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eine spöttische Handlungsweise, auf Kosten anderer

die Satire

die es, als Kulturfolger, nur bei den Menschen gibt, hat immer eine mehr oder weniger künstlerische Grundlage, deren meist beißende Aussage der verspottete nicht immer als harmlos oder lustig empfindet, im Gegenteil,

was jedoch vom Verfasser oft billigend in Kauf genommen, oder sogar beabsichtigt ist, und schon zu Wutausbrüchen bis hin zur Selbstjustiz von Seiten des Tatopfers geführt hat

ob eine Satire eine Satire ist, und damit keine Beleidigung, welche grundsätzlich straffähig wäre, ist manchmal nicht so einfach zu bestimmen, es ist ein weites Feld, und kommt auf den Einzelfall an, die Grenze kann durchaus fließend sein, und die Meinung darüber ist in der Fachliteratur auch nicht einheitlich,

auch Gerichte, vor denen ja alle Menschen gleich sind, fällen hierzu kontroverse Urteile

da aber auch Richter Menschen sind, - nicht auszudenken, wenn es Roboter wären - wird es in Grenzfällen durchaus unterschiedliche Meinungen geben, das ist nur allzu menschlich, und kann kein Vorwurf sein, unbestritten ist, das die Äußerung "du Kuh" eine Beleidigung "im engeren Sinne" nach § 185 Strafgesetzbuch darstellt, die Äußerung "du blöde Kuh" gilt als verschärfte Beleidigung, weil ein Beiwort immer das Hauptwort unterstützt, weswegen auch "du edle Kuh", die Sache keineswegs abmildert, soviel zu Beleidigungen für Menschen wie du und ich

doch es gibt da noch den § 103 im Strafgesetzbuch

Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten - Auszug -

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden,
das heißt, eine deutsche Regierung kann ad hoc bestimmen, das eine Beleidigung vorliegt, wenn sie das aus irgendwelchen Gründen für richtig hält, mit entsprechenden Straffolgen für den Täter, die Justiz selber wäre dann nur noch Erfüllungsgehilfe für das gewünschte Strafmaß.

dieser Paragraph erklärt eine Zweiklassengesellschaft, Kaiser und Könige gehören zur Menschenklasse 1, und alle anderen zum Rest, und Majestätsbeleidigung gilt als eine von vornherein besonders schwere Beleidigungsform,

eine unerträgliche Bestimmung im deutschen Recht, nun wird also geprüft, ob aktuell eine Majestätsbeleidigung vorliegt, oder hier jemand lediglich seine Meinung gesagt hat, aus diesem Dilemma kommt die Regierung nur heraus, wenn sie offiziell erklärt, von sich aus keine Beleidigung zu erkennen,

sollte sie keine Ermächtigung erteilen, kann ein Staatsanwalt im Sinne von § 103 nicht tätig werden, zumal es inzwischen in allen Parteien Stimmen gibt, den § 103 abzuschaffen, denn die Entscheidung ob sich jemand strafbar gemacht hat oder nicht ist ausschließlich Angelegenheit einer unabhängigen Justiz, und die Gewaltenteilung in Legislative, Executive und Judikatur ist unantastbarer Bestandteil einer freiheitlichen Ordnung,

denn es bleibt jedem unbenommen, eine Strafanzeige zu erstellen, die auch Beachtung findet, wie damit zu verfahren ist, entscheidet ausschließlich die Justiz, und die kennt keine Privilegien für bestimmte Teile der Gesellschaft, und auch keine Sonderangebote, manchmal jedoch einen Deal, doch das ist ganz etwas anderes
aber auch wenn es zu einer Strafanzeige ohne § 103 kommt,
einfacher wird es für die Richter dadurch nicht

denn nicht widerlegbare Begründungen seiner Handlung könnten sich für den Täter positiv auswirken, wenn z. B. erkennbar ist, das er sich seiner Handlungsweise, ihren Folgen, so wie sie nun mal eingetreten sind, nicht bewusst war, und so auch nicht beabsichtigt waren - die Geister, die ich rief -

