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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, zwei Themen, die uns alle angehen

Matthias Miersch zu Gast beim Christlichen Seniorenbund Immanuel Laatzen

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig vor Augen zu führen, welche Probleme sich daraus ergeben können und wie sie dann gelöst werden sollen.
Der Christliche Seniorenbund Immanuel Laatzen hat sich auf einer Informationsveranstaltung mit diesen Themen befasst und als Referenten den Bundestagsabgeordneten Matthias Miersch (SPD) gewinnen können. Miersch hat als Abgeordneter an den Gesetzesentwürfen zur Patientenverfügung mitgearbeitet:
Bereits 2006 hatte sich der Deutsche Juristentag für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe und der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ausgesprochen. Behandlungsabbrüche und das Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen sollten auch schon vor der Sterbephase rechtlich erlaubt sein. In der Folgezeit legten die Abgeordneten Joachim Stünker, Wolfgang Bosbach und Wolfgang Zöller unterschiedliche Gesetzesentwürfe vor. Nach einer Sachverständigenanhörung im Bundestag wurde 2009 über die drei vorliegenden Gesetzesentwürfe abgestimmt. Das Resultat ist der neue Paragraph 1901a BGB, die Patientenverfügung. Für den Betreuer oder den Bevollmächtigten ist die Patientenverfügung, die schriftlich vorliegen muss, verbindlich. Miersch sprach sich dafür aus, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Nur so könne in allen Lebens- und Behandlungssituationen das Selbstbestimmungsrecht des Patienten durchgesetzt werden. An einem Beispiel aus seinem persönlichen Umfeld machte er deutlich, welch gravierende Folgen es haben kann, wenn nicht rechtzeitig Vorsorge getroffen worden ist.
Auf Grund des großer Resonanz, der Veranstaltungsraum Wiese II war bis auf den letzten Platz gefüllt, erklärte sich Miersch bereit, demnächst erneut zu referieren, diesmal zur Zukunft der Pflege.

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