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"SCHWEIN GEHABT" bzw. Influenza H1N1 - Mein Urteil: "Behörde hat Versagt ...." ?!

Nun, hatten wir unsere Bekanntschaft mit Influ. Virus A H1N1 (Schweinegrippe) gemacht bzw. mit deren Folgen.

Meine Tochter war mit einer an Influ. Virus A H1N1 infizierten, mehrere Tage zusammen und wurde somit selbst in den Blickpunkt des Gesundheitsamtes gerückt um als zuständige Behörde j e t z t präventiv tätig zu werden.

Um mal näher zu schildern was dann so kommt - hier ein kurzer Bericht:

Nachdem wir von den Eltern (der Betroffenen) erfahren haben, dass der bewußte Virus bei ihr nachgewiesen wurde, habe ich umgehend die Schule informiert und darum gebeten meine Tochter nach hause zu schicken.
Das hatte zur Folge, dass nicht nur meine Tochter sondern auch die gesamte Klasse Schulfrei erhielt. Das Gesundheitsamt eingeschaltet wurde und in dem nunmehr "infizierten" Dorf - einen Tag vor Zeugnis Ausgabe, eine kleine "Eltern - Panik" entstand.
Wir haben uns natürlich sofort einen Termin beim Arzt geben lassen und dort den Influ. Virus Test gemacht der dann in ein Labor geschickt wird. Das Gesundheitsamt schaltete sich auch ein und wollte diesen Test gleichfalls. Jetzt hieß es - bis auf weiteres Hausarrest für meine Tochter (seitens des Gesundheitsamtes tel. angeordnet) bzw. ständige Anrufe von Eltern,Schülern und Freunden, die schon dachten meine Tochter würde in den nächsten Tagen das Zeitliche......
An dieser Stelle sei bemerkt, dass der letzte Kontakt zu der nachgewiesener Weise bereits Infizierten - schon gut 3 Tage her war und bisher keine Symptome in irgendeiner Form von Grippe bei meiner Tochter zu sehen waren.
Nach ca. zwei Tagen kam unser Befund. Meine Tochter hat e i n e n Grippevirus A jedoch kann mann leider nicht mehr testen ob nun der Bewusste H1N1 bei ihr vorhanden ist, weil da im Labor was schief gelaufen war. Es spielte auch scheinbar keine "Rolex" da ein festgestellter "Influ. Virus A irgendwas" im "Doppelpass" mit den bei einer im "ersten Personenkreis stehenden "(Erster Personenkreis zum Träger des Influ. H1N1) schon ausreicht - um den Hausarrest weiterführend aufrecht zu erhalten.
Das bedeutete nun, dass ich als Vater bzw. meine Familie zum "Ersten Personenkreis" befördert wurden und genauso unter Hausarrest standen. 7 Tage - das hat was!
Auf die Frage wer uns nun die nächsten Tage mit Lebensmittel versorgt bzw. mit dem Hund geht. Kam nur dicke Luft und die Anmerkung "Nachbarn bzw. dann ganz Früh wenn noch kaum jemand im Laden ist......" Naja, dachte ich hier - ist eigentlich wie nen bisschen Schwanger, eben nicht richtig... nur nen bissel...
Wir wurden im weiteren Verlauf nochmal bei diesem Gespräch mit dem Gesundheitsamt belehrt und darauf hingewiesen, dass wir uns strikt an diesen Hausarrest zu halten haben - die Anordnung komme dann noch schriftlich.Da nun das Wochenende nahte, würde es bis Montag dauern.
Am 3. Tag (Montag) meines Hausarrest - der übrigens noch bis Freitag dauerte - versuchte ich nochmal meine Tochter zu einem weiteren Test zu bewegen, den sie aber aufgrund des letzten Testverlaufs, einem noch weiter andauernden Hausarrest n i c h t den Vorzug gab.
Meine Tochter hielt inzwischen regen Kontakt, mit Hilfe der Technik, zu anderen Kindern der Reisegruppe (anderes Bundesland) und stellte fest, das bei denen der Hausarrest bereits am kommenden Dienstag (also 7 Tage gerechnet ab letzten Kontakt zu der Infizierten) endete. Nun stellte sich die berechtigte Frage; "Warum nicht bei meiner Tochter und somit in ihrem Fall weitere 4 Tage ?" Die Antwort darauf liegt im System - anderer Koch - anderer Geschmack - selbe Gericht !
Keine Chance - Es hieß also, entweder neuer Test meiner Tochter oder noch bis Freitag - Hausarrest. Mit der Weile war der Brief vom Gesundheitsamt da. Hier war alles noch mal Schwarz auf Weiß und mit den Konsequenzen gespickt welche uns treffen wenn wir uns nicht an den Hausarrest halten. Schuldhaftes Verbreiten von Influ. Grippevirus kann übrigend 3 Monate bis 5 Jahre Knast bringen - b. the way.
Ich versuchte an diesem ereignisreichen Montag noch beim Arzt nen Test für mich zu bewirken um stellvertretend die Freiheit meiner Familie zu erreichen musste jedoch feststellen, dass dieses lediglich meiner Person helfen würde und keinen Einfluss auf die Familiensituation hätte und außerdem hatte ich ja, wie auch der Rest meiner Familie, keinerlei Symptome einer Grippe und somit auch keine Veranlassung für einen Test - wegen der Kosten wohl ?!
Mein weiterer Versuch ein Krankschreiben zu erhalten konnte gleichfalls nicht nachgekommen werden , da i c h - j a- n i c h t - k r a n k war und im Brief vom Gesundheitsamt steht - wo ich Geld herbekommen würde.
Damit endete dann der ereignisreiche Montag und wir beschlossen bis Freitag die Geschichte "Influ." - wie angeordnet - durchzusitzen.
Für alle interessierte - ich hoffe Ihr habt in ähnlicher Situation genug Bücher und genug Zimmer - es wird ziemlich krass zum Ende hin - mit dem "durchsitzen".
Nach erfolgreichen absolvieren des Hausarrest kam nun die Geschichte "Wo bekomme ich für den Zeitraum mein Geld her?"
Das kann ich auch heute nicht sagen, da die - in meinem Brief genannte Behörde - das auch nicht weiß und auch bisher noch gar keinen tatsächlich unter "Arrest gestellten" Fall hatte. Interessant war an dieser Stelle bemerkt, dass die Behörde erst mal mit Lohnfortzahlung des Arbeitgebers argumentierte..... jedoch wenn man nicht krank ist - muss der Arbeitgeber auch nicht zahlen! Die Krankenkasse hat übrigens gleich abgewunken.
Im Moment ist also mein Arbeiter - Status über den oben genannten Zeitraum - bestenfalls "Urlaub ohne Geld und Sachbezüge" im schlechten Fall "Abwesend".
Da der Monat bald rum ist und die Lohnabrechnung ansteht mache ich ein wenig Druck um eine Klärung zu erwirken. Mal schauen wie lange es dauert.

