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Nichtwahl und ungültige Stimmen haben kaum Auswirkungen!

Da die Wahlen vor der Tür stehen, taucht auch das Thema Nichtwahl oder ungültige Stimmen auf - und deren Folgen.

Ich selbst habe auch immer geglaubt, es gäbe einen Unterschied zwischen Nichtwahl und ungültiger Stimme bzw. ihren Folgen. Aber es gibt keinen.

Auch die Legenden, man würde bei Enthaltung die Kleinen/Extremen stärken, sind falsch. Eher profitieren die Großen davon.

Auch bezüglich der Wahlkampfkostenerstattung gibt es kaum Auswirkungen, da diese sehr gering ausfallen und auch insgesamt begrenzt sind.

Und nicht zuletzt: Eine Ungültige Stimme wird nur als ungültige Stimme registriert bzw. als ein Wähler, der nicht in der Lage war, korrekt zu wählen.
Selbst wenn man sich Mühe gibt und bewusst mit tollen Parolen und Zeichnungen sozusagen Protest-Ungültigwählen praktizieren will, interessiert das keine Sau ;)

Nachlesen kann man das alles im Internet - hier eine m.E. gute Beispielseite: http://www.wahlrecht.de/lexikon/ungueltig.html

Fazit: Wer nicht wählen gehen will - ob nun bewusst oder aus Faulheit - kann zuhause bleiben, ohne sich dafür Gewissensbisse einreden lassen zu müssen.

Wer meint, etwas bewirken zu können, geht hin und wählt den Liebling/das kleinste Übel.

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10 Kommentare

Ungültige:
Sehr putzig geschildert, danke :)

Naja, die 13% für rechtsextreme Parteien würden sich sicher auf die diversen andere Parteien aufteilen, die vielfach als rechtsextrem bezeichnet werden (DVU, REP, etc).

BTW: Puh, gut, dass ich aufs Datum geachtet habe - ich dachte, es gäbe schon wieder so einen Verbotskram ;)

Und nicht zuletzt: Bei Umfragen gibt man sich gern mal vergnatzt rebellisch und will mit Protestwahl provozieren - aber im Wahllokal verfällt man dann wieder brav in die gewohnte Wahltradition ;)

Danke :)

Sehe das erst heute, nämlich durch den anderenorts beigegebenen Link.

Vollkommen richtig, was da im Beitrag steht und es ist doch nur logisch, dass jeder Fall von Nichtwählen und jede ungültige Stimme im Endeffekt die gleiche Wirkung haben. Denn sie helfen beide nicht beim Entscheidungsprozess.

Dass dies auch für "zurückgewiesene Wahlbriefe" gilt, ist doch selbstverständlich. Wobei zurückgewiesen hier bedeutet, diese Wahlbriefe genügten nicht formalen Kriterien.

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