechtigkeit und Recht sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Ich gehe davon aus, dass in diesem Sinne auch die Antwort aus dem Büro Merkel oder von Leutheusser-Schnarrenberger ausfallen wird, natürlich ohne den Hinweis auf den Unterschied von Recht und Gesetz.

http://www.flegel-g.de/2012-09-07-Zuschussrente.ht...

.

Bürgerreporter:in:

Ingeborg Steen aus Moormerland

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