Fazit - Urteil:
Dafür das schon lange bekannt ist das eine Pandemie naht, ist die deutsche Vorbereitung und einheitliche Ausführung - aus Sicht eines Betroffenen - Mangelhaft!
Es kann nicht sein, dass hier keine einheitliche und verbindliche Vorgehensweise angeordnet wurde bzw. scheinbar gewartet wird bis der erste Fall eintritt. Der Brief mit den Androhungen und Pflichten eines unter Hausarrest stehenden ist scheinbar sehr wohl vorbereitet jedoch war das dann auch die ganze Vorbereitung! Farge mich natürlich aus aktuellen Anlass, ob der gestohlene Dienstwagen nicht besser für die Besuche bei den Gesundheitsbehörden der Länder aufgehoben wäre - natürlich mit angedeuteten Persönlichkeit an Board.
;-))

Länderübergreifende Sachlagen wie:
Länge des Hausarrest
Versorgung /Logistik während des Arrest
Geld und Sachbezüge
Maßnahmen / Betroffen - wer und in welchem Umfang
Eingeteiltes und eingewiesenes Labor / e
Schnelles / Eindeutiges Testergebnis

müssten l a n g e geklärt und vorbereitet sein.

Mein Urteil: .... Versagt!

P.S. Keiner von meiner Familie hatte bis heute - selbst die genannte "Infizierte" - irgendwelche Symptome einer Influenza Virus A (Grippe) .....
Schwein gehabt !

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4 Kommentare

So, nun wieder eine Erweiterung.

Also mein Arbeitgeber hat den o.a. Ausfall beantragt und den Bescheid erhalten, dass er selbst den Ausfall zu bezahlen hat. Begründung soll im § 616 BGB liegen wonach er trotz der Tatsache, dass ich mich nicht krankheitsbedingt in der Entgeltfortzahlung befand (ersten 6 Wochen Krankheit) für die Ausfallzeit aufkommen. Natürlich hat er Wiederspruch eingelegt.

Fortsetzung folgt.....

Wieder eine Erweiterung ...

Da scheinbar immer noch kein Geld vom Land Schleswig Holstein kommt hat
mein Arbeitgeber sich entschlossen die Sachlage/Verlauf der Presse mitzuteilen deshalb werdet Ihr vermutlich bald etwas über den o.a. Fall in der Zeitung lesen können.

Letzte Meldung zum Verlauf - Thema: Wer zahlt Verdienstausfall für Betroffene des 1 . Kreises - z.B. mit unter Quarantäne gestellte Familienangehörige, Arbeitskollegen, usw.
Zeitungsartikel ist erschienen. Darauf erfolgte erneute Reaktion der zuständigen Behörde.. Vorgang wurde nochmal überprüft und nunmehr wiederholt abgelehnt. Begründung : Arbeitgeber muß nach BGB § 616 Lohnfortzahlung leisten, wenn der § 616 nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde.
Die Schwierigkeit ist, dass wohl kein Mittelstands - Arbeitgeber bisher von BGB § 616 gehört hatte, da ja nicht wirklich viele Pandemien in Deutschland unterwegs waren. Selbst die Zusage des Gesundheitsamtes, dass Kosten für Verdienstausfall übernommen werden sind letztendlich hier nicht zutreffend.
Die erneute Ablehnung der Behörde begründet sich meines Erachtens auf der Lagebeurteilung der möglichen weiteren schwunghaften Verbreitung der Schweinegrippe (Dezember 2009 bis April 2010) und somit auf eine Grundsatzhaltung um mögliche Forderungen auf Leistungen zum Verdienstausfall entgegenzutreten. Man versucht sich also aus der Verpflichtung zu schummeln.
Den Arbeitgebern kann ich nur raten, ihre Arbeitsverträge auch in Hinblick auf die möglichen Verdienstausfälle im Rahmen der Pandemie zu überprüfen. In meinen Fall ist es bisher ein Einzelfall aber was würde wohl passieren wenn mal ein Produktionsbetrieb mit 50 Leuten betroffen ist und diese eben mal 7 Tage das Haus hüten sollen. Der Unternehmer hätte dann hier neben den Verdienstausfall durch Produktionstop auch noch die gesamten Löhne (inklusive der tatsächlich Erkrankten ) am Hals.
Fazit: Verlass Dich auf den Staat und Du bist verlassen

Ich werde diesen Ablauf der nochmal als gesonderten Artikel einstellen um zu informieren was tatsächlich passieren kann....

Gruß

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