Eigenlob, Selbstdarstellung oder was?? Herr Prinz könnte eine Anzeige bekomen...

Die FDP Laatzen erwägt den Herrn Prinz bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Hintergrund sind die unter dem Thema"Erfolge der Stadt in den Jahren
2006 bis 2013" publizierten Erfolge, ja richtig nur Erfolge alles ok im Laatzener Land. Keine Probleme, kein aufgelöstes/untätiges Jugendparlament, keine Millionenschulden, keine Grundsteuererhöhung XXL, keine Wutbürger, alles OK im Aqualaatzium, kein unzufriedenes Verwaltungsteam, und und und...
Nun gibt es da ein Urteil welches dieses sich nach vorn bringen, sich vor der Wahl gut zeigen verbietet. Ich habe diese Publikationen gelesen. Laatzen ist die beste Stadt, alles super! Heute in den Leine Nachrichten wird darauf Bezug genommen,wobei diese Systempresse am Ende dann doch wieder eine Lanze für Herrn Prinz bricht.
Hier wird die FDP deutlich...
Zitat aus der NP vom 08.03.2014"„Wenn man dies rechtlich prüft,
ist es ganz klar nicht zulässig“,
sagte Klaus in der Ratssitzung am
Donnerstagabend. Damit spielte
er auf die 17 Pressemitteilungen
und Drucksachen unter dem Titel"
Und das alles so kurz vor der Wahl. Kalkül?
Was meint die Leserschaft?? Ist das so richtig was Herr Prinz macht??

Urteil v. 1977-03-02, Az. 2 BvE 1/76
1. Den Staatsorganen ist es von Verfassungs wegen versagt, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbes durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen.

2. Es ist mit dem Verfassungsprinzip, daß Bundestag und Bundesregierung nur einen zeitlich begrenzten Auftrag haben, unvereinbar, daß die im Amt befindliche Bundesregierung als Verfassungsorgan im Wahlkampf sich gleichsam zur Wiederwahl stellt und dafür wirbt, daß sie als "Regierung wiedergewählt" wird.

Bürgerreporter:in:

Fred Schmidt aus Laatzen

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