Heinrich Spoerl ließ in seinem Roman "der Maulkorb" von einem Mann der Statue von Kaiser Wilhelm einen Maulkorb umhängen, da der Täter aber glaubhaft erklärte, er hätte die Statue für eine Art "Goethe" gehalten, war ihm, mit viel Wohlwollen des Richters, keine Majestätsbeleidigung nachzuweisen, sondern lediglich "grober Unfug", aber in einem Roman ist ja alles möglich

wichtig ist hier eines, eine Satire ist keine Beleidigung im Sinne des Gesetzes, wenn ein Gericht sie nicht dafür hält, die Meinung des Betroffenen wird ein wenig ins Kalkül gezogen, ist aber ansonsten nicht weiter wichtig,

wenn meine hübsche Nachbarin mir ins Gesicht sagt, sie ließe sich nicht von jedem Idioten anbaggern, und mir nach einigem Nachdenken zwar wiederstrebend, aber dunkel schwant, sie meint mich damit, kann dieser Satz durchaus als eine rein formale Abwehrreaktion gewertet werden, und stellt dann keine Beleidigung dar, das muss ich dann schlucken,

wenn ich sie im Gegenzug satirisch so zeichne, das eine gewisse Ähnlichkeit mit der alten Dame aus Hänsel und Gretel nicht von der Hand zu weisen ist, und das Ganze auch noch veröffentliche, könnte es eng für mich werden, "könnte" deshalb, weil viele Beleidigungsanzeigen vom Gericht abgewiesen oder das Verfahren eventuell gegen Auflage eingestellt wird

wie dem auch sei,

Satire ist ein freiheitliches Grundrecht, egal, ob sie nun die Gesellschaft, Teile davon, oder einzelne Personen aufs Korn nimmt, sie ist Bestandteil des Alltags, in Filmen und in Büttenreden während des Karnevals, und gehört in unser Leben, so wie sie ist, egal, ob sie voller Sarkasmus, Ironie oder humorvoll, oder von allem ein bisschen ist,
ob sie immer angebracht ist, steht auf einem ganz anderem Blatt, und vielleicht ist es manchmal besser, eine Satire so zu gestalten, als würde man jemanden in den April schicken,

denn da ist eines wichtig
der Betroffene muss mitlachen können,

das geht bei Satire nicht immer, doch das ist dann nicht die Schuld des Verfassers, auch ein Spiegel kann nichts dafür, wenn uns unser Spiegelbild nicht gefällt, und Zerrspiegel sind nichts weiter als eine bewusste Übertreibung , man kann sich darüber ärgern, zähneknirschend schmunzeln oder sich einfach amüsieren, dazu sind sie da, nach dem Motto,

lach doch, wenn es zum Weinen nicht ganz reicht,
und wenn man das als Opfer nicht kann, dann sollte man zumindest ein bisschen in sich gehen, und über die Satire nachdenken, das hilft,

also manchmal

Gerd Szallies

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8 Kommentare

Wenn der Schiedsmann nichts erreicht, gibt es immer noch die albernen Beleidigungsgesetze...
Und die Oma kann da auch nix machen

Sehr schade, dass so wenig Leser hier sind. Ich finde den Artikel sehr interessant. Gerd du hast dir sehr viel Mühe gemacht, alles schön erklärt.
Kleinfritzchen hat ja gar nichts damit zu tun, die Eltern werden sich fetzen, dann kommt der Lehrer dazu und morgen spielt klein Kleinfritzchen sowieso wieder mit Kleinhannes.
Es ist ja alles gesagt in den Medien und vor Gericht und auf hoher See.......
Hier sollte es keine Strafe, keine Buße, kein Gar Nichts geben.
Nicht mal entschuldigen, oder?

Hallo Christel,

danke für deine Worte

liebe Grüße in die Wedemark

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