Experten uneinig über Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge

Ausschuss für Arbeit und Soziales/Anhörung - 22.10.2012

Nachrichten aus dem Bundestag:

Berlin: (hib/JBB) Das Vorhaben der Bundesregierung, die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,6 auf 19,0 Prozent zu senken, ist auf mehrheitlich positives Echo unter Experten gestoßen, wenngleich weiterhin umstritten. Das ging aus einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, den 22. Oktober, hervor. Grundlage der Anhörung war der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013 (17/10743). Laut dem Entwurf soll der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2013 auf 19,0 Prozent gesenkt werden.

Dr. Volker Hansen von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sagte, die Senkung zeige „in die richtige Richtung“. Die Senkung schaffe Konsum im privaten Bereich und gebe „ein Signal an die Arbeitgeber“, dass die Lohnnebenkosten sinken würden. Das wiederum halte die Beschäftigung stabil. Dr. Johannes Geyer von Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung stimmte dem bei. Die Senkung sorge für eine Entlastung der Arbeitgeber. Auf die Frage der mittelbaren Auswirkungen der Beitragssenkung im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung sagte der Einzelsachverständige Prof. Dr. Eckart Bomsdorf, dass es für den Bund positive Auswirkungen gebe, da der Bundeszuschuss verringert werde und die Bundesbeiträge bei den Kindererziehungszeiten ebenso verringert würden. Zudem hätte die öffentliche Hand als Arbeitgeber weniger Ausgaben und gleichzeitig mehr Einnahmen, da weniger von der Steuer angezogen werden könne. Den Antrag der SPD-Fraktion (17/10775), den Beitrag nicht zu senken, sondern auf 19,6 Prozent zu belassen und das so eingenommene Geld in einen „Demografie-Fonds“ zu stecken, wurde vom Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Bund kritisiert. Weitere sechs Jahre erhöhte Einnahmen könne man „schwer als Demografie-Reserve umschreiben“. Aktuelle Überlegungen, den Beitragssatz sogar auf 18,9 Prozent zu senken, sah er skeptisch. Diese Berechnungen würden auf „vorläufigen Schätzungen“ basieren. Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup machte deutlich, dass die Beitragssätze von der Demografie abhängig sind, und nicht von der Konjunktur. Das Ansparen hätte „nichts mit Nachhaltigkeit“ zu tun, sondern belaste die eine Generation der Beitragszahler, um eine spätere zu entlasten. Dadurch wäre es mehr eine Verschiebung zwischen den Generationen.

Annelie Buntenbach vom Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte den Plan der Beitragssenkung als „zu kurzfristig gedacht“. Die Beitragszahler hätten heute eine Entlastung von „7,80 Euro monatlich“ um dafür aber im Jahr 2030 „eine um 158 Euro niedrigere Rente“ zu bekommen, die Reserve werde so „verpulvert“. Stattdessen plädierte sie für eine langsame Anhebung der Beiträge und eine teilweise Besserung der Leistungen. Dr. Rudolf Zwiener von der Hans-Böckler-Stiftung sprach sich dafür aus, die Nachhaltigkeitsrücklage dauerhaft auf drei Monatsreserven zu erhöhen. Momentan seien es zwei. Die Erhöhung wirke „konjunkturstabilisierend“, da bei einer Rezession sofortige Einnahmeausfälle zu erwarten seien und diese dadurch sofort ausgeglichen werden könnten.

Durch die Absenkung sollen laut Bundesregierung Bund, Länder und Kommunen entlastet werden. Beispielsweise verringere sich der Beitrag des Bundes als Beitragszahler für Kindererziehungszeiten um rund 370 Millionen Euro, die Arbeitnehmer würden durch die Senkung der Beitragssätze mit rund 2,7 Milliarden Euro entlastet, in gleicher Höhe auch die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken. Dadurch steige das verfügbare Einkommen und dies stärke die Konsumnachfrage.

