Ein Hund greift an, um sein Frauchen zu schützen

wer im Internet Berichte über mehr oder weniger schlimme Beißattacken von Hunden gegenüber Menschen sucht, braucht nicht allzu lange blättern,

doch nun berichtet die Polizeidirektion Hannover am 15.10.2018 – 16:27 von einem besonderen Fall, den ich mit freundlicher Zustimmung der Polizeidirektion Hannover hier zitieren darf

"Hannover (ots) - Zwei bislang unbekannte Täter haben eine 30-Jährige am Samstag, 13.10.2018, gegen 17:00 Uhr, im Marienwerder Forst angegriffen und vergeblich versucht, sie auszurauben.

Interessantes Detail:

Einer der beiden ist durch einen Hundebiss verletzt worden! "

Auszug aus dem Polizeibericht

Nach bisherigen Erkenntnissen war die junge Frau am Samstag mit ihrem Hund im Marienwerder Forst spazieren. Hier bemerkte sie zwei Jugendliche, die ihr offensichtlich folgten. In der Nähe des Klosters sprang einer der beiden sie völlig unvermittelt von hinten an, umklammerte dabei ihren Kopf und verlangte ihr Handy, das sie zu diesem Zeitpunkt in der Hand hielt. Bei ihrer Gegenwehr stürzte das Opfer und ihr Border Collie biss den Angreifer in den Arm. Darüber hinaus näherte sich ein Radfahrer, sodass die Täter schlussendlich von ihr abließen und ohne Beute zu Fuß in Richtung Marienwerder flüchteten, die Frau zog sich bei ihrem Sturz leichte Verletzungen zu.

und nun könnte es sein, dass wieder kontrovers diskutiert wird, wie dieser Vorfall einzuordnen ist

es gab zwei Aktionen, zunächst der Angriff auf die Frau, zweifellos ein Offizialdelikt, und die Verteidigungsaktion des Hundes,

muss man sich jetzt wieder fragen, ob der erfolgreiche Gegenangriff der Situation angemessen war
das könnte unterschiedlich bewertet werden, und verschiedene Meinungen geben, die gibt es in solchen Fällen immer,

wie dem auch sei,
ich bin überzeugt, die Sache war ganz einfach,

der Collie hat erkannt, dass sein Frauchen in höchster Gefahr war, und hat eine Entscheidung getroffen, nämlich den Täter anzugreifen

es war die richtige Entscheidung

auch ein Staatsanwalt wird letztlich zu der Erkenntnis kommen, dass die Täter mit einer Reaktion des Hundes rechnen mussten, und somit für die Folgen selbst verantwortlich sind,

doch zunächst müssen sie gefasst werden, doch davon bin ich überzeugt, und irgendwann wird ein Richter über den Überfall ein Urteil sprechen, und ich kann mir nicht vorstellen, dass der verletzte Täter eine Gegenklage anstrebt,

sollte es aber doch dazu kommen, wird ein Staatsanwalt wohl keinen Strafbefehl erlassen, es wird wieder ein Urteil geben, verbunden mit dem obligatorischen demokratischen Hinweis

"im Namen des Volkes"

und ich denke, es wird so ausfallen, das der Richter sicher sein kann, das er das Volk auf seiner Seite hat, und das Volk hat dann mehrheitlich sein Urteil "zu Gunsten des Hundes" längst gefällt,

Quelle

Polizeidirektion Hannover
Mirco Nowak
Telefon: 0511 109-1044
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-h.polizei-nds.de/startseite/
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/408...
der Originalhinweis unter
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/408...
Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Mirco Nowak
Telefon: 0511 109-1044
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-h.polizei-nds.de/startseite/

ich bedanke mich für die freundliche Unterstützung der Polizeidirektion Hannover

Bürgerreporter:in:

Gerd Szallies aus Laatzen

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