Mogelpackung "Mütterrente"

+++++ Die sogenannte Mütterrente - ein gigantischer Beschiss! ++++

Viele Mütter, wenige Väter, werden durch die Anerkennung mit einem weiteren Entgeltpunkt ihrer Erziehungszeiten, NICHT mehr Rente haben. Beamte, Selbstständige, anders berufständisch Versicherte, Politiker allerdings profitieren im vollem Umfang aus der gesetzl. Rentenversicherung, in die sie gar nicht oder nur wenig eingezahlt haben, denn die Mütterrente wird allein aus den Rentenbeiträgen der gesetzl. Rentenversicherten finanziert! Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln zu finanzieren ist. Der Missbrauch der Rentenbeiträge ist seit 1957 gang und gäbe, der Staat bedient sich, nicht umgekehrt, so dass der Bund den gesetzl. Rentenversicherten bis heute rund 700 Mrd. Euro schuldet, die zu wenig durch den sogenannten Bundeszuschuss (§213 SGB VI) an die gesetzl. Rentenversicherung zurück erstattet wurden.

Warum?
Dazu die Information der Deutschen Rentenversicherung:
Rente - 23.09.14
Mütterrente kann Witwenrente kosten
Rentenzuschlag für Kindererziehung wird mit Hinterbliebenenrente eventuell verrechnet.
Verschiedene Medienberichte sorgten am Wochenende bei vielen - vor allem älteren - Frauen für Aufregung. Grund: Der seit dem 1. Juli erhöhte Rentenanspruch für die Erziehung vor 1992 geborener Kindern sorgt diesen Angaben zufolge bei mehr als einer Million Frauen dafür, dass ihre Witwenrente künftig nicht mehr ausgezahlt wird. In zahlreichen weiteren Fällen entfalle die Witwenrente wegen der Mütterrente zumindest teilweise, heißt es.
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Hinter der unerwarteten Kürzung steckt die "Logik des Sozialrechts".
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++++++ (diese "Logik" ist von Beamten ausgedacht!) ++++++

Danach soll niemand durch den Bezug einer Sozialleistung besser gestellt sein als zuvor. Durch die Mütterrente ist seit dem 1. Juli der eigene Rentenanspruch der begünstigten Frauen aber höher als bisher. Viele von ihnen kommen jetzt auf eine selbst erworbene Rente, die nahe an oder über der gesetzlichen Freibetragsgrenze von derzeit 755,30 Euro in den alten und 696,70 Euro in den neuen Ländern liegt.

Mehr als 3,5 Millionen Frauen und Männer bekommen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wegen des Todes ihres Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners eine Witwen- oder Witwerrente - oft zusätzlich zur selbst erarbeiteten Rente. Übersteigt die Hinterbliebenenrente zusammen mit weiteren Einkünften - zum Beispiel einer Betriebsrente oder Mieteinnahmen - die Freibetragsgrenze, werden laut einer gesetzlichen Regelung 40 Prozent davon angerechnet.
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Auch hier wird das gut beschrieben, was die Rentenstrategen tatsächlich damit anrichten:
+++++++ Mütterrente enttäuscht Millionen +++++++
Zuschlag wird auf Witwenrente angerechnet / Arme Rentnerinnen gehen leer aus . . . hier weiterlesen:
http://www.nw-news.de/owl/regionale_wirtschaft/112...

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Bürgerreporter:in:

Ingeborg Steen aus Moormerland

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