Quelle: Bundestag

Regierung plant Gesetz für noch mehr Minijobs und Altersarm

Das wird ja immer irrer, das ist chaotisch und die nächste Rentenkürzung kann man sich ausmalen. Der Bundeszuschuss wird mehr gekürzt als angenommen habe. Sogar die Erstattungen für Kinderzulagen sind betroffen. Das hat ja nun gar nichts mit dem Beitragssatz zu tun. Alles wohlweislich und vorsätzlich so eingerichtet.

Nach einem Beschluss der Bundesregierung soll der Beitragssatz der RV ab 1.1.2013 von 19,6% auf 19% gesenkt werden. Bereits zum 1.1.2012 wurden die Beiträge von 19,9% auf 19,6% gesenkt. Nach § 158 SGB VI sollen die Beiträge dann gesenkt werden, wenn die Nachhaltigkeits-Rücklage am 31.12 das 1,5-fache einer Monatsausgabe übersteigt. Für 2012 dürfte voraussichtlich diese Grenze überschritten werden.
Für das Jahr 2013 geht man optimistisch davon aus, dass dies auch der Fall sein wird. Ob man das schon heute wissen kann? Einige Journalisten rechnen in ihren Kommentaren vom 30.8. bis Dezember 2013 mit einer Rücklage von 30 Mrd. €.
Man hat es mit der Beitragssenkung so eilig, weil damit eine Kürzung des „Bundeszuschusses“ (der in Wirklichkeit eine Erstattung von Vorleistungen der RV ist) verbunden ist. Diese Kürzung wurde für 2012 auf 700 Mill. € beziffert und würde dann also für 2013 ca. 1,4 Mrd. betragen. Das passt also gut in die Finanz- Planung des Finanzministers. Es steckt also System dahinter. Weitere Nutznießer sind die Arbeitgeber und angeblich die Arbeitnehmer. Letztere müssen aber mit einer geringeren Rente rechnen, was bewusst verschwiegen wird. Die Quittung kommt dann also mit dem Rentenbescheid. Der Vorstand der RV, Herr Gunkel, kommt von der Arbeitgeberseite und kann dann Erfolge vorweisen. Eine Rücklage ist überhaupt nur noch vorhanden, weil man die Renten ständig gekürzt hat, seit 1977 um 30%!!
Allein der Riesterfaktor wirkt sich mit rund 10 Mrd. € jährlich aus und ohne diese Kürzungen wäre die Rentenkasse leer, ja sogar im Minus. Was man den Rentnern genommen hat, gibt man den Beitragszahlern und dem Finanzminister. Ehrlicherweise müsste man dies den Rentnern zurückgeben. Man will ja die Altersarmut bekämpfen. Aber die Rentenpolitik ist teilweise ein Stück aus dem Irrenhaus. Oberstes Ziel scheint zu sein, den Bundeszuschuss möglichst zu senken, obwohl die beitragsfremden Leistungen sowieso nicht gedeckt sind. Für Rentner u. Beitragszahler haben die Parteien nicht viel übrig und unsere ach so unabhängigen Gerichte weisen auch alle Klagen zurück.
Es muss hier auch klar zum Ausdruck gebracht werden, dass alle Rentenkürzungen auch die künftigen Rentner betreffen, weil der aktuelle Rentenwert entsprechend für alle Zukunft gekürzt wird. Die weit verbreitete Meinung, dass eine Rentenkürzung für die Beitragszahler von Vorteil sei, ist ein großer Irrtum und sie wird aus durchsichtigen Gründen verbreitet.
Die geplanten Zuschuss-Renten werden natürlich auch wieder aus der Rentenkasse gezahlt und nicht gesondert erstattet, wie so viele andere gesamtstaatlichen Aufgaben.
Der Staat bedient sich

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Bürgerreporter:in:

Ingeborg Steen aus Moormerland

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