Lebensversicherung, Teil 2 - Rentenversicherung

Der Begriff „Rente“ ist nicht eindeutig, seine Bedeutung variiert je nach dem Zusammenhang, in dem er gebraucht wird. Wir wollen hier zunächst unter „Rente“ einen ab einem bestimmten Lebensalter, lebenslänglich, in bestimmten Zeitintervallen (Monat, Vierteljahr, Halbjahr, Jahr), vorschüssig gezahlten Betrag verstehen, den der Versicherer an den Rentenempfänger zahlt. „Vorschüssig“ bedeutet, dass die Zahlung jeweils am Anfang des jeweiligen Zeitintervalls, zum Beispiel am 1. des Monats, erfolgt. Übrigens werden in der privaten Lebensversicherung alle Leistungen und Gegenleistungen vorschüssig gerechnet.
Bei der Rentenversicherung verspricht der Versicherer eine bestimmte Rente zu zahlen. Der Versicherungsnehmer zahlt dafür dem Versicherer am Anfang der Versicherungszeit einen bestimmten Geldbetrag (= Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag) oder er spart das erforderliche Kapital über den vereinbarten Zeitraum an (= Rentenversicherung gegen laufende Beitragszahlung).
Bezogen auf den Abschlusstermin des Rentenversicherungsvertrages kann die Rentenzahlung bei Einmalbeitragszahlung sofort beginnen oder – bei laufender Beitragszahlung immer – aufgeschoben sein, also zu einem späteren Zeitpunkt einsetzen. Die laufende Beitragszahlung kann über den gesamten Zeitraum vom Abschlusstermin des Rentenversicherungsvertrages bis zum Renteneintrittstermin laufen oder nur über einen kürzeren Teil dieses Zeitraums. Die Beitragszahlung endet immer mit dem Beginn der Rentenzahlung.
Normal ist, dass der Versicherungsnehmer auch zugleich die versicherte Person sowie der Rentenbezugsberechtigte ist. Theoretisch ist diese Drei-Einigkeit nicht erforderlich. Wir betrachten hier jedoch nur den Normalfall.
Bei einer typischen Rentenversicherung enden alle Zahlungen mit dem Tod: keine weitere Beitragszahlung, keine (weitere) Rentenzahlung. Jeder behält, was er bisher bekommen hat. Das heißt, die eingezahlten Beiträge sind „verloren“, sie bleiben beim Versicherer, sie werden an die fiktive Versichertengemeinschaft vererbt. So ist es bei der gesetzlichen Rente und niemand erregt sich deshalb. Bei der privaten Rentenversicherung fühlt sich der Versicherungsnehmer jedoch um die eingezahlten Beiträge „betrogen“, wenn keine Rentenzahlung erfolgt.
Die Rentenversicherer bieten daher einerseits für den Fall, dass der Versicherte gleich am Anfang der Rentenbezugszeit stirbt, an, dass die Rente in jedem Fall für einen Mindestzeitraum von zum Beispiel fünf Jahren gezahlt wird. Dieses „Geschenk“ ist jedoch nicht umsonst, vielmehr wird diese Sonderleistung vom Versicherer in die Prämienkalkulation eingerechnet, der Tarifbeitrag ist etwas erhöht. So ist der Versicherungsnehmer zufrieden, von der Täuschung merkt er nichts, er zahlt sie in seinen Beiträgen mit ohne dass dieser Anteil offen ausgewiesen wird.
Der andere Fall ist der Tod des Versicherten während der Beitragszahlungsdauer. Hier bietet der Versicherer an, die bisher gezahlten Beiträge zurückzuzahlen. Der Versicherer kalkuliert in die Tarifprämie die Kosten einer parallel mit den Beiträgen steigenden kurzen Todesfallversicherung ein, auch hier ist das Ergebnis eine kleine Erhöhung der Tarifprämie – und wieder ist der Versicherungsnehmer zufrieden, weil er die Täuschung nicht merkt.
Üblich ist es, dass der Versicherer beide „Geschenke“ in seine Prämie einkalkuliert.
Das bei einer Rentenversicherung anzusparende Kapital ist erheblich. Zur Abschätzung der Größenordnung mag diese Faustformel gelten: Monatsrente * 12 * 20; dabei kommt die „12“ aus den zwölf Monaten des Jahres, um die Monatsrente in eine Jahresrente umzurechnen und die „20“ ist eine Näherung für den „Rentenbarwert“ einer ab dem 65. Lebensjahr zahlbaren lebenslangen Rente. 1000 Euro Monatsrente erfordern also rund 1000*12*20= 240.000 Euro Kapital.
Spätestens jetzt meldet sich das Finanzamt und möchte seinen Teil bekommen und die Inflation nagt während der ganzen Zeit heimlich, heimtückisch am Wert der Rente.
Die Fondabsicherung wird an anderer Stelle behandelt.

07.06.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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